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Wiss. Mitarbeiter Dr. Markus Junker Urheber- und Nutzungsrechte in der Projektpraxis 2. e. But-Workshop Saarbrücken, 5. März 2002
I. Überblick - Die Perspektive des Juristen II. Einblick - Ausgewählte urheberrechtliche Fragen III. Ausblick - Informationen zum Urheberrecht im Internet [Folie Nr. 2]
1. Multimedia, Internet und das Urheberrecht 2. Grundgedanken des Urheberrechts 3. Rechtsquellen des Urheberrechts [Folie Nr. 3]
Multimedia-Produkt immaterielle Güter offline online [Folie Nr. 4]
I. 1. Multimedia, Internet und das Urheberrecht Internet [Folie Nr. 5]
I. 1. Multimedia, Internet und das Urheberrecht Das Internet ist => global => dezentral => digital => Ist das Internet ein rechtsfreier Raum? [Folie Nr. 6]
I. 1. Multimedia, Internet und das Urheberrecht Geltung des Urheberrechts? Ja! Probleme: => Welches Recht ist anwendbar? => Die Gerichte welchen Staates sind international zuständig? [Folie Nr. 7]
I. 1. Multimedia, Internet und das Urheberrecht Durchsetzung von Urheberrechten: Schwierig! Þ Schutz mit Hilfe von Technik (Suchmaschinen, Rights Protection System, Kopierschutz, Electronic Copyright Management Systems u. a. ) Þ Grenzen der Technik („Code as Law“)? Inwieweit dürfen technische Schutzmaßnahmen die gesetzlichen Rechte des Nutzers einschränken? [Folie Nr. 8]
1. Multimedia, Internet und das Urheberrecht 2. Grundgedanken des Urheberrechts 3. Rechtsquellen des Urheberrechts [Folie Nr. 9]
I. 2. Grundgedanken des Urheberrecht: Þ Schutz der Persönlichkeit und wirtschaftlicher Interessen Þ Recht, einem anderen etwas zu verbieten Þ kein ewiges oder unbeschränktes Recht [Folie Nr. 10]
I. 2. Grundgedanken des Urheberrechts Begründung: • Schutz des Ergebnisses geistigen individuellen Schaffens • Ausgleich für die zur Schaffung geistiger Güter erforderlichen Investitionen • Belohnung für Beitrag zur Kulturentwicklung Auch das Internet ist kein „rechtsfreier Raum“! Aber: Die Durchsetzung des Rechts ist schwierig. [Folie Nr. 11]
1. Multimedia, Internet und das Urheberrecht 2. Grundgedanken des Urheberrechts 3. Rechtsquellen des Urheberrechts [Folie Nr. 12]
I. 3. Rechtsquellen - Internationale Ebene - Europäische Ebene - Nationale Ebene [Folie Nr. 13]
I. 3. Rechtsquellen - Nationale Ebene Ø Urheberrechtsgesetz (Urh. G) Ø Verlagsgesetz (Verl. G) Ø Urheberrechtswahrnehmungsgesetz Ø Gesetzesvorhaben im Bereich Urhebervertragsrecht und zur Umsetzung der „Multimedia-RL“; Entwurf eines 5. Urh. R-Änd. G Ø Rechtsrahmen für das Internet - Iu. KDG + EGG (Bund) - MDSt. V (Länder) [Folie Nr. 14]
I. Überblick - Die Perspektive des Juristen II. Einblick - Ausgewählte urheberrechtliche Fragen III. Ausblick - Informationen zum Urheberrecht im Internet [Folie Nr. 15]
II. Einblick - Ausgewählte urheberrechtliche Fragen 1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Werk urheberrechtlich geschützt? 2. Wer ist Inhaber des Urheberrechts? 3. Welche Rechte hat der Urheber? 4. Welche Nutzungshandlungen sind von Gesetzes wegen zulässig? 5. Wie kann man die Rechte „erwerben“? [Folie Nr. 16]
II. 1. Urheberrechtlicher Schutz a) Entstehung des Schutzes b) Umfang des Schutzes c) Ende des Schutzes [Folie Nr. 17]
II. 1. a) Entstehung des Schutzes aa) Materielle Voraussetzungen: Þ „persönliche Schöpfung“ mit „geistigem Gehalt“ Þ „eine ihn repräsentierende sinnlich wahrnehmbare Formgestaltung“ (<> Idee) Þ „schöpferische Eigentümlichkeit“ (<> durchschnittliches, handwerksmäßiges Schaffen ohne individuelle Eigenheiten) [Folie Nr. 18]
