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Präsentation des Atemschutzbereiches Der Feuerwehr der Gemeinde. . Durch Leiter Atemschutz Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Anmerkung zur Präsentation l l l erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit Soll dazu beitragen, dass Feuerwehrangehörige unverletzt aus dem Einsatz kommen Dritte und Sachwerte durch falsche Handlungen von Feuerwehrangehörigen oder durch Organisationsmangel nicht weiter beeinträchtigt werden (Regress) Dient nicht dazu bisheriges Handeln, Denken oder Unterlassen in Misskredit zu bringen Soll in einfach und verständlicher Form auf Risiken, Chancen und Möglichkeiten aber auch auf die Notwendigkeit von Maßnahmen hinweisen Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Was umfasst der Atemschutzbereich ? Mannschaft l Atemschutzgeräteträger l Geräte l Preßluftatmer, Flaschen, Masken, Filter l Aus- und Fortbildung l l Geräteträgerlehrgang l Gerätewartelehregang l Standortausbildung (Anpassung & Weiterbildung an örtliche Verhältnisse) Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Mannschaft l l l l Derzeit ? ? einsatzbereite Geräteträger: Absolvierung des Geräteträgerlehrgangs Ärztliche Untersuchung G 26 Jährlicher Streckendurchgang und Einsatzübung Teilnahme an Weiterbildung zur Erhaltung Einsatzbereitschaft Fehlt eine Voraussetzung = Keine Tauglichkeit = Gefährdung der Einsatzbereitschaft Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Geräte l ? Atemschutzgeräte. Davon ? wegen eingestellter Ersatzteillieferung nicht einsatzfähig. Weitere ? Geräte, welche ab 2007 aus vorgenanntem Grund nicht einsatzfähig sind (PA 80) l Neuanschaffung, ansonsten Einsatzbereitschaft nicht gewährleistet l Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Masken & Flaschen Derzeit ca. 60 Masken l Alle Masken sind entsprechend der Herstellerauflagen mit neuen l Sprechmembranen und l Ausatemventilen etc. zu versehen l Stand: Oktober 2002 l l l Derzeit ? ? Flaschen Davon ? ? Flaschen TÜV fällig Zzgl. Erneuerung Lackierung (Neue Norm) Zzgl. Erneuerung Flaschenventil (Sicherheitsvorschrift) Kosten ca. 140 € a Fl. Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Aus- und Weiterbildung l l l Ist Bestandteil der Einsatzbereitschaft Ist notwendig als Selbstschutz Schwere Unfälle im Atemschutz durch mangelhafte Aus- und Weiterbildung (BF Köln, FF Soden etc. ) Insbesondere für Führungskräfte (Schadensminimierung) Derzeitige Einschätzung: Einsatzbereitschaft nur bedingt vorhanden Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Atemschutzgeräteträger l Ort: Ort : Ort: Ort l (Detaillierte Bewertung der Einsatzbereitschaft nach Eingang der Einsatzbereitschaftsanalyse) l l l l Stand: Oktober 2002 1 Atemschutz nicht gewährleistet 8 9 1(3) Atemschutz nicht gewährleistet 3 Atemschutz nicht gewährleistet 4 3 2 Atemschutz nicht gewährleistet Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Wer ist verantwortlich ? Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Aufgabe des Leiter Atemschutz l l l l Beratung des Leiter FW f. d. Bereich Atemschutz Überwachung und Durchführung des Atemschutzes einschließlich Weiterbildung Überwachung und Einhaltung der gesetzlichen Überprüfungstermine Überwachen der Lagerung, Verwaltung von Geräten Führen der Personalkartei Meldung festgestellter Mängel (Aus-, Weiterbildung, Gerät) an den Unternehmer (Berichtspflicht) Stillegung und Aussonderung nicht einsatzfähiger Geräte (BGR 190) l (Anmerkung: einige Punkte werden bei fehlen eines AT-Gerätewartes in kl. Gemeinden durch den Ltr. Atemschutz vorgenommen) Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
