Скачать презентацию Massenanfall von Verletzten MANV nach schweren Unfällen Amoklagen Скачать презентацию Massenanfall von Verletzten MANV nach schweren Unfällen Amoklagen

f209b22ef9ae5c6412f21c1d94086b73.ppt

  • Количество слайдов: 57

Massenanfall von Verletzten (MANV) nach schweren Unfällen, Amoklagen oder Terroranschlägen - nur im Team Massenanfall von Verletzten (MANV) nach schweren Unfällen, Amoklagen oder Terroranschlägen - nur im Team zu bewältigen – Teil 10 Zusammenarbeit bei Terroranschlägen Unterlagen für eine Unterrichtseinheit von ein bis zwei Stunden Stand: 06. 11. 2010 Gerd Gräff, Bad Sobernheim Hermann-Josef Gundlach, Bingen Leitender Ministerialrat im Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz www. neckar-verlag. de Rettungsdienstreferent im Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Hinweise des Verlags 2 § © Neckar-Verlag, Villingen-Schwenningen Diese Powerpoint-Präsentation ist für Ausbildungszwecke bestimmt Hinweise des Verlags 2 § © Neckar-Verlag, Villingen-Schwenningen Diese Powerpoint-Präsentation ist für Ausbildungszwecke bestimmt und darf von den Beziehern des nebenstehenden Kommentars genutzt werden. Innerhalb ihrer Einheit (z. B. Feuerwehreinheit, Ortsverein der Hilfsorganisation), Behörde (z. B. Verbandsgemeindeverwaltung, Polizeidienststelle) oder Einrichtung darf die Präsentation kopiert werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig und kann urheberrechtlich verfolgt werden. § Für Nicht-Abonnenten sind im Download-Bereich des Verlags nur die Inhaltsangaben und Kurzfassungen freigeschaltet. Diese dürfen uneingeschränkt kopiert und weitergegeben werden. § Alle Personenbezeichnungen gelten sowohl in weiblicher als auch in männlicher Form. Wegen der besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit wird aber nur die männliche Form verwendet. § Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung und Beratung vor allem bei Herrn Peter Schüssler (Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz), Herrn Rettungsingenieur Mirko Temmler (DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz), bei der Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz Rheinland. Pfalz (Hi. K), in der alle privaten Hilfsorganisationen mitwirken (ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD), bei der ADAC-Luftrettung Gmb. H und bei der Luxembourg Air Rescue § Die Ausbildungsunterlage wird nach bestem Wissen auf dem Laufenden gehalten. Auch wenn keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben übernommen werden kann, „lebt“ die Ausbildungsunterlage von ihrer ständigen Aktualität. Anregungen zum Inhalt nimmt der Verlag deshalb gerne entgegen. Sie können z. B. per E-Mail an folgende Adressen gesandt werden: rimpler@neckar-verlag. de oder Gerd. Graeff@ism. rlp. de (Tel. : 015112216697) xis U are zichtb nver er f atgeb r. R ür pra insatz die E

Inhalt 3 • • • MANV Power. Point Teil 1: MANV Power. Point Teil Inhalt 3 • • • MANV Power. Point Teil 1: MANV Power. Point Teil 2: MANV Power. Point Teil 3: MANV Power. Point Teil 4: MANV Power. Point Teil 5: MANV Power. Point Teil 6: MANV Power. Point Teil 7: MANV Power. Point Teil 8: MANV Power. Point Teil 9: Kommunale Einsatzleitung Führungsstruktur bei Großschadensereignissen, zivil-militärische Zusammenarbeit Abschnittsleitung Gesundheit (Zusammenarbeit LNA/Org. L mit dem Einsatzleiter) Abschnittsleitung Gesundheit (Registrierung, PSNV, besondere Lagen) Zusammenarbeit der Fachdienste, Rettungsdienst mit Sonderalarm Koordination der Luftrettung, Alarm- und Einsatzpläne der Krankenhäuser Zusammenarbeit mit der Polizei bei der Gefahrenabwehr Repressive Polizeiaufgaben und Medienarbeit, Berührungspunkte zur nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr Zusammenarbeit bei Amoklagen und Geiselnahmen MANV Power. Point Teil 10: Zusammenarbeit bei Terroranschlägen 10. 1 10. 2 10. 3 10. 4 10. 5 10. 6 10. 7 10. 8 10. 9 10. 10 10. 11 10. 12 10. 13 Besonderheiten bei Terroranschlägen Deutschland ist weiterhin als Teil eines weltweiten Gefahrenraums anzusehen Beispiele für Terroranschläge mit MANV Neue Gefahren auch für Einsatzkräfte Wie können Terroranschläge erkannt werden? Sensibilisierung der Einsatzkräfte für ungewöhnliche Situationen erforderlich Gefahren durch Brief- und Paketbomben Auf verdächtige Personen achten Besonders heimtückisch: Terroranschläge mit CBRN-Mitteln Schmutzige Bombe Einsatzhinweise bei Terroranschlägen Meldewege, Kommunikation, Probleme des Cyber-Terrorismus Besonders wichtig bei Terroranschlägen: Enge Zusammenarbeit aller Beteiligten Besonderheiten bei Anschlägen in Militäranlagen

4 MANV Teil 10 Zusammenarbeit bei Terroranschlägen 4 MANV Teil 10 Zusammenarbeit bei Terroranschlägen

10. 1 Deutschland ist weiterhin als Teil eines weltweiten Bedrohungsraumes anzusehen 5 Asymmetrische Bedrohung 10. 1 Deutschland ist weiterhin als Teil eines weltweiten Bedrohungsraumes anzusehen 5 Asymmetrische Bedrohung (spätestens seit 9/11 = Terroranschläge vom 9. 11. 2001 in den USA), also statt klassischer Kriegsszenarien hinterhältige Guerilla-Taktik durch Terrorgruppen ohne Rücksicht auf nationales Recht oder Kriegsvölkerrecht Ø Bundesministerium des Innern im April 2007: „Im Zusammenhang mit der Erwähnung Deutschlands im Rahmen von islamistischen Verlautbarungen gelangten Bundessicherheitsbehörden zu der Einschätzung, dass die Bundesrepublik Deutschland weiterhin als Teil eines weltweiten Gefahrenraums anzusehen ist und somit auch im Zielspektrum terroristischer Gruppierungen liegt. Gegenwärtig ist auch in Deutschland von einer hohen, besonderen Gefährdung für US -amerikanische, britische, israelische und jüdische Interessen auszugehen. “

10. 2 Beispiele für Terroranschläge mit MANV 6 Madrid, 11. März 2004 Ø Ø 10. 2 Beispiele für Terroranschläge mit MANV 6 Madrid, 11. März 2004 Ø Ø Mindestens vier Bomben explodierten nicht bzw. wurden nicht sofort gezündet Ø Möglicherweise waren die vier verbliebenen Sprengsätze für einen Angriff auf die Einsatzkräfte vorgesehen Ø Innerhalb von zehn Minuten explodierten in vier Pendlerzügen insgesamt zehn Bomben Insgesamt 191 Tote und rund 1. 800 Verletzte, von denen viele mit Privatfahrzeugen in Kliniken transportiert wurden London, 7. Juli 2005 Ø Innerhalb kürzester Zeit explodierten Sprengsätze in drei U-Bahn-Zügen und einem Bus Ø Insgesamt 56 Tote und rund 700 Verletzte Ø Evakuierung und Stilllegung des gesamten öffentlichen Nahverkehrs