II. 1. a) Entstehung des Schutzes bb) Keine formellen Voraussetzungen: Þ Keine Eintragung oder Registrierung erforderlich! <> Register für anonyme und pseudonyme Werke <> Gewerbliche Schutzrechte Þ Kein Urheberrechtsvermerk erforderlich! [Folie Nr. 19]
II. 1. a) Entstehung des Schutzes cc) Fall 1: „Recht haben, Recht bekommen“ Ein Projekt-Team hat eine Lernsoftware entwickelt, mit deren Hilfe man sich die Lehrinhalte „spielerisch“ aneignen kann. Das Team möchte die Software mehreren Verlagen zur Vermarktung anbieten, befürchtet aber, daß die Idee „geklaut“ wird. Was soll das Team tun? [Folie Nr. 20]
II. 1. a) Entstehung des Schutzes (1) „Recht haben“: (a) Urheberrecht (b) Leistungsschutzrechte (c) Geschmacksmuster („kleines Urheberrecht“) (d) Patentrecht und andere technische gewerbliche Schutzrechte (e) Kennzeichenrecht (Marken- und Titelschutz) (f) Wettbewerbsrecht (g) Vertraglicher Schutz [Folie Nr. 21]
II. 1. a) Entstehung des Schutzes (2) „Recht bekommen“: (a) Beweisen im Streitfall - Partei - Zeugen - Sachverständige - Urkunden - sog. „Augenscheinsobjekte“ [Folie Nr. 22]
II. 1. a) Entstehung des Schutzes (2) „Recht bekommen“: (b) Allgemeine Tipps (aa) Zusendung in versiegeltem Umschlag an sich selbst (Poststempel bzw. Zustellungsurkunde als Nachweis); Alternative: elektronische Signatur (bb) Hinterlegung bei Notar oder Rechtsanwalt (cc) Bekanntmachen in der Öffentlichkeit [Folie Nr. 23]
II. 1. a) Entstehung des Schutzes (2) „Recht bekommen“: (c) Speziell zum Urheberrecht (aa) Kein Register in D (aber ggf. Registrierung beim US Copyright Office) (bb) Anmeldung des Werkes bei einer Verwertungsgesellschaft als Indiz (cc) Urheberrechtsvermerk! [Folie Nr. 24]
II. 1. a) Entstehung des Schutzes (2) „Recht bekommen“: => Urheberrechtsvermerk: © + Name + Jahreszahl der ersten Veröffentlichung All Rights Reserved Alle Rechte vorbehalten [Folie Nr. 25]
II. 1. a) Entstehung des Schutzes b) „Recht bekommen“ => Bedeutung: - Vermutungswirkung - erforderlich für Entstehung der Pflicht zur Quellenangabe - Verpflichtung durch Vertrag (z. B. mit VG) => Wo anbringen? [Folie Nr. 26]
II. 1. Urheberrechtlicher Schutz a) Entstehung des Schutzes b) Umfang des Schutzes c) Ende des Schutzes [Folie Nr. 27]
II. 1. b) Umfang des Schutzes aa) Umfang des Schutz abhängig von Werkarten bb) Sonderfall: Werke der Wissenschaft: (1) Äußere Form (2) Innere Form [Folie Nr. 28]
II. 1. b) Umfang des Schutzes cc) Fall 2: „Die Web-Site“ D möchte für ein Forschungsprojekt eine Web-Site erstellen und dabei insbesondere die folgenden Komponenten verwenden: - Namen und Fotos ausgewählter Personen; - Anfahrts- und Lageplan sowie Fotos von Gebäuden; - Texte von Mitarbeitern des Projektteams und anderen Autoren; - Bilder (animated gif‘s) und kurze Videosequenzen; - Hintergrundmusik; Sind diese einzelnen Komponenten urheberrechtlich geschützt? Was ist jeweils geschützt? [Folie Nr. 29]
II. 1. b) Umfang des Schutzes – Texte incl. Software (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Urh. G) – Hintergrundmusik (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 Urh. G; ggf. Rechte der ausübenden Künstler (§§ 73 ff. Urh. G) und der Tonträgerhersteller (§§ 85 f. Urh. G)) – Bilder / Grafiken (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 Urh. G) – Fotos (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 Urh. G, §§ 72 ff. Urh. G) – Videos (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 Urh. G, § 95 Urh. G) – Pläne/Karten (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 Urh. G) [Folie Nr. 30]
