Nürnberger Rassengesetze, Jahre 1935 Begriff
Nürnberger Rassengesetze, Jahre 1935
Begriff Mit den Nürnberger Gesetzen institutionalisierten die Nationalsozialisten ihre antisemitische Ideologie auf juristischer Grundlage Sie wurden anlässlich des 7. Reichsparteitags der NSDAP, des sogenannten „Reichsparteitags der Freiheit“, am Abend des 15. Septembers 1935 einstimmig vom Reichstag angenommen.
Sie umfassten: das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre – das sogenannte Blutschutzgesetz das Reichsbürgergesetz Neben diesen beiden eindeutigen „Rassengesetzen“ wird heute oft auch das Reichsflaggengesetz unter dem Sammelbegriff „Nürnberger Gesetze“ gefasst, obwohl es zeitgenössisch nicht zu ihnen gezählt wurde
Titelseite des Reichsgesetzblatt Teil I Nr. 100, in dem am 16. September 1935 die drei Gesetze verkündet wurden
„Blutschutzgesetz“ Das „zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ erlassene Gesetz verbot die Eheschließung sowie den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden. Es sollte der sogenannten „Reinhaltung des deutschen Blutes“ dienen, einem zentralen Bestandteil der nationalsozialistischen Rassenideologie. Die Strafandrohung für außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden richtete sich nur gegen den Mann, nicht gegen die Frau.
Bildtafel zum „Blutschutzgesetz“
Reichsbürgergesetz Im Reichsbürgergesetz wurde festgelegt, dass nur „Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“ Reichsbürger sein konnten. Den assimilierten „jüdischen Mischlingen“ wurden das Wahlrecht und eine „vorläufige Reichsbürgerschaft“ zugestanden.
Jude Personen mit mindestens drei jüdischen Großeltern galten als (Voll-)„Jude“. Personen mit einem jüdischen Elternteil oder zwei jüdischen Großeltern galten als „Mischling ersten Grades“. Personen mit einem jüdischen Großeltern-Teil wurden als „Mischling zweiten Grades“ eingestuft.
Reichsflaggengesetz Das Reichsflaggengesetz erklärte die Hakenkreuzflagge zur Reichsflagge Für „Nichtariern“ war der Gebrauch der Reichsflagge verboten

