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Wettbewerb im ÖPNV Sachstand – Entwicklung- Perspektiven Dr. Engelbert Recker Hauptgeschäftsführer mofair e. V. Potsdamer Platz 1 10785 Berlin www. mofair. de
Rechtsgrundlage VER 0 RDNUNG (EG) Nr. 1370/2007 DES EUR 0 PÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. 0 ktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV 2
Marktmodelle für den ÖPNV Deregulierter Markt ◦ Wettbewerb im Markt Kein Schutz vor Konkurrenz Regulierter Markt ◦ Wettbewerb um den Markt Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen Schutz vor Konkurrenz Ausgleichsleistungen 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV 3
Was soll die Verordnung? Zweck dieser Verordnung ist es, festzulegen, wie die zuständigen Behörden unter Einhaltung des Gemeinschaftsrechts im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs tätig werden können, um die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu gewährleisten, die unter anderem zahlreicher, sicherer, höherwertig oder preisgünstiger sind als diejenigen, die das freie Spiel des Marktes ermöglicht hätte. 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV 4
Wie soll das erreicht werden? Hierzu wird in dieser Verordnung festgelegt, unter welchen Bedingungen die zuständigen Behörden Betreibern eines öffentlichen Dienstes eine Ausgleichsleistung für die ihnen durch die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen verursachten Kosten und/oder ausschließliche Rechte im Gegenzug für die Erfüllung solcher Verpflichtungen gewähren, wenn sie ihnen gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auferlegen oder entsprechende Aufträge vergeben. 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV 5
Erteilung von Dienstleistungsaufträgen Gewährt eine zuständige Behörde dem ausgewählten Betreiber ausschließliche Rechte und/oder Ausgleichsleistungen gleich welcher Art für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Ver pflichtungen, so erfolgt dies im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags. 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV 6
Vergabe von Dienstleistungsaufträgen Dienstleistungskonzessionen ◦ im Wettbewerb nach der VO 1370 Dienstleistungsaufträge ◦ im Wettbewerb nach Vergaberecht VOL Ausnahme ◦ Direktvergaben 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV 7
Mitgliedstaatlicher Vorbehalt für Direktvergaben Sofern dies nicht nach nationalem Recht untersagt ist, …… 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV 8
Direktvergabe In-House an eigene Verkehrsunternehmen (In-House) ◦ Voraussetzung bei Dienstleistungskonzession: Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle Beteiligung privater möglich Tätigkeit im Wesentlichen für den Auftraggeber ◦ Voraussetzung bei Dienstleistungsauftrag: Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle Keine Beteiligung privater möglich Tätigkeit im Wesentlichen für den Auftraggeber 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV 9
Direktvergabe KMU kleine und mittlere Aufträge 1 Mio. € oder 300 000 km Fahrleistung kleine und mittlere Unternehmen bis 23 Fahrzeuge bis 2 Mio. € oder 600 000 km 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV 10
Direktvergabe Eisenbahn nach nationalem Recht nicht erlaubt ◦ entgegenstehendes Vergaberecht im GWB ◦ BGH-Entscheidung vom 8. 2. 2011 S-Bahn Berlin ◦ Ausschreibung ◦ Direktvergabe an BVG oder Landeseigene Eisenbahnbetriebsgesellschaft 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV 11
Verordnungen gelten unmittelbar keine Umsetzung in nationales Recht wie bei Richtlinien erforderlich Nationaler Gestaltungsspielraum nur bei Regelungslücken oder -freiräumen Entgegenstehendes nationales Recht darf nicht mehr angewendet werden Widersprüche zum Personenbeförderungsgesetz 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV 12
Regierungsbeschluss PBef. G 8. 3. 2011 Konflikte zwischen ◦ ÖPNV als Gewerbe: eigenwirtschaftlicher Verkehr ◦ ÖPNV als Daseinsvorsorge: Dienstleistungsaufträge Kompetenzstreitigkeiten ◦ Wer bestimmt, welche Verkehrsleistungen erbracht werden (sollen)? 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV 13
Streitpunkte Nahverkehrsplan ◦ Grad der Verbindlichkeit Direktvergaben ◦ Interessenbekundungsverfahren ◦ oder ungeregelt Eigenwirtschaftliche Verkehre ◦ Vorrang vor Dienstleistungsaufträgen 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV 14
Fernbusliberalisierung kein Konkurrentenschutz Schutz des ÖPNV innerhalb von 50 km Öffentliche Betriebspflicht 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV 15
Votum des Bundesrates 23. 9. 2011 Stärkung des Nahverkehrsplans kein Interessenbekundungsverfahren kein Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre Fernbusfreigabe, wenn ◦ großzügiger Behindertenschutz ◦ Fahrgastrechte ◦ Omnibusmaut ◦ Internet-gestützte Buchungsplattform 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV 16
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 5. November 2011 Wettbewerb im ÖPNV 17
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