§ 3 Aufgaben der Gemeinden (1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe l 1. Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten, Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Aufgabe der Gemeinde (Auszug § 3 HBKG) 2. für die Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen (Freistellung etc. ) l 3. Alarmpläne und Einsatzpläne für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe aufzustellen, fortzuschreiben und, soweit dies erforderlich ist, untereinander abzustimmen, l (2) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann. l Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Woran orientiert sich die leistungsfähige Feuerwehr ? Feuerwehrorganisationsverordnung 10/2001 § 1 - Grundsatzregelung (1) Organisation, Stärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren richten sich nach dem Bedarf, der durch einen Bedarfs- und Entwicklungsplan ( § 3 Abs. 1 Nr. 1 HBKG) ermittelt wird. Hierbei werden sowohl allgemeine Gefahren als auch besondere im Gemeindegebiet vorhandene Gefahrenbereiche erfasst. Die Mindestanforderungen für den Grundbrandschutz sind in Anlage festgelegt. Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Welche Gefährdungspotentiale liegen innerhalb der Gemeinde vor ? l Bundesautobahn (Gefahrgut, brennende Fahrzeuge), Bundesstraße, Eisenbahntrasse (ICE) l Altenheime, Schulen, Kindergärten, Wohnhäuser l Hotels und Jugendhaus (Dachgeschoss) l Landwirtschaftliche Höfe (Organ. Peroxide) Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Gefährdungspotential BAB und B Keine Einsatzbereitschaft = keine wirksame (schnelle) Hilfe = potentielle Gefährdung der Bevölkerung durch Schadensausbreitung Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Gefährdungspotential Altenheim. . . im Stadt-, Ortsteil. . . . l ? ? Heimbewohner. Davon 1 bettlägerig, 17 bräuchten Hilfe beim Gehen. l Altenheim. . . im Stadt-, Ortsteil. . . . l ? ? Heimbewohner, davon 21 nicht gehfähig und weitere 37, die auf Hilfe beim Gehen angewiesen sind. l Altenheim. . . im Stadt-, Ortsteil. . . . l ? ? Heimbewohner, 12 Heimbewohner bettlägerig und weitere 25 auf den Rollstuhl angewiesen, weitere 30, welche auf Hilfe beim Gehen angewiesen sind Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Atemschutzunfälle l Bei Hinzuziehung von Berichten über Atemschutzunfälle (www. Atemschutzunfaelle. de) folgendes Fazit: l Atemschutzgeräteträger und FK derzeit größtenteils nicht in der Lage: l Gefahren an der Einsatzstelle konkret zu erkennen, (Erkundung, Beurteilung d. Lage) l folgerichtig zu handeln (Entschluss) und l sich selbst und Bürger zu schützen Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Derzeitiges Fazit l l l Einsatzbereitschaft im Atemschutz nur bedingt vorhanden Anzahl der Atemschutzgeräteträger nicht ausreichend Feuerwehreinsatzpläne fehlen Einhaltung der gesetzlichen Prüffristen und Bereitstellung der Kosten im Haushaltplan bislang unzureichend Lagerung der Atemschutzgeräte entspricht nicht den einschlägigen Vorschriften der BGR 190 und FWDV 7 Derzeit fehlende Atemschutzgerätewarte Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Maßnahmen l l l Motivationssteigerung zur Ableistung des Atemschutzgeräteträgerlehrganges Überarbeitung der Alarm- und Einsatzpläne hinsichtlich tatsächlicher Verhältnisse Verstärkte, intensive Weiterbildung im Atemschutz der Führungskräfte und Mannschaft (Beginn seit Herbst 2001 mit Teilerfolgen) Aufstellung einer technischen Einsatzleitung gem. HBKG Aufstellung eines Atemschutzzuges (Altenheime) Erarbeitung von Feuerwehreinsatzplänen