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Vorlesungsreihe Rechtssprache 2012.pptx

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Prof. Dr. Natalja Petljutschenko Nationale Universität „Juristische Akademie Odessa“ (Ukraine) Lehrstuhl für germanische und Prof. Dr. Natalja Petljutschenko Nationale Universität „Juristische Akademie Odessa“ (Ukraine) Lehrstuhl für germanische und romanische Sprachen npetljutschenko@onu. edu. ua Deutsche Rechtssprache und juristische Terminologie

Inhalt der Vorlesungsreihe “Deutsche Rechtssprache“ • • Vorlesungen Vorlesung 1. Bedeutung der Rechtssprache als Inhalt der Vorlesungsreihe “Deutsche Rechtssprache“ • • Vorlesungen Vorlesung 1. Bedeutung der Rechtssprache als Fachsprache. Terminus- Terminologielehre- Terminographie Vorlesung 2. Lexikalisch - grammatische Besonderheiten der Rechtssprache Vorlesung 3. Verständlichkeit der juristischen Fachsprache und Probleme bei der Übersetzung Vorlesung 4. Geschlechtsneutrale Formulierungen und Verwendung des generischen Maskulinums in der Rechtssprache Vorlesung 5. Schriftliche und mündliche Textgattungen der Rechtssprache Seminar 1. Besonderheiten der Rechtssprache als Fachsprache Seminar 2. Spezifik des juristischen Diskurses Seminar 3. Juristische Termini und Schwierigkeiten bei ihrer Übersetzung

VORLESUNG 1. BEDEUTUNG DER RECHTSSPRACHE ALS FACHSPRACHE Gliederung I. Bedeutung der Fachsprachen II. Rechtssprache VORLESUNG 1. BEDEUTUNG DER RECHTSSPRACHE ALS FACHSPRACHE Gliederung I. Bedeutung der Fachsprachen II. Rechtssprache III. Terminus- Terminologielehre- Terminographie

Fachsprache auch Technolekt, ist die für ein bestimmtes Fachgebiet oder für eine bestimmte Branche Fachsprache auch Technolekt, ist die für ein bestimmtes Fachgebiet oder für eine bestimmte Branche geltende Sprache

Gemeinsprache ist eine allen Angehörigen einer Sprachgemeinschaft verständliche Sprache – im Gegensatz zur Mundart Gemeinsprache ist eine allen Angehörigen einer Sprachgemeinschaft verständliche Sprache – im Gegensatz zur Mundart und zu Fachsprachen

Rechtssprache die Fachsprache der Rechtswissenschaften und Rechtsanwender und Forschungsgegenstand der Rechtslinguistik. Rechtssprache die Fachsprache der Rechtswissenschaften und Rechtsanwender und Forschungsgegenstand der Rechtslinguistik.

Terminus- Terminologielehre. Terminographie • Terminus – Fachausdruck, terminus technikus, mlt. terminus „ inhaltlich abgegrenzter Terminus- Terminologielehre. Terminographie • Terminus – Fachausdruck, terminus technikus, mlt. terminus „ inhaltlich abgegrenzter festumrissener Begriff“, lat. terminus „Grenze, Grenzzeichen, Ziel, Ende“, grch. terma „Ende, Ziel“ • Terminologie – die Gesamtheit der Fachausdrücke (eines Kunst – oder Wissensgebietes) (z. B. medizinische, technische T. ) (vom lateinischen terminus „Grenzstein, Grenze“ + grch. logos „Lehre, Kunde, Wort“) • Terminologielehre - das ist die Lehre über die Termini bzw. Fachwörter, wie sie entstehen, sich entwickeln und festgehalten werden. • Terminographie - lexikografische Beschreibung des Terminus im Wörterbuch.

Wie entstehen die Termini? Entwicklung der Kultur, Technik, der Kunst bringt mit sich neue Wie entstehen die Termini? Entwicklung der Kultur, Technik, der Kunst bringt mit sich neue bestimmte spezielle Wörter also Fachwörter. Das passiert in verschiedenen Zeiten, in verschiedenen Ländern, Orten und natürlich in verschiedenen Sprachen. Aber diese Erscheinung ist universal, allgemein. Der Mensch macht einen Schritt ins Unbekannte, eröffnet das Unbekannte und soll diesen neuen Gegenstand oder Erscheinung nennen. So können wir sagen, dass jeder Schritt der wissenschaftlichen Untersuchung in Termini festgehalten wird, die als Resultat der Denktätigkeit der Menschheit gelten kann.

Wege der Entwicklung der Terminologielehre 1. Periode des Schaffens und Sammlung (Speicherung) von Termini Wege der Entwicklung der Terminologielehre 1. Periode des Schaffens und Sammlung (Speicherung) von Termini (терминотворчество). Für mehrere Länder Europas begann diese Periode in der Zeit der Renaissance (14 -16 Jh. ). In dieser Zeit entwickelten sich Naturwissenschaften und exakte Wissenschaften (Hauptsprache Latein – lateinische Termini) 2. Neue Periode ist mit der Entwicklung der nationalen Sprachen und nationalen Wissenschaften verbunden (nationale Sprache- entsprechende Termini in dieser Sprache) 3. Ende des 19. Jahrhunderts entstehen Kunstsprachen (Welthilfssprachen) Esperanto, Ido, Volapuk). Somit startete planmäßige terminologische Arbeit. 4. Nach dem ersten Weltkrieg Terminologielehre als selbständiges Fachgebiet, parallel mit der Standardisierung (Österreich, Kanada, die Schweiz)

Gemeinsprache und Rechtssprache Die Rechtssprache belegt gemeinsprachliche Begriffe terminologisch und gebraucht sie deswegen eingeschränkt Gemeinsprache und Rechtssprache Die Rechtssprache belegt gemeinsprachliche Begriffe terminologisch und gebraucht sie deswegen eingeschränkt oder abweichend. Die Rechtssprache ist sie besonders problematisch für den Laien. Der Bürger befindet in der paradoxen Situation, dass er Rechtsnormen befolgen muss, die er nicht immer exakt versteht. Zu komplizierte Regelungen untergraben deshalb ihren eigentlichen Sinn.

