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Straßensystem in Deutschland
STRAßENKATEGORIEN. • Bundesfernstraßen • Bundesautobahnen • Bundesstraßen • Landesstraßen/Staatsstraßen • Kreisstraßen • Gemeindestraßen • Sonstige öffentliche Straßen
BUNDESFERNSTRAßEN • Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) sind laut Bundesfernstraßengesetz (FStr. G) öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. Es wird zwischen Bundesautobahnen und Bundesstraßen mit Ortsdurchfahrten unterschieden.
BUNDESAUTOBAHNEN • Bundesautobahnen sind laut FStr. G Bundesfernstraßen, die nur für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt sind, dass sie frei von höhengleichen Kreuzungen und für Zu- und Abfahrt mit besonderen Anschlussstellen ausgestattet sind. Sie sollen getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben. • Bundesautobahnen sind in der Regel auch als Autobahnen im Sinne der Straßenverkehrsordnung ausgeschildert.
BUNDESSTRAßEN • Andere Bundesfernstraßen sind Bundesstraßen können einen ähnlichen Ausbauzustand wie Autobahnen haben, man spricht dann umgangssprachlich von gelben Autobahnen. Vereinzelt sind solche Straßen sogar mit blauen Schildern als Autobahn ausgeschildert (z. B. die B 13/A 995). • Bundesstraßen werden mit einem 'B' und einer Nummer (ggf. mit Zusatz) bezeichnet (z. B. B 2, B 15 n).
LANDESSTRAßEN/STAATSSTRAßEN • Die Landesstraßen bzw. – in den Freistaaten Bayern und Sachsen – Staatsstraßen bilden innerhalb des Landesgebietes untereinander oder zusammen mit den Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz und dienen überwiegend dem überregionalen Verkehr. • Landesstraßen werden mit ‚L‘ und einer Nummer (gegebenenfalls mit Zusatz) bezeichnet (z. B. L 1234). Staatsstraßen werden in Bayern mit ‚St‘ und einer Nummer (z. B. St 2580), in Sachsen mit ‚S‘ und einer Nummer (z. B. S 123) bezeichnet.
KREISSTRAßEN • Kreisstraßen dienen überwiegend dem Verkehr innerhalb eines Landkreises oder zwischen benachbarten Landkreisen. • Kreisstraßen werden in vielen Ländern mit ‚K‘ und einer Nummer bezeichnet (z. B. K 6012), in einigen Bundesländern mit dem entsprechenden Kfz. Kennzeichen (gegebenenfalls gefolgt von ‚s‘ für (kreisfreie) Stadt) und einer Nummer bezeichnet (z. B. M 123, EBE 1).
GEMEINDESTRAßEN • Eine Gemeindestraße ist allgemein betrachtet eine Straße, die von einer Gemeinde gebaut und unterhalten wird. • Für Gemeindestraßen Sie dienen überwiegend dem Verkehr innerhalb einer Gemeinde (Ortsstraßen) oder zwischen benachbarten Gemeinden (Gemeindeverbindungsstraßen). Gemeindestraße in einem Wohngebiet
SONSTIGE ÖFFENTLICHE STRAßEN • Daneben können auch Feld- und Waldwege, Eigentümerwege usw. für den öffentlichen Verkehr freigegeben sein.
Es Wäre alles!
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