10. 3. 1 Neue Gefahren auch für Einsatzkräfte 7 Auch heute dürfte noch kein 10. 3. 1 Neue Gefahren auch für Einsatzkräfte 7 Auch heute dürfte noch kein Anlass zur Entwarnung bestehen Ø Beispiele für geplante oder bereits durchgeführte Terroranschläge politischer und religiöser Fanatiker in Deutschland: o o Massenmord-Planungen der „Sauerland-Gruppe“ o Ø Gescheiterter Kofferbombenanschlag in zwei Zügen in der Region Köln/Koblenz Briefbomben (u. a. in Flugzeugen und im Bundeskanzleramt) Neue Gefahren auch für Einsatzkräfte o Moderner weltweiter Terrorismus setzt mehr als die meisten historischen Vorbilder auf zivile, so genannte weiche Ziele o Dabei wird keine Rücksicht auf die Zivilbevölkerung genommen (im Gegenteil: Möglichst viele Leichen sollen gezählt werden - Body Counting medienwirksam inszeniert) o Teuflisches Kalkül des Terrors: Mehrfachanschläge sollen auch Helfer treffen und demoralisieren o Sehr wirkungsvolle Sprengsätze sind recht einfach herzustellen („Bastelanleitungen“ im Internet)

10. 3. 2 Vermarktung des Terrors 8 Märtyrer-Terroranschläge sind weltweit Gegenstand, aber auch Zweck 10. 3. 2 Vermarktung des Terrors 8 Märtyrer-Terroranschläge sind weltweit Gegenstand, aber auch Zweck der medialen Präsentation Ø Die Brutalität, mit der beispielsweise Selbstmordattentäter Unbeteiligte mit in den Tod reißen, sollen nicht nur in Israel, sondern auch in Russland (z. B. tschenische „schwarze Witwen“), im IRAK, in Afghanistan, aber auch in den USA und in Europa o o auf möglichst aufsehenerregende Weise den unbedingten Willen zum Widerstand gegen Feinde und Ungläubige unterstreichen und o Ø unter der Bevölkerung oder unter betroffenen Militär- oder Polizeieinheiten Angst und Schrecken verbreiten Nachahmungstäter - auch unter Konvertiten - rekrutieren Bilder zerfetzter Körper und blutverschmierter Straßen haben eine hohe emotionale Wirkung und werden deshalb insbesondere übers Internet vermarktet (vgl. Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen: Märtyrertum und Bombenterror www. im. nrw. de/sch/doks/VS/maertyrertum. pdf)

10. 4. 1 Wie können Terroranschläge erkannt werden? 9 Terroristische Anschläge sind nicht immer 10. 4. 1 Wie können Terroranschläge erkannt werden? 9 Terroristische Anschläge sind nicht immer von Anfang an als solche zu erkennen: Ø Deswegen muss vor allem bei Notrufen im Zusammenhang mit o Schießereien und o nicht eindeutig bewertbaren Explosionen vor allem in der Nähe sensibler Einrichtungen (z. B. Militäranlagen, Jüdische Einrichtungen, Diskotheken) die Möglichkeit eines Terroranschlags in Betracht gezogen werden Ø Bereits bei der Abfrage in der Leitstelle sowie bei der Erkundung an der Einsatzstelle muss ein besonderes Augenmerk insbesondere auf folgende Aspekte gelegt werden: o Gibt es Hinweise auf einen Anschlag sowie auf Folgeanschläge? o Hat die Polizei entsprechende Erkenntnisse? (Vgl. T. Birkholz, E. Gräml, B. Lödel, J. Büttner, D. Hauenstein „Rettungsdienstliche Taktik bei terroristischen Schadens- und Bedrohungslagen – Einsatzbeginn und Zusammenarbeit mit ausländischen Militärkräften“, Notfall + Rettungsmedizin 2 /2010 S. 148)

10. 4. 2. 1 Auf Instinkt, Erfahrung und Ausbildung verlassen 10 Die Einsatztaktik muss 10. 4. 2. 1 Auf Instinkt, Erfahrung und Ausbildung verlassen 10 Die Einsatztaktik muss sich den neuen Gefahren anpassen Beim Erkennen möglicher terroristischer Anschläge ist der Instinkt mindestens so stark gefragt wie der Verstand, auch wenn dem Instinkt in der Zivilisation oftmals keine so große Bedeutung mehr beigemessen wird: Ø Wenn ein Terroranschlag nicht als solcher erkannt wird, ist im Extremfall mit dem Verlust der zuerst eintreffenden Einheiten zu rechnen (Vgl. T. Birkholz, E. Gräml, B. Lödel, J. Büttner, D. Hauenstein a. a. O. ) Ø Einen „ja/nein-Algorithmus“ gibt es für die Gefahr von Terroranschlägen nicht. Wichtig für das Erkennen von Hinweisen auf einen Terroranschlag sind: o Erfahrung o Ausbildung o klares Erfassen und Beurteilen von Situationen

10. 4. 2. 2 Verdächtige Wahrnehmungen sofort weitermelden! 11 Deshalb sind verdächtige Wahrnehmungen sofort 10. 4. 2. 2 Verdächtige Wahrnehmungen sofort weitermelden! 11 Deshalb sind verdächtige Wahrnehmungen sofort weiter zu melden: Ø Erkenntnisse und Vermutungen melden! Ø Ggf. auch andere Kräfte auf Verdacht hinweisen! Ø Verdächtige Personen und Gegenstände an Polizei melden (notfalls ohne Umweg über die Einsatzleitung)! Ø Ungewöhnliche Eindrücke, Gerüche, Geräusche an die Einsatzleitung und an die Polizei melden! Ø Gesundheitliche Einschränkungen (Übelkeit, Sehstörung, Schwindel) an die Einsatzleitung melden!

10. 4. 3 Erkennungsmerkmale für einen möglichen Terroranschlag 12 Folgende Faktoren können für die 10. 4. 3 Erkennungsmerkmale für einen möglichen Terroranschlag 12 Folgende Faktoren können für die Bewertung, ob es sich um einen Terroranschlag handeln kann, wichtig sein: Ø Politische Situation Ø Allgemeine Warnungen Ø Konkrete Erkenntnisse der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden Ø Gefährdungsindikatoren o Einsatzort, Einsatzzeit, Schadenereignis o hohe Personendichte o hoher Symbolwert (z. B. „westlicher Lebensstil“, „Partyszene“) o weiches, öffentlich zugängliches Ziel o Explosion unbekannter Ursache o hohe Anzahl Verletzter, Erkrankter (Grund möglicherweise unklar) o Ungewöhnlicher Zusammenhang zwischen diesen Indikatoren

10. 5. 1 Sensibilisierung der Einsatzkräfte für ungewöhnliche Situationen erforderlich 13 Wegen der abstrakten, 10. 5. 1 Sensibilisierung der Einsatzkräfte für ungewöhnliche Situationen erforderlich 13 Wegen der abstrakten, aber latenten Bedrohungslage ist eine Sensibilisierung der Einsatzkräfte vor allem für ungewöhnliche Situationen erforderlich, wie Ø lebensfremde Anordnung von Fahrzeugen und Gegenständen, z. B. o o nicht zuordenbare Koffer oder Rucksäcke auf Bahnsteigen oder in Zügen o Ø außergewöhnlich abgestellte Fahrzeuge (z. B. Tankwagen, Lkw, Lieferwagen, aber auch Pkw) Gegenstände, die an einem Ort „falsch“ wirken mögliche Sprengvorrichtungen, z. B. o sichtbare Zündvorrichtungen (Drähte, Flüssigkeiten, kompakt geschnürte/verpackte Gegenstände) o auffällige Gegenstände oder Substanzen, die nicht gefährlich aussehen müssen, aber nicht eindeutig zu identifizieren sind (z. B. Selbstlaborate nach Internet-Bauanleitung) v Achtung: Moderne Sprengstoffe und Sprengkörper können sehr klein sein, harmlos wirken und gut getarnt sein (z. B. in Druckerpatronen)