von besonderen Gefährdungspotentialen (Projektgruppe durch Wehrführerausschuss gegründet, Leitung: Ltr. Atemschutz, Mitglieder : Zug- und Gruppenführer) l Intensivierung von Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Weitere Maßnahmen l l l Konsequente Einhaltung der gesetzlichen Prüffristen und Bereitstellung der Kosten im Haushaltplan Bauliche Maßnahmen zur Erlangung einer vorschriftsmäßigen Lagerung der Geräte Durchführung von halbjährlichen und jährlichen Prüfungen vor Ort wirtschaftlicher : Anschaffung eines Prüfkoffers (€ 2300, 00); erspart Fahrt- und Lohnkosten Verlängerte Austauschintervalle, dadurch Kostenersparnis in Höhe von jährlich € 1500 bei Preßluftatmern und l weitere Einsparung bei Routineuntersuchungen und nach Übungen l Herstellung der sofortigen Einsatzbereitschaft l Amortisierung innerhalb von 1/12 Jahren Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Organisationsverschulden können bei Führungskräften an folgenden Sachverhalten festgemacht werden: Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Organisationsverschulden Mängel in der Aufbau- und Ablauforganisation führen zur Schädigung der Mitarbeiter und l Dritter und/oder lder Umwelt Es können Schadensersatzansprüche gegenüber den Führungskräften (Gemeindevorstand, BGM. Leiter der Feuerwehr, Leiter Atemschutz) geltend gemacht werden Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Es können drei Arten von schuldhaften Verhalten unterschieden werden und ggf. Schadensersatzansprüche nach sich ziehen: l Wenn ein Unternehmen Verantwortung: l an ungeeignete Mitarbeiter delegiert l Wenn Betriebsanweisungen fehlen oder l lückenhaft sind und nicht beachtet werden l Wenn gar nicht oder l vereinfacht kontrolliert wird BGB z. B. §§ 823, 831 Abs. 1 Satz 2 ff § 130 Owi. G Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Organisationsverschulden Selektionsverschulden Anweisungsverschulden Überwachungsverschulden l § 130 Owi. G unterstreicht die General- verantwortung der Unternehmensleitung Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Regeln zur Umsetzung der Organisationsverantwortung · Ermitteln und Beachtung der relevanten feuerwehrspezifischen Rechtsvorschriften · Bewusstmachen der allgemeinen, generell geltenden rechtlichen Anforderungen, insbesondere des Haftungs- und Strafrechts (ggf. Durchgriffshaftung an Magistrat/ Vorstand, § 823 BBG, Amtshaftung etc. ) · Betriebs- und produktbezogene Analyse (Mannschaft/ Gerät) der einschlägigen Organisationsanforderungen · Feststellung des Ist-Zustands der Betriebsorganisation · Bewerten des Ist-Zustands anhand des Anforderungsspektrums · Vollständiges Umsetzen der konkreten, zwingend vorgeschriebenen Vorgaben · Interpretation der unbestimmten Anforderungen gemessen am » Möglichen und Zumutbaren « (= Bewertungsmaßstab der Verschuldenshaftung) Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
Unternehmenspflichten ldie sorgfältige Erfassung aller Unternehmenspflichten (Vorschriften der Berufsgenossenschaft, Hersteller, Feuerwehrdienstvorschriften, EN- (DIN) Normen) leine lückenlose und in sich widerspruchsfreie Aufgabenverteilung, so dass es weder zu Zuständigkeitslücken noch zu blockierenden Kompetenzüberschneidungen kommen kann l die Delegation der wahrzunehmenden Aufgaben an sorgfältig ausgewählte Mitarbeiter leine regelmäßige Kontrolle der jeweils nachgeordneten Hierarchieebene l. Bereitstellung der notwendigen Haushaltmittel zu Erfüllung der Aufgaben Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www. atemschutzunfaelle. de)
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