II. 1. b) Umfang des Schutzes – Bearbeitungen (§ 3 Urh. G -> § 23 Urh. G) Bsp. : Verfilmung oder Übersetzung eines Buches – Sammel- und Datenbankwerke (§ 4 Urh. G <=> §§ 87 a ff. Urh. G) Bsp. : CD-ROM (Lexikon <=> Telefonbuch) – Amtliche Werke (§ 5 Urh. G) Bsp. : Gesetzestexte, Gerichtsentscheidungen [Folie Nr. 31]
II. 1. Urheberrechtlicher Schutz a) Entstehung des Schutzes b) Umfang des Schutzes c) Ende des Schutzes [Folie Nr. 32]
II. 1. c) Ende des Schutzes „ 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers“ => International verschieden (Bsp. : Projekt Gutenberg) => Aber: EG-RL von 1993 / auch in den USA („Sonny Bono Copyright Term Extension Act“ von 1998) [Folie Nr. 33]
Exkurs: Rechtsfragen rund um die Web-Site (1) Wahl des Domain-Namens (2) Zulassung erforderlich? (3) Datenschutz (4) Jugendschutz (5) Anbieterkennzeichnung und Impressum [Folie Nr. 34]
Exkurs: Impressum (a) Anbieterkennzeichnung (b) Hinweise zur Haftung (c) Hinweise zu Urheber- und Kennzeichenrechten (d) Hinweise zu Datenschutz und Datensicherheit (e) Barrierefreier Zugang für (Seh-) Behinderte [Folie Nr. 35]
II. Ausgewählte urheberrechtliche Probleme 1. Das Werk 2. Der Urheber 3. Rechte des Urhebers 4. Schranken der Rechte 5. Urhebervertragsrecht [Folie Nr. 36]
II. 2. Der Urheber a) „Urheber ist der Schöpfer des Werkes. “ => niemals eine Gmb. H oder eine andere juristische Person! => nicht der Arbeitgeber! Aber Einräumung von Nutzungsrechten. Sonderfall: Computerprogramme => Problem: Urheberschaft beim Zusammenwirken mehrerer Personen; Wichtige Frage: Gibt es Miturheber? [Folie Nr. 37]
II. 2. Der Urheber b) Fall 3: „Die Doktorarbeit“ D ist Mitarbeiter eines Forschungsprojekts. Aus seiner Arbeit an dem Projekt soll seine Doktorarbeit entstehen. Worauf ist aus rechtlicher Sicht zu achten? [Folie Nr. 38]
II. Ausgewählte urheberrechtliche Probleme 1. Das Werk 2. Der Urheber 3. Rechte des Urhebers 4. Schranken der Rechte 5. Urhebervertragsrecht [Folie Nr. 39]
II. 3. Rechte des Urheberpersönlichkeitsrechte (§§ 12 ff. Urh. G) [Folie Nr. 40] Verwertungsrechte (§§ 15 ff. Urh. G)
II. 3. Rechte des Urhebers a) Urheberpersönlichkeitsrechte (§§ 12 ff. Urh. G) Insbesondere: - Veröffentlichungsrecht - Anerkennung der Urheberschaft - Schutz vor Entstellung des Werkes auch: Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung [Folie Nr. 41]
II. 3. Rechte des Urhebers b) Verwertungsrechte (§§ 15 ff. Urh. G) Verwertung in körperlicher und in unkörperlicher Form, z. B. : aa) Vervielfältigungsrecht (z. B. Druck, Kopie auf CD-ROM, Upload auf Server) bb) Verbreitungsrecht (z. B. Buch, CD-ROM) cc) Recht der öffentlichen Wiedergabe (z. B. Internet) [Folie Nr. 42]
II. Ausgewählte urheberrechtliche Probleme 1. Das Werk 2. Der Urheber 3. Rechte des Urhebers 4. Schranken der Rechte 5. Urhebervertragsrecht [Folie Nr. 43]
II. 4. Schranken der Rechte a) Überblick aa) Nur Verwertungsrechte bb) z. T. statt Verbotsrecht nur Anspruch auf Vergütung (z. B. Verleihen und Kopieren zum eigenen Gebrauch => VG WORT-Tantieme) cc) z. T. auch kein Anspruch auf Vergütung (z. B. Zitatrecht (aber Änderungsverbot und Gebot der Quellenangabe) [Folie Nr. 44]
II. 4. Schranken der Rechte b) Katalog von Vorschriften im Urh. G („Schranken“), z. B. : aa) Zitatrecht - § 51 Urh. G bb) Öffentliche Wiedergabe - § 52 Urh. G cc) Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch - § 53 Urh. G [Folie Nr. 45]