10. 5. 2 Auf Sprengfallen usw. achten! 14 Im Zusammenhang mit nicht auszuschließenden Terroranschlägen 10. 5. 2 Auf Sprengfallen usw. achten! 14 Im Zusammenhang mit nicht auszuschließenden Terroranschlägen auch auf Sprengfallen* achten, z. B. Ø mechanische, optische, akustische, thermische Auslöser Ø versetzte Zeitzünder (z. B. drahtgebunden, via SMS, Handy, per Hand) o Achtung: Sprengvorrichtungen können sich auch an Menschen befinden (z. B. verletzte oder tote Terroristen) Ø Ø Blindgänger sowie teilweise gezündete Sprengsätze Selbstschussanlagen (insbesondere zum Schutz konspirativer Wohnungen) Die Feuerwehr könnte bereits vor einem Terroranschlag mit solchen Gefahren konfrontiert werden, z. B. beim Brand in einer Bombenbauer-Werkstatt, die durchaus in einer Wohnung sein könnte Ø Ø * Deshalb beim „Innenangriff“ auch in harmlos wirkenden Wohnungen immer auf verdächtige Auffälligkeiten achten Bei Verdacht sofort zurückziehen und weiträumig absperren Vgl. hierzu auch HEIKAT, Handlungsempfehlungen zur Eigensicherung für Einsatzkräfte der Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen bei einem Einsatz nach einem Anschlag http: //www. feuerwehrverband. de/fileadmin/dfv/Dateien/Fachthemen/FB_Einsatz__Loeschmittel_und_Umweltschutz/Infofaltblatt_HEIKAT. pdf

10. 5. 3 Weitere mögliche Hinweise auf einen Terroranschlag 15 Auf einen Terroranschlag können 10. 5. 3 Weitere mögliche Hinweise auf einen Terroranschlag 15 Auf einen Terroranschlag können auch folgende Indikatoren hindeuten: Ø Bizarres Schadensausmaß ohne zunächst erkennbare plausible Erklärung (wie bei den Anschlägen auf das World Trade Center) Ø Hinweise auf Schusswaffeneinsatz (der nicht immer hörbar sein muss, etwa wenn Heckenschützen beteiligt sind), z. B. o pfeifende Geräusche o Einschusslöcher am Ort o Schussverletzungen Vgl. hierzu auch HEIKAT a. a. O

10. 6. 1 Gefahren durch Brief- oder Paketbomben 16 In jüngster Zeit wurden weltweit 10. 6. 1 Gefahren durch Brief- oder Paketbomben 16 In jüngster Zeit wurden weltweit Brief- und Paketbomben versandt: Ø Ø Solche Spreng- und Brandvorrichtungen werden nicht nur von Terroristen, sondern auch von anderen Kriminellen benutzt, um Menschen gezielt anzugreifen Höhere Wahrscheinlichkeit für einen Anschlag mit solchen Mitteln besteht o bei vorausgegangener Drohung o bei politischer Tätigkeit o bei ausländischer Staatsangehörigkeit o in jüdischen Einrichtungen o im Flugverkehr (z. B. Luftfracht)

10. 6. 2 Gefahren durch Brief- oder Paketbomben 17 Hinweise auf mögliche Brief- oder 10. 6. 2 Gefahren durch Brief- oder Paketbomben 17 Hinweise auf mögliche Brief- oder Paketbomben (Quelle: Flyer des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz für Poststellen): Ø Ø Ø Ø Post aus dem Ausland, Luftpost oder erkennbar nicht durch Post zugestellt (ohne Briefmarken, ohne Poststempel) Unbekannter oder fehlender Absender Hinweise auf Umschlag wie „Vertraulich“, „Privat“, „Persönlich“ usw. Handgeschriebene oder schlecht leserliche Adressen Adressangaben sind nicht am üblichen Platz Unkorrekte Titel oder Dienstgrade Auffallende Rechtsschreibfehler

10. 6. 3 Gefahren durch Brief- oder Paketbomben 18 Weitere Hinweise auf Brief- oder 10. 6. 3 Gefahren durch Brief- oder Paketbomben 18 Weitere Hinweise auf Brief- oder Paketbombe: Ø Ø Ø Sendung ist über das übliche Maß frankiert Ölige Flecken, Verfärbungen, pulvrige Substanzen, herausragende Drähte oder Metallfolie Ungewöhnlich hohes Gewicht der Postsendung in Bezug auf ihr Format Fester Umschlag oder ungewöhnlich stabile Verpackung Unebener Umschlag bzw. fühlbare Gegenstände im Innern des Umschlags Übertriebene Versiegelung der Postsendung, Sicherung mit Klebeband und Schnur

10. 6. 4 Verhaltenshinweise beim Auffinden verdächtiger Briefe oder Pakete 19 Gefahren für sich 10. 6. 4 Verhaltenshinweise beim Auffinden verdächtiger Briefe oder Pakete 19 Gefahren für sich und andere verhindern, deshalb: Ø Sofort Polizei verständigen Ø Keinerlei Manipulationen am Gegenstand vornehmen Ø Gegenstand nicht mehr berühren, anfassen oder öffnen Ø Nichts auf den Gegenstand legen, werfen oder schütten Ø Gefahrenbereich räumen und von Personen freihalten Ø Sicherheitsabstand einhalten Ø Nicht rauchen Ø Keine Mobiltelefone oder Funkgeräte in den Bereich der sprengstoffverdächtigen Gegenstände bringen Ø Vermutete Sprengstoffe immer als „scharf“ behandeln Ø Nicht von der Größe des Gegenstandes auf seine Ungefährlichkeit schließen! Selbst geringe Sprengstoffmengen im Grammbereich können Menschen töten oder schwer verletzen

10. 7. 1 Auf verdächtige Personen achten! 20 Besonders gefährlich sind Selbstmordanschläge aufgrund der 10. 7. 1 Auf verdächtige Personen achten! 20 Besonders gefährlich sind Selbstmordanschläge aufgrund der großen Präzision und Zielgenauigkeit, mit der sie meistens „nach Plan“ und ohne Gegenwehr gegenüber den meist ahnungslosen Opfern durchgeführt werden können. Um ein Gespür für Art und Umfang der Gefahr zu erhalten, sind einige psychologische Hintergründe hilfreich: Ø Schutzmaßnahmen für den Attentäter entfallen, da er – ähnlich wie ein Amokläufer – sterben will (Märtyrertod) Ø Ein einheitliches Täterprofil gibt es nicht, Ursachen und Beweggründe, die Menschen zu Selbstmordattentätern werden lassen, sind oft vielfältig (meist eine Mischung unterschiedlicher Faktoren) Ø Es sind keineswegs vor allem Geisteskranke oder ohnehin selbstmordgefährdete Personen, die zum Selbstmordattentat bereit sind (vgl. Verfassungsschutz Nordrhein. Westfalen a. a. O. )

10. 7. 2 Lange Entwicklung zur „Entmenschlichung“ 21 Die Entschlossenheit, mit der Selbstmordattentäter zu 10. 7. 2 Lange Entwicklung zur „Entmenschlichung“ 21 Die Entschlossenheit, mit der Selbstmordattentäter zu Massenmördern werden, ist in der Regel das Produkt einer langen Entwicklung zur „Entmenschlichung“: Ø Dschihadistische Selbstmordattentäter glauben - bestärkt durch Propagandisten und Hassprediger -, durch ihren Tod für „ihre Gemeinschaft“ im Jihad („Heiliger Krieg gegen Feinde und Ungläubige“) als Märtyrer eine Identität zu erhalten, die sie unsterblich macht und sie direkt ins Paradies übergehen lässt

10. 7. 3 Lange Entwicklung zur „Entmenschlichung“ 22 Die Mystifizierung des Paradieses kann bei 10. 7. 3 Lange Entwicklung zur „Entmenschlichung“ 22 Die Mystifizierung des Paradieses kann bei bestimmten Personen die Sehnsucht nach dem Märtyrertod fördern (vgl. Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen a. a. O. ): Ø Er entgeht dem Verhör durch die beiden Todesengel Munkar und Nakir und braucht das Fegefeuer (bazarkh) nicht zu durchlaufen Ø Da Märtyrer von jeder Sünde befreit sind, bedürfen sie auch nicht der Fürsprache des Propheten Muhammad Ø Das Paradies wird in islamischen Schriften als Ort unvorstellbarer Freuden beschrieben. So soll es im muslimischen Garten (dschanna) Flüsse aus Milch und Honig geben, die Auserwählten tragen kostbare Kleider und Schmuck. Die Freuden des Paradieses vervollkommnen 72 wunderschöne Paradiesjungfrauen (Huris), die sich den Seligen als Gattinnen anempfehlen

