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Massenanfall von Verletzten (MANV) nach schweren Unfällen, Amoklagen oder Terroranschlägen - nur im Team zu bewältigen – Teil 10 Zusammenarbeit bei Terroranschlägen Unterlagen für eine Unterrichtseinheit von ein bis zwei Stunden Stand: 06. 11. 2010 Leseprobe Gerd Gräff, Bad Sobernheim Hermann-Josef Gundlach, Bingen Leitender Ministerialrat im Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz www. neckar-verlag. de Rettungsdienstreferent im Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
Hinweise des Verlags 2 § © Neckar-Verlag, Villingen-Schwenningen Diese Powerpoint-Präsentation ist für Ausbildungszwecke bestimmt und darf von den Beziehern des nebenstehenden Kommentars genutzt werden. Innerhalb ihrer Einheit (z. B. Feuerwehreinheit, Ortsverein der Hilfsorganisation), Behörde (z. B. Verbandsgemeindeverwaltung, Polizeidienststelle) oder Einrichtung darf die Präsentation kopiert werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig und kann urheberrechtlich verfolgt werden. § Für Nicht-Abonnenten sind im Download-Bereich des Verlags nur die Inhaltsangaben und Kurzfassungen freigeschaltet. Diese dürfen uneingeschränkt kopiert und weitergegeben werden. § Alle Personenbezeichnungen gelten sowohl in weiblicher als auch in männlicher Form. Wegen der besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit wird aber nur die männliche Form verwendet. § Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung und Beratung vor allem bei Herrn Peter Schüssler (Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz), Herrn Rettungsingenieur Mirko Temmler (DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz), bei der Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz Rheinland. Pfalz (Hi. K), in der alle privaten Hilfsorganisationen mitwirken (ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD), bei der ADAC-Luftrettung Gmb. H und bei der Luxembourg Air Rescue § Die Ausbildungsunterlage wird nach bestem Wissen auf dem Laufenden gehalten. Auch wenn keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben übernommen werden kann, „lebt“ die Ausbildungsunterlage von ihrer ständigen Aktualität. Anregungen zum Inhalt nimmt der Verlag deshalb gerne entgegen. Sie können z. B. per E-Mail an folgende Adressen gesandt werden: rimpler@neckar-verlag. de oder Gerd. Graeff@ism. rlp. de (Tel. : 015112216697) xis U are zichtb nver er f atgeb r. R ür pra insatz die E
Inhalt 3 • • • MANV Power. Point Teil 1: MANV Power. Point Teil 2: MANV Power. Point Teil 3: MANV Power. Point Teil 4: MANV Power. Point Teil 5: MANV Power. Point Teil 6: MANV Power. Point Teil 7: MANV Power. Point Teil 8: MANV Power. Point Teil 9: Kommunale Einsatzleitung Führungsstruktur bei Großschadensereignissen, zivil-militärische Zusammenarbeit Abschnittsleitung Gesundheit (Zusammenarbeit LNA/Org. L mit dem Einsatzleiter) Abschnittsleitung Gesundheit (Registrierung, PSNV, besondere Lagen) Zusammenarbeit der Fachdienste, Rettungsdienst mit Sonderalarm Koordination der Luftrettung, Alarm- und Einsatzpläne der Krankenhäuser Zusammenarbeit mit der Polizei bei der Gefahrenabwehr Repressive Polizeiaufgaben und Medienarbeit, Berührungspunkte zur nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr Zusammenarbeit bei Amoklagen und Geiselnahmen MANV Power. Point Teil 10: Zusammenarbeit bei Terroranschlägen 10. 1 10. 2 10. 3 10. 4 10. 5 10. 6 10. 7 10. 8 10. 9 10. 10 10. 11 10. 12 10. 13 Besonderheiten bei Terroranschlägen Deutschland ist weiterhin als Teil eines weltweiten Gefahrenraums anzusehen Beispiele für Terroranschläge mit MANV Neue Gefahren auch für Einsatzkräfte Wie können Terroranschläge erkannt werden? Sensibilisierung der Einsatzkräfte für ungewöhnliche Situationen erforderlich Gefahren durch Brief- und Paketbomben Auf verdächtige Personen achten Besonders heimtückisch: Terroranschläge mit CBRN-Mitteln Schmutzige Bombe Einsatzhinweise bei Terroranschlägen Meldewege, Kommunikation, Probleme des Cyber-Terrorismus Besonders wichtig bei Terroranschlägen: Enge Zusammenarbeit aller Beteiligten Besonderheiten bei Anschlägen in Militäranlagen