Exkurs: (1) Ablauf der Schutzfrist (§§ 64 ff. Urh. G) => gemeinfreie Werke, Public Domain (2) Freie Benutzung von Werken (§ 24 Urh. G) => z. B. Satire! Aber Vorsicht bei Musik! (3) Amtliche Werke (§ 5 Urh. G) => z. B. Gesetzestexte, Gerichtsentscheidungen [Folie Nr. 46]
II. 4. § 51 Urh. G Fall 4: „Zitat des Monats“ D aktualisiert die Web. Site seines Instituts regelmäßig. Er möchte in Zukunft ein „Zitat des Monats“ veröffentlichen. Bestehen dagegen urheberrechtliche Bedenken? [Folie Nr. 47]
II. 4. §§ 52, 53 Urh. G Fall 5: „Napster & Co. “ D bietet auf seiner Web-Site bekannte Musiktitel kostenlos zum Herunterladen an. E lädt sich die Datei herunter. Wie ist die Rechtslage? [Folie Nr. 48]
II. 4. § 53 Urh. G Fall 6: „Kopieren“ Student S kopiert sich von seinem Freund F das im V-Verlag neu erschienene Buch des Professors P samt Software-CD-ROM. S meint, das Buch sei einfach zu teuer, um es sich zu kaufen; er benötige es aber dringend für sein Studium. [Folie Nr. 49]
II. 4. § 53 Urh. G Frage 1: Begeht S eine Urheberrechtsverletzung, indem er sich das Lehrbuch kopiert? Frage 2: Begeht S eine Urheberrechtsverletzung, indem er sich die Lernsoftware kopiert? [Folie Nr. 50]
II. Ausgewählte urheberrechtliche Probleme 1. Das Werk 2. Der Urheber 3. Rechte des Urhebers 4. Schranken der Rechte 5. Urhebervertragsrecht [Folie Nr. 51]
II. 5. Urhebervertragsrecht Vorfrage: Erwerb von Rechten überhaupt erforderlich? (1) Besteht überhaupt Schutz? - Keine persönliche geistige Schöpfung? Nur Idee? - Amtliche Werke? - Ablauf der Schutzfrist (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers)? (2) Ist die Nutzung auch ohne Lizenz gestattet? - sog. „freie Benutzung“ von Werken - sog. „Schranken“, z. B. Zitatrecht [Folie Nr. 52]
II. 5. Urhebervertragsrecht a) Ausgangssituation: - Nutzung nicht immer von Gesetzes wegen zulässig („Schranken“)! - Kein sog. „gutgläubiger Erwerb“ von Nutzungsrechten! - Haftungsrisiko (zivil- und strafrechtlich)! => Erwerb von Nutzungsrechten erforderlich! [Folie Nr. 53]
Exkurs: Haftung für Urheberrechtsverletzungen – strafrechtlich (§§ 106 ff. Urh. G) • Geld- und Freiheitsstrafe – zivilrechtlich (§§ 97 ff. Urh. G • Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch • Bereicherungsanspruch • Schadensersatzanspruch > Haftungsfilter: § 8 ff. TDG und § 5 MDSt. V > Besonderheiten bei der Schadensberechnung Beachte: Abmahnkosten Copyright Markus Junker 1999 [Folie Nr. 54]
II. 5. Urhebervertragsrecht b) Rechtsquellen: aa) Normen (1) Bürgerliches Gesetzbuch (Schuldrechtsreform zum 01. 2002; Grenzen der Vertragsfreiheit, z. B. bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen) (2) Urheberrechtsgesetz (Reform; insbesondere „angemessene Vergütung“) [Folie Nr. 55]
II. 5. Urhebervertragsrecht (3) Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (Recht der Verwertungsgesellschaften) (4) Verlagsgesetz (nicht zwingend; in Praxis z. B. Empfehlungen der Verbände; Bsp. : Vereinbarung über Vertragsnormen bei wissenschaftlichen Verlagswerken) (5) Tarifverträge [Folie Nr. 56]
II. 5. Urhebervertragsrecht bb) Verträge (1) Allgemeine Geschäftsbedingungen (2) Vertragsmuster (3) Beispiele: (a) Verträge mit Verwertungsgesellschaften (auch sog. „Gesamtverträge“) (b) Arbeitsverträge (§§ 43, 69 b Urh. G) (c) GNU General Public License (GNU GPL) (d) Web-Design-Vertrag [Folie Nr. 57]
II. 5. Urhebervertragsrecht Fall 7: „Die Online. Bibliothek“ D hat zahlreiche Aufsätze in Fachzeitschriften des VVerlags veröffentlicht. Er möchte diese nun im Unterricht austeilen und im Internet zum Download anbieten. Muß er den Verlag um Genehmigung bitten? [Folie Nr. 58]