10. 7. 3 Dschihadistische Selbstmordattentäter können lächelnd in den Tod gehen 23 Deshalb ist 10. 7. 3 Dschihadistische Selbstmordattentäter können lächelnd in den Tod gehen 23 Deshalb ist es im Zusammenhang mit befürchteten oder tatsächlichen Terroranschlägen wichtig, auf Personen zu achten, die sich auffällig, ungewöhnlich oder auf sonstige Weise verdächtig verhalten: Ø Die Verdächtigen können sich durch besondere Nervosität auszeichnen, müssen es aber nicht Ø Verklärte Gesichtszüge oder gebetsartige Gesten im Zusammenhang mit einer außergewöhnlichen Lage, die Menschen normalerweise beunruhigt, können verdächtig sein Ø Selbstmordattentäter sind von der jeweiligen Extremistenorganisation in der Regel bereits Jahre vor ihrem Einsatz ausgewählt und über einen langen Zeitraum auf ihre Aufgabe vorbereitet worden (z. B. durch Indoktrination bzw. „Abrichtung“ zum Töten) Ø Als eine Art Vertragsschluss gilt ein auf Video aufgenommenes Bekenntnis, das vom späteren Attentäter häufig kurz vor dem tödlichen Einsatz aufgenommen wird, um später in der medialen Inszenierung der Tat verwendet zu werden Ø Durch laute Gebete und Gesänge wird eine Art tranceartiger mentaler Glückszustand angestrebt, der bis zum Tatzeitpunkt anhalten soll Ø Das Lächeln der Selbstmordattentäter kurz vor ihrer Tat wird deshalb auch als „Lächeln der Freude“ (basmat al-farah) bezeichnet (vgl. Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen a. a. O. )

10. 7. 4 Angreifer könnten paramilitärisch ausgebildet sein 24 Bei Terroranschlägen ist deshalb besondere 10. 7. 4 Angreifer könnten paramilitärisch ausgebildet sein 24 Bei Terroranschlägen ist deshalb besondere Vorsicht geboten: Ø Die so mental vorbereiteten und verrohten Angreifer könnten in Terrorcamps paramilitärisch ausgebildet worden sein und hinterhältige Guerilla-Taktiken anwenden, die in unserer Zivilgesellschaft nicht mehr geläufig sind! Ø Angreifer könnten über Kriegswaffen, militärische Sprengvorrichtungen und Kampfstoffe verfügen! Ähnlich wie Amokläufer stellen sie in der Regel die Angriffe erst nach ihrem Tod ein! Ø Angreifer könnten ohne Rücksicht auf sich selbst und andere mit unvorstellbarer Brutalität vorgehen und dabei den eigenen Tod als Märtyrer anstreben, wie bei den Terrorangriffen von Mumbai in Indien im November 2008, die sich wie ein kollektiver Amoklauf darstellten; innerhalb kürzester Zeit kam es o an zehn verschiedenen Stellen der Stadt o zu 17 Explosionen, Angriffen mit Schnellfeuerwaffen und zu Geiselnahmen o durch ca. 10 Angreifer, die sich in verschiedene Gruppen aufgeteilt hatten o mit insgesamt ca. 166 Toten und 239 Verletzten (Quelle: WIKIPEDIA)

10. 8. 1 Besonders heimtückisch: Anschläge mit CBRN-Mitteln 25 Folgende Anzeichen können auf einen 10. 8. 1 Besonders heimtückisch: Anschläge mit CBRN-Mitteln 25 Folgende Anzeichen können auf einen CBRN-Angriff (z. B. Nervenkampfstoffe, ätzende Stoffe) hindeuten: Ø Fremdartige Gerüche und Geräusche können, müssen aber nicht auf einen Terroranschlag hindeuten (vgl. HEIKAT a. a. O. ) o o Unklare und ungewöhnliche Symptome (z. B. Hautödeme, schaumiger Auswurf, extremer Reizhusten, Zyanose usw. ) o Verhaltensauffälligkeiten von Menschen und Tieren o Tote Tiere, Abwesenheit von Tieren (z. B. Insekten) o Unklare Verfärbung am Ort o Ø Denkbare Merkmale: Stechende, beißende oder „ungewöhnliche“ Gerüche für den Einsatzort (z. B. frisches oder faules Heu in der Stadt) Zersetzung von Gegenständen Verwendete Agenzien können flüchtig, nicht sichtbar, farb- und geruchlos sein

10. 8. 2 Besonders heimtückisch: Anschläge mit CBRN-Mitteln 26 Wegen nicht auszuschließender CBRN-Gefahren bei 10. 8. 2 Besonders heimtückisch: Anschläge mit CBRN-Mitteln 26 Wegen nicht auszuschließender CBRN-Gefahren bei Terrorangriffen folgendes beachten: Ø Besonders bei Explosionen kann es zu einer unbemerkten Kotamination mit Schadstoffen aller Art kommen Ø Enge Abstimmung aller Maßnahmen zwischen Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und anderen Hilfsorganisationen auch in Bezug auf CBRN-Gefahrenlagen Ø Weisungen und Hinweise der Feuerwehr-Facheinheiten beachten (z. B. Gefahrstoffeinheiten) Ø Nach Explosionen verdächtigen Ursprungs durch Messungen nachprüfen, ob radioaktives Material oder chemische Schadstoffe verteilt wurden Ø Dekontamination/Notdekontamination durch Facheinheiten o Grundsatz: Rettung geht vor Dekontamination o Kontaminationsverschleppung möglichst verhindern

10. 9. 1 Schmutzige Bombe 27 Schmutzige Bomben sind Ø Ø radiologische Waffen, mit 10. 9. 1 Schmutzige Bombe 27 Schmutzige Bomben sind Ø Ø radiologische Waffen, mit denen radioaktive Substanzen in krimineller Absicht ausgebracht und großflächig verteilt werden können (z. B. mittels eines Sprengsatzes, der die gefährliche Substanz verteilt) Eine Bombenexplosion ist aber beim Einsatz einer radiologischen Waffe nicht zwingend erforderlich (z. B. radiologische Dispersionsvorrichtung) Eine radiologische Waffe darf aber nicht mit einer Kernwaffe verwechselt werden (kein nuklearer Kettenprozess, der eine enorme Energie freisetzt): Ø Die Effekte einer Kernwaffe, z. B. Hitzeblitz, Druckwelle, Initialstrahlung, treten bei einer schmutzigen Bombe nicht auf, die Wirkungsreichweiten sind ungleich geringer Ø Schmutzige Bomben sind aber leichter zu bauen als Kernwaffen

10. 9. 2 Wirkungen einer schmutzigen Bombe 28 Denkbare Wirkungen einer schmutzigen Bombe: Ø 10. 9. 2 Wirkungen einer schmutzigen Bombe 28 Denkbare Wirkungen einer schmutzigen Bombe: Ø Explosionswirkung Ø Die von einer radiologischen Bombe ausgehende Gefahr für die Bevölkerung ist - von der eigentlichen Explosionswirkung abgesehen – als gering anzusehen Ø Eine hohe Dosisleistung (Strahlenbelastung) und damit eine gesundheitsgefährliche Folgedosis für die Bevölkerung ist mit diesen Waffen nur schwer zu erreichen Ø Die Hauptgefahr liegt in der psychologischen Wirkung auf die Bevölkerung (z. B. Massenpanik). Die mit einem konventionellen Sprengsatz möglicherweise verteilten radioaktiven Stoffe können mit den menschlichen Sinnesorganen grundsätzlich nicht wahrgenommen werden, was zu einer erheblichen Verunsicherung der Betroffenen führt Ø Wirtschaftliche Schäden (z. B. durch Absperrung und notwendige Dekontamination)