„Milch borgen“ vs „Milch leihen“ eine Leihe ein Darlehen 1) ссуда; договор о предоставлении „Milch borgen“ vs „Milch leihen“ eine Leihe ein Darlehen 1) ссуда; договор о предоставлении вещи в безвозмездное пользование 2) прокат (имущества) 3) ломбард; прокатный пункт • заём, ссуда; договор займа • gedecktes Darlehen — заём с обеспечением • ein Darlehen aufnehmen — сделать заём, занять деньги по ссудной операции, взять ссуду

Milch borgen“ vs „Milch leihen“ eine Leihe Bei einer Leihe muss die entliehene Sache Milch borgen“ vs „Milch leihen“ eine Leihe Bei einer Leihe muss die entliehene Sache und keine andere nach einer bestimmten Zeit zurückgegeben werden (z. B. ein Buch leihen). ein Darlehen Ein Darlehen besagt dagegen, dass man die Sache in gleicher Qualität und Menge erstattet (z. B. Geld).

Gemeinsprache pflegen wissen lassen sprechen vergehen Mord Tat Rechtssprache Delikt Rechtspflege Fahndung Vergehen, Frevel, Gemeinsprache pflegen wissen lassen sprechen vergehen Mord Tat Rechtssprache Delikt Rechtspflege Fahndung Vergehen, Frevel, Verbrechen gesetzlos Mitwisser Justitzmord Rechtssprechung Tat Täter Unterlassen

Beispiele der juristischen Termini • • • Delikt - правонарушение, преступление, проступок; Rechtspflege - Beispiele der juristischen Termini • • • Delikt - правонарушение, преступление, проступок; Rechtspflege - судопроизводство, правосудие; Fahndung - поимка , преследование; Vergehen, Frevel, Verbrechen - проступок , преступление; gesetzlos - беззаконный и неузаконенный; Mitwisser - соучастник, укрыватель, сообщник; Justitzmord - судебное убийство, казнь невиновного, судебная ошибка; Rechtssprechung – судоговорение, судебная практика. Tat – преступление, деяние; Täter - виновный, обвиняемый, преступник; Unterlassen — в уголовном праве бездействие, в гражданском воздержание от действия

FRAGEN ZU VORLESUNG 1. 2. 3. 4. Warum und wozu entwickeln sich die Fachsprachen? FRAGEN ZU VORLESUNG 1. 2. 3. 4. Warum und wozu entwickeln sich die Fachsprachen? Wie korrelieren die natürlichen Sprachen und die Fachsprachen? Wie definiert man die Rechtssprache? Definieren Sie folgende Termini Terminus, Terminologielehre, Terminographie. 5. Wie entstehen die Termini? 6. Wie sind die Hauptwege der Entwicklung von TL?

SEMINAR 1. BESONDERHEITEN DER RECHTSSPRACHE ALS FACHSPRACHE • 1. 2. 3. VORTRÄGE UND SEMINARPROJEKTE SEMINAR 1. BESONDERHEITEN DER RECHTSSPRACHE ALS FACHSPRACHE • 1. 2. 3. VORTRÄGE UND SEMINARPROJEKTE ZU SEMINAR 1: Recht ist ohne Sprache nicht denkbar! Definition der juristischen Fachsprache Sprache und Recht: zu den vielfältigen Beziehungen zwischen Sprachwissenschaft und Rechtswissenschaft 4. Richter, Recht und Sprache 5. Andere Länder, andere Sitten: geschlechtsneutrale Formulierungen und bestimmte Anforderungen an einen gendergerechten Sprachgebrauch in anderen Ländern. 6. Jargon der Juristen

LITERATUR ZU SEMINAR 1: • Sander Gerald G. Deutsche Rechtssprache. Ein Arbeitsbuch. – A. LITERATUR ZU SEMINAR 1: • Sander Gerald G. Deutsche Rechtssprache. Ein Arbeitsbuch. – A. Francke Verlag Tübingen und Basel, 2004. – 199 S. • Seibert Th. -M. Zur Fachsprache in der Juristenausbildung: Sprachkritische Analysen anhand ausgewählter Textbeispiele aus juristischen Lahr- und Lernbüchern. – Duncker&Humblot, Berlin, 1977. – 167 S. • Seibert Th. -M. Gerichtsrede: Wirklichkeit und Möglichkeit im forensischen Diskurs. – Duncker&Humblot, Berlin, 2004. – 279 S. • Simon H. , Funk-Baker G. Einführung in das deutsche Recht und die deutsche Rechtssprache. – C. H. Beck München, 2009. – 316 S.

WEBSITES UND DATENBANKEN ZU SEMINAR 1: • • Juristische Fachsprache. http: //de. wikipedia. org/wiki/Juristische_Fachsprache WEBSITES UND DATENBANKEN ZU SEMINAR 1: • • Juristische Fachsprache. http: //de. wikipedia. org/wiki/Juristische_Fachsprache Juristische Wörterbücher. http: //www. jura. unisb. de/internet/Woerterbuecher. html Akademie der Wissenschaften in Hamburg. Forum: Sprache – Recht – Gesellschaft. http: //www. awhamburg. de/veranstaltungen/archiv/2011/sprache-rechtgesellschaft. html Rechtssprache als Fachsprache. http: //ri. jura. unisb. de/portal/diplomarbeiten/mouchtchinina/RS-als-FS. pdf