4 MANV Teil 10 Zusammenarbeit bei Terroranschlägen Auszüge
10. 1 Deutschland ist weiterhin als Teil eines weltweiten Bedrohungsraumes anzusehen 5 Asymmetrische Bedrohung (spätestens seit 9/11 = Terroranschläge vom 9. 11. 2001 in den USA), also statt klassischer Kriegsszenarien hinterhältige Guerilla-Taktik durch Terrorgruppen ohne Rücksicht auf nationales Recht oder Kriegsvölkerrecht Ø Bundesministerium des Innern im April 2007: „Im Zusammenhang mit der Erwähnung Deutschlands im Rahmen von islamistischen Verlautbarungen gelangten Bundessicherheitsbehörden zu der Einschätzung, dass die Bundesrepublik Deutschland weiterhin als Teil eines weltweiten Gefahrenraums anzusehen ist und somit auch im Zielspektrum terroristischer Gruppierungen liegt. Gegenwärtig ist auch in Deutschland von einer hohen, besonderen Gefährdung für US -amerikanische, britische, israelische und jüdische Interessen auszugehen. “
10. 2 Beispiele für Terroranschläge mit MANV 6 Madrid, 11. März 2004 Ø Ø Mindestens vier Bomben explodierten nicht bzw. wurden nicht sofort gezündet Ø Möglicherweise waren die vier verbliebenen Sprengsätze für einen Angriff auf die Einsatzkräfte vorgesehen Ø Innerhalb von zehn Minuten explodierten in vier Pendlerzügen insgesamt zehn Bomben Insgesamt 191 Tote und rund 1. 800 Verletzte, von denen viele mit Privatfahrzeugen in Kliniken transportiert wurden London, 7. Juli 2005 Ø Innerhalb kürzester Zeit explodierten Sprengsätze in drei U-Bahn-Zügen und einem Bus Ø Insgesamt 56 Tote und rund 700 Verletzte Ø Evakuierung und Stilllegung des gesamten öffentlichen Nahverkehrs
10. 3. 1 Neue Gefahren auch für Einsatzkräfte 7 Auch heute dürfte noch kein Anlass zur Entwarnung bestehen Ø Beispiele für geplante oder bereits durchgeführte Terroranschläge politischer und religiöser Fanatiker in Deutschland: o o Massenmord-Planungen der „Sauerland-Gruppe“ o Ø Gescheiterter Kofferbombenanschlag in zwei Zügen in der Region Köln/Koblenz Briefbomben (u. a. in Flugzeugen und im Bundeskanzleramt) Neue Gefahren auch für Einsatzkräfte o Moderner weltweiter Terrorismus setzt mehr als die meisten historischen Vorbilder auf zivile, so genannte weiche Ziele o Dabei wird keine Rücksicht auf die Zivilbevölkerung genommen (im Gegenteil: Möglichst viele Leichen sollen gezählt werden - Body Counting medienwirksam inszeniert) o Teuflisches Kalkül des Terrors: Mehrfachanschläge sollen auch Helfer treffen und demoralisieren o Sehr wirkungsvolle Sprengsätze sind recht einfach herzustellen („Bastelanleitungen“ im Internet)
10. 3. 2 Vermarktung des Terrors 8 Märtyrer-Terroranschläge sind weltweit Gegenstand, aber auch Zweck der medialen Präsentation Ø Die Brutalität, mit der beispielsweise Selbstmordattentäter Unbeteiligte mit in den Tod reißen, sollen nicht nur in Israel, sondern auch in Russland (z. B. tschenische „schwarze Witwen“), im IRAK, in Afghanistan, aber auch in den USA und in Europa o o auf möglichst aufsehenerregende Weise den unbedingten Willen zum Widerstand gegen Feinde und Ungläubige unterstreichen und o Ø unter der Bevölkerung oder unter betroffenen Militär- oder Polizeieinheiten Angst und Schrecken verbreiten Nachahmungstäter - auch unter Konvertiten - rekrutieren Bilder zerfetzter Körper und blutverschmierter Straßen haben eine hohe emotionale Wirkung und werden deshalb insbesondere übers Internet vermarktet (vgl. Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen: Märtyrertum und Bombenterror www. im. nrw. de/sch/doks/VS/maertyrertum. pdf)