10. 9. 3 Zur Festlegung des Gefahrenbereichs sind Messtrupps zu alarmieren 29 Falls der 10. 9. 3 Zur Festlegung des Gefahrenbereichs sind Messtrupps zu alarmieren 29 Falls der Einsatz einer schmutzigen Bombe befürchtet wird oder nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen ist, Ø Ø ist im Normalfall der Aufenthalt in Häusern besser als die unkontrollierte Flucht aus dem betroffenen Bereich, vor allem in der Zeit, in der noch radioaktives Material in der Luft ist und sich noch nicht abgesetzt hat Ø müssen sofort Gefahrstoffeinheiten der Feuerwehr alarmiert werden, die das Ausmaß der Kontamination feststellen können, z. B. durch den Einsatz von ABCErkundungskraftwagen und ggf. anderen Messfahrzeugen und -geräten können die für den Betrieb von Notfallstationen vorgesehen Einheiten oder modular gegliederten Teileinheiten unterstützend tätig werden (z. B. auch zur Betreuung der Bevölkerung) Regeln zum Verhalten bei CBRN-Ereignissen finden sich vor allem Ø in dem Faltblatt des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe „CBRN -Gefahren“ und Ø in der BBK-Broschüre „Für den Notfall vorgesorgt“ (vgl. www. bbk. bund. de)

10. 1 Einsatzhinweise bei Terroranschlägen 30 Bei Hinweisen auf einen Terroranschlag sollten die Einsatzkräfte 10. 1 Einsatzhinweise bei Terroranschlägen 30 Bei Hinweisen auf einen Terroranschlag sollten die Einsatzkräfte neben den bereits bei Amoklagen dargestellten Maßnahmen vor allem Folgendes beachten: Ø Doppelanschläge (zeitlich versetzte Anschläge am gleichen Ort) sind nicht auszuschließen Ø Bei allen Einsatzmaßnahmen – auch bereits bei der Annäherung an eine Einsatzstelle – ist besondere Vorsicht geboten: o Keine ängstliche Reaktion, aber Augen aufhalten! o Sofortige Kontaktaufnahme der Führungskräfte mit der Polizei, um die Einsatzmaßnahmen abzustimmen o Klären, ob polizeiliche Gefahrenabwehr- und Sicherungsmaßnahmen durchzuführen sind

10. 2 Auch bei Terroranschlägen gilt die Gefahrenmatrix AAAACEEEE 31 Auch bei Terroranschlägen immer 10. 2 Auch bei Terroranschlägen gilt die Gefahrenmatrix AAAACEEEE 31 Auch bei Terroranschlägen immer an Gefahrenmatrix denken: AAAACEEEE = 9 Gefahren der Einsatzstelle Ø Ø Ø Ø Ø A A C E E Ausbreitung Atemgifte Atomare Strahlung Angst- und Panikreaktion Chemische und Biologische Gefahren Explosion Einsturz Erkrankung und Verletzung Elektrizität

10. 3 GAMS-Regel beachten 32 Die GAMS-Regel gilt auch für Terroranschläge: G= Gefahr erkennen 10. 3 GAMS-Regel beachten 32 Die GAMS-Regel gilt auch für Terroranschläge: G= Gefahr erkennen A = Absperren (z. B. Gefahrenbereich festlegen und kennzeichnen) M = Menschenrettung durchführen (z. B. Rettung von immobilen Verletzten unter Schutzkleidung, lebensrettende Sofortmaßnahmen) S = Spezialkräfte alarmieren (z. B. Gefahrstoffzug und Spezialkräfte zur Dekontamination Verletzter) Besonders wichtig: Absolute Disziplin, Befolgen der Befehle Ø Kein eigenmächtiger Einsatz! Ø Am Bereitstellungsraum warten, bis Einsatzauftrag erteilt wird! Ø Wer eigenmächtig handelt, muss dies möglicherweise mit seinem Leben bezahlen!

10. 4 An Gefahren von Anschlägen mit gestohlenen Einsatzfahrzeugen denken 33 Aus Presseberichten über 10. 4 An Gefahren von Anschlägen mit gestohlenen Einsatzfahrzeugen denken 33 Aus Presseberichten über Terroranschläge z. B. im IRAK und in Afghanistan ist bekannt, dass Terroristen zur Tarnung auch gestohlene Einsatzfahrzeuge benutzten, ebenso wie unbefugt getragene Uniformen (z. B. Militär, Polizei, Rettungskräfte). Daher muss auch in anderen Ländern mit einer ähnlichen Vorgehensweise gerechnet werden Deshalb: Ø Einsatzfahrzeuge nicht unbeaufsichtigt lassen Ø ggf. abschließen Ø Polizei auf verdächtige Einsatzfahrzeuge hinweisen, o die z. B. in der Erstphase nicht zu dieser Einsatzstelle passen o die auch nicht klar zuordenbar sind (z. B. erkennbar nicht zu alarmierten auswärtigen Katastrophenschutzeinheiten oder Einsatzeinheiten des Rettungsdienstes gehören können) o die fremde Fahrzeugkennzeichen haben o deren Insassen sich auffällig oder verdächtig verhalten

10. 5 Abstand halten, langsam vortasten 34 Beim Verdacht auf einen Terroranschlag ist eine 10. 5 Abstand halten, langsam vortasten 34 Beim Verdacht auf einen Terroranschlag ist eine besondere Einsatztaktik erforderlich: Ø Bei der Anfahrt: o Ø wenn möglich, bereits während der Anfahrt Information der Einsatzkräfte über die vermutete Schadensursache „Terroranschlag“ Zunächst Abstand halten: o Bei Verdacht auf Terroranschlag nicht sofort nah an die Schadensstelle heranfahren o Ersthilfe für Verletzte abgesetzt von der Schadensstelle leisten o Ggf. in Abstimmung mit der Polizei langsam vortasten, aber kein Einsatz im „Gefechtsbereich“ o Immer auf die Sicherheit der Einsatzkräfte achten!

10. 6. 1 Sicherheitsabstand und beschränkter Kräfteeinsatz 35 Da es am Anschlagsort zu Feuergefechten 10. 6. 1 Sicherheitsabstand und beschränkter Kräfteeinsatz 35 Da es am Anschlagsort zu Feuergefechten kommen kann und Folgeanschläge nach den Erfahrungen aus Israel, dem IRAK und Afghanistan nicht auszuschließen sind, muss der Kräfteeinsatz am Anschlagsort auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden: Ø Bei Verdacht auf weitere Explosionen möglichst Sicherheitsabstand einhalten Ø Deckungsmöglichkeiten und Rückzugwege erkunden o Schnellen Rückzug sicherstellen o Rückzugswege offen halten o Kürzest mögliche Verweildauer mit der geringsten Anzahl von Kräften im Schadensgebiet wählen Ø Einsatzleitung soll an einem geschützten und sicheren Ort zusammenkommen

10. 6. 2 Sicherheitsabstand und beschränkter Kräfteeinsatz 36 Ggf. Abweichung von bisheriger Taktik der 10. 6. 2 Sicherheitsabstand und beschränkter Kräfteeinsatz 36 Ggf. Abweichung von bisheriger Taktik der Ressourcenbündelung und entfernt gelegene Ressourcenbündelung Ø Möglichst dezentrale Ordnung des Raumes (mehrere kleinere Einrichtungen) o Kräftesammelstellen oder Bereitstellungsräume für Feuerwehren und Rettungskräfte nicht in der Nähe des Anschlagsorts einrichten o Keine Konzentration von Einsatzfahrzeugen und -kräften im Umfeld des Anschlagsorts o Sammelstellen, Patientenablagen, Behandlungs- und Betreuungsplätze nicht im Umfeld des Anschlagsorts aufbauen o Einheiten sollten sich möglichst verstreut und ggf. versteckt verteilen o Hubschrauberlandeplätze in ausreichender Entfernung festlegen (Gefahr des Abschusses von Hubschraubern, entsprechende Erfahrungen liegen u. a. aus Mogadishu/Somalia - 1993 - und aus Kämpfen der Polizei mit Drogenbanden in Rio de Janeiro/Brasilien - Oktober 2009 - vor) o ggf. um Absicherung durch bewaffnete Polizeikräfte bitten