II. 5. Urhebervertragsrecht c) Inhalt von Urheberrechtsverträgen aa) Grundlagen: (1) Keine Übertragung des Urheberrechts möglich (nur im Todesfall!) (2) Stattdessen „Einräumung von Nutzungsrechten“ (3) Nur verwertungsrechtliche Befugnisse [Folie Nr. 59]
II. 5. Urhebervertragsrecht bb) Umfang des Nutzungsrechts: (1) einfache. /. ausschließliche Nutzungsrechte (2) räumliche, zeitliche, inhaltliche Beschränkung; verschiedene Nutzungsarten (3) Auslegung: Zweck des Vertrages [Folie Nr. 60]
II. 5. Urhebervertragsrecht Fall 8: „Software für den Lehrstuhl“ Professor P hat über die Universität für seinen Lehrstuhl ein gängiges Textverarbeitungsprogramm eines bekannten Software-Unternehmens angeschafft. Frage 1: Hat er mit dem Vertrag das Recht erworben, das Computerprogramm außer auf seinem eigenen PC auch auf dem PC der Sekretärin und den PCs der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu installieren? [Folie Nr. 61]
II. 5. Urhebervertragsrecht Frage 2: Hat er mit dem Vertrag zumindestens das Recht erworben, das Computerprogramm auch auf seinem Laptop zu installieren? Frage 3: Was gilt für Updates? [Folie Nr. 62]
II. 5. Urhebervertragsrecht d) Checkliste „Rechteerwerb“ aa) Wie ermittelt man den Rechteinhaber? (1) Hinweise auf dem Werkexemplar (Urheber -/ Lizenzvermerk) (2) Digital Rights Management bei digitalen Werken (3) Nachfrage bei Verbänden oder Verwertungsgesellschaften bzw. der Clearing -Stelle Multimedia (CMMV) [Folie Nr. 63]
II. 5. Urhebervertragsrecht (4) Recherche in Datenbanken, z. B. US Copyright Office (5) Recherche im Internet [Folie Nr. 64]
II. 5. Urhebervertragsrecht bb) Erwerb von einem Inhaber eines Nutzungsrechts (z. B. Verwertungsgesellschaften, Verlage, Bild. Agenturen usw. ) (1) Ist die Lizenzkette zum Urheber nachgewiesen? (2) Decken die vorgehenden Verträge die vorgesehene Nutzung inhaltlich, räumlich und zeitlich ab? Für welche Nutzungsarten wurde das Recht eingeräumt? (3) Ist eine Weiterübertragung der Lizenz [Folie Nr. 65]
II. 5. Urhebervertragsrecht (4) Gibt es Indizien, daß die Rechte bereits zuvor an einen Dritten (z. B. sicherungshalber) übertragen wurden? (5) Bestehen sonstige Risiken (z. B. Ausübung von Rückrufsrechten)? [Folie Nr. 66]
II. 5. Urhebervertragsrecht cc) Vertragsklauseln (1) Zusicherung des Lizenzgebers, keine Vorausverfügungen vorgenommen zu haben (2) Zusicherung der Freiheit von Rechten Dritter (3) Freistellung des Lizenznehmers durch den Lizenzgeber für die gesamte Dauer der Lizenz? Sind die Regreßansprüche auch realisierbar? [Folie Nr. 67]
I. Überblick - Die Perspektive des Juristen II. Einblick - Ausgewählte urheberrechtliche Fragen III. Ausblick - Informationen zum Urheberrecht im Internet Copyright Markus Junker 2001 [Folie Nr. 68]
III. Ausblick - Informationen zum Urheberrecht im Internet 1. Recherchieren im Internet 2. Juristische Internet-Angebote 3. Ausgewählte Web-Sites [Folie Nr. 69]
III. 3. a) Juristisches Internet-Projekt Saarbrücken, Abt. Urheberrecht Juristisches Internet-Projekt Saarbrücken - Abteilung Urheberrecht http: //www. jura. uni-sb. de/urheberrecht/ - Normen (Linksammlung) - Entscheidungen (Linksammlung) - Literatur (Lehrbücher, Kommentare usw. ) - Diskussionsforum (Mailing-Liste URECHT) - u. a. [Folie Nr. 70]
III. 3. b) Jur. PC Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik http: //www. jurpc. de/ [Folie Nr. 71]
III. 3. c) remus Projekt remus („Rechtsfragen von Multimedia und Internet in Schulen und Hochschulen“) http: //remus. jura. uni-sb. de/ [Folie Nr. 72]
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