10. 4. 1 Wie können Terroranschläge erkannt werden? 9 Terroristische Anschläge sind nicht immer von Anfang an als solche zu erkennen: Ø Deswegen muss vor allem bei Notrufen im Zusammenhang mit o Schießereien und o nicht eindeutig bewertbaren Explosionen vor allem in der Nähe sensibler Einrichtungen (z. B. Militäranlagen, Jüdische Einrichtungen, Diskotheken) die Möglichkeit eines Terroranschlags in Betracht gezogen werden Ø Bereits bei der Abfrage in der Leitstelle sowie bei der Erkundung an der Einsatzstelle muss ein besonderes Augenmerk insbesondere auf folgende Aspekte gelegt werden: o Gibt es Hinweise auf einen Anschlag sowie auf Folgeanschläge? o Hat die Polizei entsprechende Erkenntnisse? (Vgl. T. Birkholz, E. Gräml, B. Lödel, J. Büttner, D. Hauenstein „Rettungsdienstliche Taktik bei terroristischen Schadens- und Bedrohungslagen – Einsatzbeginn und Zusammenarbeit mit ausländischen Militärkräften“, Notfall + Rettungsmedizin 2 /2010 S. 148)
10. 4. 2. 1 Auf Instinkt, Erfahrung und Ausbildung verlassen 10 Die Einsatztaktik muss sich den neuen Gefahren anpassen Beim Erkennen möglicher terroristischer Anschläge ist der Instinkt mindestens so stark gefragt wie der Verstand, auch wenn dem Instinkt in der Zivilisation oftmals keine so große Bedeutung mehr beigemessen wird: Ø Wenn ein Terroranschlag nicht als solcher erkannt wird, ist im Extremfall mit dem Verlust der zuerst eintreffenden Einheiten zu rechnen (Vgl. T. Birkholz, E. Gräml, B. Lödel, J. Büttner, D. Hauenstein a. a. O. ) Ø Einen „ja/nein-Algorithmus“ gibt es für die Gefahr von Terroranschlägen nicht. Wichtig für das Erkennen von Hinweisen auf einen Terroranschlag sind: o Erfahrung o Ausbildung o klares Erfassen und Beurteilen von Situationen
10. 4. 2. 2 Verdächtige Wahrnehmungen sofort weitermelden! 11 Deshalb sind verdächtige Wahrnehmungen sofort weiter zu melden: Ø Erkenntnisse und Vermutungen melden! Ø Ggf. auch andere Kräfte auf Verdacht hinweisen! Ø Verdächtige Personen und Gegenstände an Polizei melden (notfalls ohne Umweg über die Einsatzleitung)! Ø Ungewöhnliche Eindrücke, Gerüche, Geräusche an die Einsatzleitung und an die Polizei melden! Ø Gesundheitliche Einschränkungen (Übelkeit, Sehstörung, Schwindel) an die Einsatzleitung melden!
10. 4. 3 Erkennungsmerkmale für einen möglichen Terroranschlag 12 Folgende Faktoren können für die Bewertung, ob es sich um einen Terroranschlag handeln kann, wichtig sein: Ø Politische Situation Ø Allgemeine Warnungen Ø Konkrete Erkenntnisse der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden Ø Gefährdungsindikatoren o Einsatzort, Einsatzzeit, Schadenereignis o hohe Personendichte o hoher Symbolwert (z. B. „westlicher Lebensstil“, „Partyszene“) o weiches, öffentlich zugängliches Ziel o Explosion unbekannter Ursache o hohe Anzahl Verletzter, Erkrankter (Grund möglicherweise unklar) o Ungewöhnlicher Zusammenhang zwischen diesen Indikatoren
10. 5. 1 Sensibilisierung der Einsatzkräfte für ungewöhnliche Situationen erforderlich 13 Wegen der abstrakten, aber latenten Bedrohungslage ist eine Sensibilisierung der Einsatzkräfte vor allem für ungewöhnliche Situationen erforderlich, wie Ø lebensfremde Anordnung von Fahrzeugen und Gegenständen, z. B. o o nicht zuordenbare Koffer oder Rucksäcke auf Bahnsteigen oder in Zügen o Ø außergewöhnlich abgestellte Fahrzeuge (z. B. Tankwagen, Lkw, Lieferwagen, aber auch Pkw) Gegenstände, die an einem Ort „falsch“ wirken mögliche Sprengvorrichtungen, z. B. o sichtbare Zündvorrichtungen (Drähte, Flüssigkeiten, kompakt geschnürte/verpackte Gegenstände) o auffällige Gegenstände oder Substanzen, die nicht gefährlich aussehen müssen, aber nicht eindeutig zu identifizieren sind (z. B. Selbstlaborate nach Internet-Bauanleitung) v Achtung: Moderne Sprengstoffe und Sprengkörper können sehr klein sein, harmlos wirken und gut getarnt sein (z. B. in Druckerpatronen)
10. 5. 2 Auf Sprengfallen usw. achten! 14 Im Zusammenhang mit nicht auszuschließenden Terroranschlägen auch auf Sprengfallen* achten, z. B. Ø mechanische, optische, akustische, thermische Auslöser Ø versetzte Zeitzünder (z. B. drahtgebunden, via SMS, Handy, per Hand) o Achtung: Sprengvorrichtungen können sich auch an Menschen befinden (z. B. verletzte oder tote Terroristen) Ø Ø Blindgänger sowie teilweise gezündete Sprengsätze Selbstschussanlagen (insbesondere zum Schutz konspirativer Wohnungen) Die Feuerwehr könnte bereits vor einem Terroranschlag mit solchen Gefahren konfrontiert werden, z. B. beim Brand in einer Bombenbauer-Werkstatt, die durchaus in einer Wohnung sein könnte Ø Ø * Deshalb beim „Innenangriff“ auch in harmlos wirkenden Wohnungen immer auf verdächtige Auffälligkeiten achten Bei Verdacht sofort zurückziehen und weiträumig absperren Vgl. hierzu auch HEIKAT, Handlungsempfehlungen zur Eigensicherung für Einsatzkräfte der Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen bei einem Einsatz nach einem Anschlag http: //www. feuerwehrverband. de/fileadmin/dfv/Dateien/Fachthemen/FB_Einsatz__Loeschmittel_und_Umweltschutz/Infofaltblatt_HEIKAT. pdf