10. 7 Eigensicherung bei Terrorlagen 37 Wegen möglicher Gefahr von Folgeanschlägen auf Eigensicherung achten: 10. 7 Eigensicherung bei Terrorlagen 37 Wegen möglicher Gefahr von Folgeanschlägen auf Eigensicherung achten: Ø Vollständige Schutzbekleidung tragen (mit Helm) Ø Immer im Trupp bleiben Ø Verdächtige oder ungewöhnliche Gegenstände nicht berühren, anfassen, öffnen oder bewegen Ø Keine Mobiltelefone oder Funkgeräte in den Bereich eines sprengstoffverdächtigen Gegenstandes bringen Ø Maßnahmen zur Gewährleistung der Selbst- und Kameradenhilfe treffen Ø Bei Gefahrstoffverdacht: o Angriff: Mit dem Wind gehen o Rückzug: Quer zum Wind o Zur Feststellung der Windrichtung Bäume und Sträucher beobachten oder Fingertest (hoch gehaltenen Finger anfeuchten und Wind spüren)

10. 8 Bis zur Entwarnung im Gefahrenbereich nur Crash-Rettung 38 Solange keine Entwarnung gegeben 10. 8 Bis zur Entwarnung im Gefahrenbereich nur Crash-Rettung 38 Solange keine Entwarnung gegeben wird, ist zum Schutz der Einsatzkräfte vor Verlusten im Gefahrenbereich nur eine „Crash. Rettung“ vertretbar: Ø Ø Schnellstmöglich Verletzte aus dem Gefahrenbereich retten (in Abstimmung mit der Polizei) und in rückwärtige Einrichtungen verbringen Dezentrale und vom Anschlagsort abgesetzte Erstversorgung nach dem load-and-go-Prinzip durchführen (ggf. hinter ausreichender Deckung) „Unbeteiligte“ müssen schnellstmöglich aus dem Schadensgebiet entfernt werden (z. B. durch Polizei, die dabei auch auf potenzielle Täter achtet)

10. 11. 1 Meldewege, Kommunikation 39 Bei Terroranschlägen extrem brutaler und menschenverachtender Täterkreise ist 10. 11. 1 Meldewege, Kommunikation 39 Bei Terroranschlägen extrem brutaler und menschenverachtender Täterkreise ist höchste Sensibilität gefragt. Unverzichtbar für den Einsatzerfolg: Ø Ø Einhalten der Führungsorganisation Sofortige Unterrichtung aller Beteiligten über Erkenntnisse oder Vermutungen (nicht abwarten bis zur endgültigen Bestätigung) Grundsätzlich Meldewege einhalten! Ø Ausnahme: Verdächtige Personen, Vorgänge usw. können sofort an die Polizei weitergemeldet werden (Einsatzleitung parallel dazu unterrichten)

10. 11. 2 Meldewege, Kommunikation 40 Kommunikation an der Einsatzstelle sicherstellen. Hierzu gehören auch 10. 11. 2 Meldewege, Kommunikation 40 Kommunikation an der Einsatzstelle sicherstellen. Hierzu gehören auch Behelfsmethoden: Ø Megaphon, Trillerpfeife, notfalls auch die „guten alten“, oft belächelten Feldfernsprecher, die als Rückfallebene noch bei verschiedenen Fernmeldeeinheiten vorgehalten werden Ø Als weitere Rückfallebene ein Personen-Melder-Systems vorhalten (ggf. auch motorisierte Melder, z. B. Kradmelder); das mag zwar unmodern erscheinen, funktioniert aber auch in außergewöhnlichen Lagen beim Ausfall aller sonstigen Kommunikationsmittel immer noch!

10. 11. 3 Künftig auch Cyber-Terrorismus nicht ganz „ausblenden“ 41 Die redundante Einplanung altbewährter, 10. 11. 3 Künftig auch Cyber-Terrorismus nicht ganz „ausblenden“ 41 Die redundante Einplanung altbewährter, „einfacher“ Kommunikationsformen insbesondere an der Einsatzstelle macht weniger anfällig für neuere Entwicklungen des Cyber-Terrorismus: Ø Bei künftigen Terrorwellen könnten Terroristen mit Hilfe der Computertechnologie Attentate unterstützen und im Extremfall auch Tatmittel einsetzen, die elektronische Systeme stören oder ganz ausschalten (z. B. elektronische Kampfmaßnahmen – Elo. Ka –, auf englisch auch „Jamming“ genannt) Ø Entsprechende Verfahren werden in vielen Staaten entwickelt Ø Wenn es Terrorgruppen eines Tages gelingt, Zugang zu staatlichen, insbesondere militärischen Stellen zu erhalten (z. B. mit Hilfe von Korruption oder über Überzeugungstäter), wird diese Gefahr zunehmen Ø Deshalb Grundsatz beachten: Wer sich gegen moderne elektronische Mittel sperrt, verliert den Anschluss, wer aber allein auf solche Mittel vertraut, wird eines Tages ein böses Erwachen erleben („elektronische Maginot-Linie“) Ø Bei Gefahrenabwehrbehörden problematisch: Ausschließliches Verlassen auf „papierloses Büro“. Es muss immer Rückfallebenen geben, auch bei völligen Systemausfällen

10. 12 Besonders wichtig bei Terroranschlägen: Enge Zusammenarbeit aller Beteiligten 42 Besonders wichtig bei 10. 12 Besonders wichtig bei Terroranschlägen: Enge Zusammenarbeit aller Beteiligten 42 Besonders wichtig bei vermuteten oder tatsächlichen Terroranschlägen ist eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten: Ø Vertrauensvolle Zusammenarbeit und hohe Informationsdichte zwischen den Leitstellen Ø Alle wesentlichen Maßnahmen an der Einsatzstelle, vor allem zur Eigensicherung, eng mit der Polizei abstimmen Ø Wenn militärische Einrichtungen, Flugzeuge oder Fahrzeuge betroffen sind, ist auch eine enge Abstimmung mit den Militärdienststellen erforderlich Ø Auch wenn Einrichtungen oder Einheiten einer ausländischen Gastnation betroffen sind, ist sofort die Bundeswehr zu benachrichtigen

10. 13. 1 Besonderheiten bei Anschlägen in Militäranlagen 43 Bei der Zusammenarbeit insbesondere mit 10. 13. 1 Besonderheiten bei Anschlägen in Militäranlagen 43 Bei der Zusammenarbeit insbesondere mit alliierten Streitkräften ist vor allem zu beachten: Ø Bereits vor einem möglichen Ereignis mit den Militärdienststellen die objektspezifische Zusammenarbeit und Planung abstimmen, z. B. o Standardisierte Kommunikationsstrategie v v * mit ergänzenden, nicht öffentlich gemachten Kommunikationsmöglichkeiten, die eine direkte Kommunikation auch auf dem Militärgelände ermöglichen soll (dort würde z. B. bei Ausfall der ersten Einheiten oder fehlendem Lagebild eine Kommunikationsaufnahme erfolgen)* mit Redundanzen, falls Telefonverbindungen ausfallen sollten oder überlastet sind Vgl. T. Birkholz, E. Gräml, B. Lödel, J. Büttner, D. Hauenstein „Rettungsdienstliche Taktik bei terroristischen Schadens- und Bedrohungslagen – Einsatzbeginn und Zusammenarbeit mit ausländischen Militärkräften“, Notfall + Rettungsmedizin 2/2010 S. 148

