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Zukunft des LTB II-B 12 des DAe. C LV NRW e. V. 20. 11. 2005 1
Worum geht es? § Mit Einführung der EASA im Jahre 2003 haben sich die Regeln zur Technik geändert § Die neuen Regeln greifen spätesten ab Oktober 2008 § Vieles ist jetzt schon gültig und wird von uns beachtet und umgesetzt DAe. C LV NRW e. V. 20. 11. 2005 2
Wer oder was ist die EASA ? § European Aviation Safety Agency § Europäische Agentur für Sicherheit in der Luftfahrt § Sitz: Köln § Mitarbeiter: geplant ca. 250 Personen § Internet: www. easa. eu. int DAe. C LV NRW e. V. 20. 11. 2005 3
Wofür ist die EASA zuständig ? § Schaffung allgemeiner, grundsätzlicher Regeln zur Entwicklung, Herstellung und Instandhaltung von Luftfahrzeugen § Zulassung von Entwicklungsbetrieben § Musterzulassung von Luftfahrzeugen §… DAe. C LV NRW e. V. 20. 11. 2005 4
Das bedeutet für unseren LTB § EASA schafft das Regelwerk § LTB des Landesverbandes müsste für seinen Bereich erforderliche Regeln umsetzen § LBA würde Umsetzung überwachen Zwischenergebnis: Bloß keine Panik! DAe. C LV NRW e. V. 20. 11. 2005 5
Nach heutigem Stand des Wissens wird: § Die englische Sprache zur „Pflicht“ für alle Techniker § Eine Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb für die Instandhaltung der Luftfahrzeuge erforderlich § Eine Genehmigung als „Betrieb zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit“ nötig, kurz CAMO+ genannt (Continuing Airworthiness Management Organisation) DAe. C LV NRW e. V. 20. 11. 2005 6
Instandhaltungsbetrieb § Im Instandhaltungsbetrieb dürfen Luftfahrzeuge … Instand gehalten werden (z. B. durch unsere Mitglieder) § Aber nur nach genehmigten Instandhaltungsprogrammen (für jedes einzelne LFZ) § Durchgeführte Arbeiten müssen in den Betriebsaufzeichnungen freigegeben werden § Hierzu ist zertifiziertes Personal erforderlich DAe. C LV NRW e. V. 20. 11. 2005 7
„Vorgeplänkel“ zur CAMO+ § Der Eigentümer ist für die Überwachung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit verantwortlich (heute auch) § Er kann die Verantwortlichkeit auf eine CAMO+ übertragen § Ist dies vertraglich geregelt, spricht man von einer „Überwachten Umgebung“ (controlled environment) DAe. C LV NRW e. V. 20. 11. 2005 8
„Rechte“ einer CAMO+ § Sie kann die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit … führen § Sie kann für die Ausstellung von Bescheinigungen über die Prüfung der Lufttüchtigkeit anerkannt werden § Sie kann zur Entwicklung von Instandhaltungsprogrammen anerkannt werden §… DAe. C LV NRW e. V. 20. 11. 2005 9
Lichtblicke für die Mitglieder § „Jahresnachprüfungen“ im Prinzip wie bisher auch, heißen dann nur anders § Lufttüchtigkeitsfolgezeugnis (ARC = Airworthiness Review Certificate) wird sofort verlängert (bzw. neu ausgestellt) Zwischenergebnis: Fast alles so wie bisher auch! DAe. C LV NRW e. V. 20. 11. 2005 10
Wo Licht ist, ist auch Schatten § Instandhaltung nur nach genehmigten Instandhaltungsprogrammen § Reparatur nach genehmigten Reparaturverfahren § Meldung aller Maßnahmen an die CAMO+ § Meldung aller Betriebszeiten an die CAMO+ § Mehr administrativer Aufwand, der Disziplin erfordert DAe. C LV NRW e. V. 20. 11. 2005 11
Alternative ohne CAMO+ § Instandhaltung in Vereinswerkstatt als Betriebsstätte des Instandhaltungsbetriebes § Keine vertragliche Anbindung an CAMO+ § Vorstellung zur Jahresnachprüfung bei einer freien CAMO (Achtung: hier kein „ + “) § CAMO empfiehlt Verlängerung ARC § Behörde hat 30 Tage Zeit ARC zu verlängern (und das in der Flugsaison ) DAe. C LV NRW e. V. 20. 11. 2005 12
Ziele des DAe. C LV NRW e. V. § Errichtung eines Instandhaltungsbetriebes mit den Vereinswerkstätten als Betriebsstätten § Errichtung einer CAMO+ zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit § Schaffung personeller Ressourcen (Freigabeberechtigtes Personal, zertifiziert)* * demnächst nicht ganz so einfach wie heute DAe. C LV NRW e. V. 20. 11. 2005 13
Vergleich zur heutigen Situation § Instandhaltung wird bereits in den Vereinswerkstätten „gelebt“ § Prüforganisation (Zentrale in DU, Prüfer über´s Land verteilt) wird umgewandelt in CAMO+ § Personal wird auch heute schon qualifiziert und zertifiziert (Lehrgänge für Technisches Personal) DAe. C LV NRW e. V. 20. 11. 2005 14
Fazit § § § Die neuen Regeln sind bekannt Die Umsetzung durch den LV ist machbar Hierfür haben wir 3 Jahre Zeit Die Mitglieder sollten das „Neue“ annehmen Dann merken sie kaum einen Unterschied zur heutigen Situation Und in 5 Jahren spricht keiner mehr davon, dass Irgendwas mal anders war !!! DAe. C LV NRW e. V. 20. 11. 2005 15
Abschließende Hinweise § Aus didaktischen Gründen wurden die rechtlichen Zusammenhänge komprimiert und vereinfacht dargestellt § Die zukünftigen Möglichkeiten sind aber erkennbar wiedergegeben § Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen § Wer Fehler findet, darf sie behalten DAe. C LV NRW e. V. 20. 11. 2005 16
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