15 Näheres im Downloadbereich für Abonnenten Fundstelle wird mit jeder neuen Ergänzungslieferung angegeben
Nähere Informationen im Handbuch Brand- und Katastrophenschutzrecht, Rettungsdienst mit Unfallverhütung und Unfallversicherung 16 Das Handbuch bietet sofort konkrete und verlässliche Antworten auf dringende Fragen vor allem in folgenden Bereichen: • Einsatzrecht im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr mit Befugnissen der Einsatzleitung • Rechte und Pflichten ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger sowie Leitender Notärzte und Organisatorischer Leiter • Kostenersatz für Feuerwehreinsätze (auch für Haftpflichtversicherungen wichtig) • Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst, der Polizei, der Bundeswehr, den Wasser-, Gesundheits-, Gewerbeaufsichtsbehörden und anderen Fachbehörden • Sicherheitsmaßnahmen bei Terroranschlägen • Schutz kritischer Infrastrukturen, Checkliste für Stromausfälle • Unfallversicherung und Unfallverhütungsvorschriften einschließlich technischer Sicherheitshinweise • Verkehrsrecht Praktiker aus dem Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz sowie die Unfallkasse Rheinland-Pfalz bieten die Gewähr für laufende Aktualität unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklung. Wer über dieses Handbuch verfügt, hat nicht nur einen Wissensvorsprung, er kann auch sicher sein, dass er alle wichtigen Informationen aus dem Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr schnell, übersichtlich und leicht verständlich abrufen kann. Neu: Angebot von Ausbildungsunterlagen zum Download für die Kunden, auch für andere Länder interessant, z. B. • Gerichtsfeste Organisation der Ölspurbeseitigung • Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Feldjägern bei Flugzeugabstürzen • Zusammenarbeit des Einsatzleiters mit der Abschnittsleitung Gesundheit, mit Krankenhäusern und der Polizei beim Massenanfall von Verletzten (z. B. Amoklagen, Geiselnahmen, Terroranschläge)
17 Bestellmöglichkeiten Klosterring 1 www. neckar-verlag. de 17 ISBN 978 -3 -7883 -0975 -6 Grundwerk: Loseblattsammlung mit ca. 1600 Seiten, DIN A 5, einsortiert in drei Ordner Best. -Nr. 975 • Für Feuerwehren und deren Angehörige, Hilfsorganisationen, Gemeinden, Landkreise und deren Führungskräfte und Verwaltungsangehörige in Rheinland-Pfalz gilt der ermäßigte Abo-Preis von € 74, 70 – Sonderpreis nur noch 2010!! – • für alle anderen Besteller Preis € 91, 10 • bei Bestellungen ohne Fortsetzung gilt grundsätzlich der Preis € 116, 20 Anzahl B. -Nr. Titel Einzelpreis 975 Brand- und Katastrophenschutzrecht mit Fortsetzung (Bestellung aus Rheinland-Pfalz) – Sonderpreis nur noch 2010!! – € 74, 70 975 Brand- und Katastrophenschutzrecht mit Fortsetzung (aus anderen Bundesländern) € 91, 10 975 Brand- und Katastrophenschutzrecht ohne Fortsetzung (Bestellung aus Rheinland-Pfalz) Gesamtpreis € 116, 20 Zahlung: Absender: __________________________________________ ___________________ Datum und rechtsverbindliche Unterschrift Informationen zu unseren AGBs erhalten Sie auf www. neckar-verlag. de nach Rechnungserhalt Bankabbuchung* (nur in Deutschland) Kontonr. : ___________________ BLZ: ___________________ Geldinstitut__________________ Per Kreditkarte VISA Master. Card Karten-Nr. : _ _/_ _ gültig bis: ____________ Ich bin damit einverstanden, dass Sie, bis auf Widerruf, die von mir/uns zu leistenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos einziehen.