10. 13. 2. 1 Besondere Ablauforganisation 44 Bei Terroranschlägen sollte von Anfang an nach 10. 13. 2. 1 Besondere Ablauforganisation 44 Bei Terroranschlägen sollte von Anfang an nach einer mit allen Beteiligten abgestimmten Besonderen Ablauforganisation verfahren werden, von der hier aus einsatztaktischen Gründen nur einige wenige in der Fachliteratur veröffentlichte Grundsätze angesprochen werden: Ø Leitstelle und Einsatzkräften gehen von Anfang an nach einer speziellen Ablauforganisation vor o Möglichst vertrauliche Kommunikation über die Anfahrt* o Annäherung an die Einsatzstelle, Einlassstellen und das Zugangsverfahren im Ereignisfall allgemein und ggf. im Einsatzfall modifiziert absprechen* o Einweisung und ggf. Begleitung durch Militärkräfte absprechen o Kein eigenmächtiger Einsatz!* o Je nach Lage findet keine sofortige Anfahrt zum Schadensort statt* o Nicht ohne vorherige Abstimmung auf möglicherweise nervöse Wachsoldaten zurasen! * Vgl. T. Birkholz, E. Gräml, B. Lödel, J. Büttner, D. Hauenstein a. a. O.

10. 13. 2. 2 Besondere Ablauforganisation 45 Ø Weitere Module der besonderen Ablauforganisation: o 10. 13. 2. 2 Besondere Ablauforganisation 45 Ø Weitere Module der besonderen Ablauforganisation: o Haupt-und ehrenamtliches Personal in die erforderlichen besonderen Maßnahmen einweisen, soweit dies notwendig und aus Sicherheitsgründen vertretbar ist (mindestens die Ehrenbeamten müssen als mögliche Einsatzund Abschnittsleiter die groben Absprachen kennen, wenn der Einsatz erfolgreich ablaufen soll) o Alle verfügbaren Einheiten alarmieren! o Großräumige Bereitstellungszonen definieren, in denen sich Einheiten verstreut und möglichst verdeckt verteilen* * Vgl. T. Birkholz, E. Gräml, B. Lödel, J. Büttner, D. Hauenstein a. a. O.

10. 13. 3 Freigabe abwarten 46 Aus Sicherheitsgründen gewisse Zeitverzögerungen beim Einsatz innerhalb der 10. 13. 3 Freigabe abwarten 46 Aus Sicherheitsgründen gewisse Zeitverzögerungen beim Einsatz innerhalb der Militäreinrichtung in Kauf nehmen Ø Die Freigabe für zivile Einsatzkräfte muss im Einsatzfall zuerst abgewartet werden Ø Potenziellen Schadensort bei Terroranschlägen nur nach militärischer und polizeilicher Freigabe betreten (Verfahren möglichst vorher vereinbaren) Ø Vor Freigabe: o Abstand halten o Zeit zur Formierung der zivilen Kräfte nutzen o Umfeld beobachten (Zweitschlag? ) o Flüchtende betreuen, aber Vorsicht: v v Unter ihnen könnten Terroristen sein! Sprengfallen könnten auch an liegenden Verletzten angebracht sein!

10. 13. 4. 1 Gemeinsame Einsatzleitung 47 Das Ministerium des Innern und für Sport 10. 13. 4. 1 Gemeinsame Einsatzleitung 47 Das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz hat am 23. August 1989 mit den US-Streitkräften (US Army und US Air Force) ein Übereinkommen zu der Mustervereinbarung über gegenseitige Hilfeleistung im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz abgeschlossen Dieses Übereinkommen wurde allen kommunalen Aufgabenträgern in Rheinland. Pfalz zur Verfügung gestellt und ist auch heute noch aktuell Es sollte allen kommunalen Dienststellen, wegen der Bezüge zur Polizei und Militärpolizei aber auch allen Polizeidienststellen bekannt sein und ist deshalb auch im Kommentar „Brand- und Katastrophenschutzrecht, Rettungsdienst mit Unfallverhütung und Unfallversicherung Rheinland-Pfalz“, dem Standardwerk für die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr, unter 6 -100 -1 abgedruckt * * www. neckar-verlag. de, ISBN: 978 -3 -7883 -0975 -6

10. 13. 4. 2 Gemeinsame Einsatzleitung 48 Nach Nr. 1. 4. 1 der Mustervereinbarung 10. 13. 4. 2 Gemeinsame Einsatzleitung 48 Nach Nr. 1. 4. 1 der Mustervereinbarung ist für die Zusammenarbeit folgendes geregelt: Ø Beim Einsatz deutscher Hilfseinheiten in einer US-Liegenschaft wird eine Gemeinsame Einsatzleitung gebildet Ø Der Einsatz der deutschen Hilfseinheiten richtet sich auch innerhalb der USLiegenschaft nach deutschem Recht Ø Die Gemeinsame Einsatzleitung ist deutlich zu kennzeichnen Ø Die Gemeinsame Einsatzleitung stellt eine enge Verbindung mit anderen Einsatzleitungen sicher (z. B. der deutschen Polizei) Ø Die Gemeinsame Einsatzleitung ist für die Koordination und Herausgabe von Informationen an die Öffentlichkeit zuständig Ø Die US-Dienststellen sicher, dass ausreichend Personal mit deutschen Sprachkenntnissen zur Einweisung der deutschen Hilfskräfte und für die Gemeinsame Einsatzleitung zur Verfügung steht

10. 13. 5. 1 Grundsätze für die Zusammenarbeit 49 Grundsätze für die Zusammenarbeit nach 10. 13. 5. 1 Grundsätze für die Zusammenarbeit 49 Grundsätze für die Zusammenarbeit nach der Mustervereinbarung: Ø Ø Bei der Zusammenarbeit ist alles zu unterlassen, was deutsche Hilfseinheiten als Bedrohung ansehen könnten Es ist sicherzustellen, dass auch die zivilen Hilfskräfte militärische Sicherheitsbelange beachten Der ranghöchste US-Vertreter ist ermächtigt, in Übereinstimmung mit USVorschriften und einschlägigen internationalen Vereinbarungen zur Gewährleistung eines wirkungsvollen Einsatzes Informationen an deutschen Einsatzleiter weiterzugeben, soweit es die Gefahrenlage erfordert Sollte es zu unterschiedlichen Bewertungen kommen, wird dies im Verhandlungsweg, notfalls auf der jeweils höheren Ebene, beigelegt

10. 13. 5. 2 Grundsätze für die Zusammenarbeit 50 Darüber hinaus haben sich in 10. 13. 5. 2 Grundsätze für die Zusammenarbeit 50 Darüber hinaus haben sich in der Praxis weitere Verfahren für eine abgestimmte Zusammenarbeit eingespielt: Ø Ø * Sicheren Platz für den Aufbau einer Befehlsstelle („incident command“) festlegen, zu der die deutschen Kräfte, falls möglich, hinzustoßen* Wenn die vertrauliche Kommunikation mit den Militärstellen scheitert, Redundanzstrategie mit Bildung einer autarken gemeinsamen Einsatzleitung der deutschen Kräfte, die möglichst bald mit den Militärstellen Verbindung aufnimmt Einsatzleitung und Abschnittsleitung Gesundheit von der Schadensstelle abgesetzt bilden Lagebild aus den bei den Leitstellen eingehenden Meldungen und über Erkundung im Schadensgebiet erstellen Vgl. T. Birkholz, E. Gräml, B. Lödel, J. Büttner, D. Hauenstein a. a. O.

10. 13. 5. 3 Enge Abstimmung aller Maßnahmen 51 Bei der Zusammenarbeit mit alliierten 10. 13. 5. 3 Enge Abstimmung aller Maßnahmen 51 Bei der Zusammenarbeit mit alliierten Streitkräften ist vor allem zu beachten: Ø Alle wesentlichen Maßnahmen o o Ø Ø Ø mit der deutschen Polizei und auf allen Ebenen möglichst auch mit der Bundeswehr (z. B. Landeskommando Rheinland-Pfalz, Kreisverbindungskommandos, Feldjäger) abstimmen Die militärischen und zivilen Kräfte sollten sich kennen (gemeinsame Dienstbesprechungen, runde Tische) Auch in Militäranlagen werden Anschläge zunächst möglicherweise nicht als solche erkannt Allerdings ist in solchen Anlagen von einer höheren Sensibilität und Aufmerksamkeit gegenüber Anschlagszeichen auszugehen* * Vgl. T. Birkholz, E. Gräml, B. Lödel, J. Büttner, D. Hauenstein a. a. O.

10. 13. 6. 1 Gemeinsame Alarm- und Einsatzpläne 52 Nach der Mustervereinbarung Rheinland-Pfalz/US-Streitkräfte sind 10. 13. 6. 1 Gemeinsame Alarm- und Einsatzpläne 52 Nach der Mustervereinbarung Rheinland-Pfalz/US-Streitkräfte sind die Vertragspartner zur Erstellung gemeinsamer zweisprachiger Alarm- und Einsatzpläne verpflichtet, in denen vor allem folgendes enthalten sein soll: Ø Alarmierungs- und Meldeschemata Ø Meldewege Ø Meldeinhalt mit Anforderungsstichworten Ø Führungsschemata Ø Kommunikationsschemata Ø Karten mit Markierung der Zuständigkeitsbereiche (z. B. Militärischer Sicherheitsbereich) Ø Einsatzhinweise Ø Hinweise auf interne Alarm- und Einsatzpläne der US-Streitkräfte und der zivilen Aufgabenträger Ø Unterrichts- und sonstiges Informationsmaterial

10. 13. 6. 2 Gemeinsame Alarm- und Einsatzpläne 53 Die Gemeinsamen Alarm- und Einsatzpläne 10. 13. 6. 2 Gemeinsame Alarm- und Einsatzpläne 53 Die Gemeinsamen Alarm- und Einsatzpläne werden – vor allem für USLiegenschaften ohne US-Feuerwehr – bei Bedarf möglichst ergänzt durch Ø Ø Feuerwehrpläne Konkrete anlagenbezogene Hinweise auf o Anfahrt o Risiken o Wasserversorgung o Spezielle Alarmanschriften o Bei Bedarf Hinweise über die Aufnahme von kontaminiertem Löschwasser Die Gemeinsamen Alarm- und Einsatzpläne sind nach der Mustervereinbarung regelmäßig fortzuschreiben

10. 13. 7 Gemeinsame Übungen, Informationsveranstaltungen 54 Nach der Mustervereinbarung Ø Ø soll mindestens 10. 13. 7 Gemeinsame Übungen, Informationsveranstaltungen 54 Nach der Mustervereinbarung Ø Ø soll mindestens alle zwei Jahre eine gemeinsame Einsatzübung durchgeführt werden, die der Erprobung der in den Alarm- und Einsatzplänen festgelegten Maßnahmen dient Ø ist mindestens halbjährlich eine gemeinsame Meldeübung durchzuführen haben sich die Vertragspartner daneben gegenseitig in regelmäßigen Abständen insbesondere zu unterrichten über o den Einsatzwert ihrer Einheiten (nicht nur Feuerwehr, auch andere Hilfsorganisationen) o ihre Hilfeleistungskonzepte (z. B. bei Flugzeugabstürzen, Massenanfall von Verletzten) o die Abwehr besonderer Gefahren (auch CBRN) Die federführenden Dienststellen sorgen darüber hinaus mindestens alle zwei Jahre für einen Erfahrungsaustausch unter Beteiligung aller betroffenen Stellen

n? e ? ? ? 55 en ab H ie S ag r F n? e ? ? ? 55 en ab H ie S ag r F

Nähere Informationen im Handbuch Brand- und Katastrophenschutzrecht, Rettungsdienst mit Unfallverhütung und Unfallversicherung 56 Das Nähere Informationen im Handbuch Brand- und Katastrophenschutzrecht, Rettungsdienst mit Unfallverhütung und Unfallversicherung 56 Das Handbuch bietet sofort konkrete und verlässliche Antworten auf dringende Fragen vor allem in folgenden Bereichen: • Einsatzrecht im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr mit Befugnissen der Einsatzleitung • Rechte und Pflichten ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger sowie Leitender Notärzte und Organisatorischer Leiter • Kostenersatz für Feuerwehreinsätze (auch für Haftpflichtversicherungen wichtig) • Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst, der Polizei, der Bundeswehr, den Wasser-, Gesundheits-, Gewerbeaufsichtsbehörden und anderen Fachbehörden • Sicherheitsmaßnahmen bei Terroranschlägen • Schutz kritischer Infrastrukturen, Checkliste für Stromausfälle • Unfallversicherung und Unfallverhütungsvorschriften einschließlich technischer Sicherheitshinweise • Verkehrsrecht Praktiker aus dem Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz sowie die Unfallkasse Rheinland-Pfalz bieten die Gewähr für laufende Aktualität unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklung. Wer über dieses Handbuch verfügt, hat nicht nur einen Wissensvorsprung, er kann auch sicher sein, dass er alle wichtigen Informationen aus dem Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr schnell, übersichtlich und leicht verständlich abrufen kann. Neu: Angebot von Ausbildungsunterlagen zum Download für die Kunden, auch für andere Länder interessant, z. B. • Gerichtsfeste Organisation der Ölspurbeseitigung • Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Feldjägern bei Flugzeugabstürzen • Zusammenarbeit des Einsatzleiters mit der Abschnittsleitung Gesundheit, mit Krankenhäusern und der Polizei beim Massenanfall von Verletzten (z. B. Amoklagen, Geiselnahmen, Terroranschläge)

57 Bestellmöglichkeiten Klosterring 1 www. neckar-verlag. de 57 ISBN 978 -3 -7883 -0975 -6 57 Bestellmöglichkeiten Klosterring 1 www. neckar-verlag. de 57 ISBN 978 -3 -7883 -0975 -6 Grundwerk: Loseblattsammlung mit ca. 1600 Seiten, DIN A 5, einsortiert in drei Ordner Best. -Nr. 975 • Für Feuerwehren und deren Angehörige, Hilfsorganisationen, Gemeinden, Landkreise und deren Führungskräfte und Verwaltungsangehörige in Rheinland-Pfalz gilt der ermäßigte Abo-Preis von € 74, 70 – Sonderpreis nur noch 2010!! – • für alle anderen Besteller Preis € 91, 10 • bei Bestellungen ohne Fortsetzung gilt grundsätzlich der Preis € 116, 20 Anzahl B. -Nr. Titel Einzelpreis 975 Brand- und Katastrophenschutzrecht mit Fortsetzung (Bestellung aus Rheinland-Pfalz) – Sonderpreis nur noch 2010!! – € 74, 70 975 Brand- und Katastrophenschutzrecht mit Fortsetzung (aus anderen Bundesländern) € 91, 10 975 Brand- und Katastrophenschutzrecht ohne Fortsetzung (Bestellung aus Rheinland-Pfalz) Gesamtpreis € 116, 20 Zahlung: Absender: __________________________________________ ___________________ Datum und rechtsverbindliche Unterschrift Informationen zu unseren AGBs erhalten Sie auf www. neckar-verlag. de nach Rechnungserhalt Bankabbuchung* (nur in Deutschland) Kontonr. : ___________________ BLZ: ___________________ Geldinstitut__________________ Per Kreditkarte VISA Master. Card Karten-Nr. : _ _/_ _ gültig bis: ____________ Ich bin damit einverstanden, dass Sie, bis auf Widerruf, die von mir/uns zu leistenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos einziehen.