Скачать презентацию Luzern 18 8 2009 Gezielter Einsatz von Infotainment Скачать презентацию Luzern 18 8 2009 Gezielter Einsatz von Infotainment

325bec3825a0ddae2c6122272506da19.ppt

  • Количество слайдов: 18

Luzern, 18. 8. 2009 Gezielter Einsatz von Infotainment und Entertainment bei Events Das Luzern, 18. 8. 2009 Gezielter Einsatz von Infotainment und Entertainment bei Events Das "Eventtool" Moderation, Künstler sowie Fachreferenten optimal einsetzen

Das Referat und seine Themen = Die Einstiegsfrage = Wer ist Christian Bonnot? Bonnot's Das Referat und seine Themen = Die Einstiegsfrage = Wer ist Christian Bonnot? Bonnot's Event House stellt sich kurz vor = Die Basis unserer erfolgreichen Vermittlungstätigkeit = Was unterscheidet Infotainment von Entertainment? = Auswahlkriterien bei der Wahl der Moderation = Auswahlkriterien bei der Wahl der Fachreferenten = Auswahlkriterien und Einsatz von Showkünstlern & Bands = Fragen und Antworten

Einstiegsfrage an die Teilnehmer Darf jede Person vermitteln? Darf heute jede Person im Zusammenhang Einstiegsfrage an die Teilnehmer Darf jede Person vermitteln? Darf heute jede Person im Zusammenhang mit einem aktuellen Eventprojekt Showkünstler, Orchester oder Personen für Fachreferate oder Moderationsaufgaben vermitteln? = 1 = Ja, problemlos! = 2 = Ja, jedoch nur Personen mit Eventerfahrung = 3 = Ja, wenn man eine Bewilligung hat = 4 = Nein

Antwort zur Einstiegsfrage an die Teilnehmer Vermitteln darf: Wer Showkünstler und Orchester vermitteln möchte, Antwort zur Einstiegsfrage an die Teilnehmer Vermitteln darf: Wer Showkünstler und Orchester vermitteln möchte, benötigt dazu eine staatliche Konzession (Bewilligung zur Personenvermittlung). = Antwort 3 ist hier richtig – Bewilligung gemäss AVG (Arbeitsvermittlungsgesetz), Artikel 823. 11

Wer ist Christian Bonnot? Christian Bonnot ist … = Geschäftsführer und Besitzer der Event- Wer ist Christian Bonnot? Christian Bonnot ist … = Geschäftsführer und Besitzer der Event- und Künstleragentur Die wichtigsten Stationen von Christian Bonnot = = = = Erste berufliche Tätigkeit: Schreinerlehre Mitarbeiter bei der Eventfirma "TK Service" (Th. Kaul) Opernhaus Zürich – Bühnenhandwerker / Bühnentechniker Videopix AG - Ausbildung zum Ton- und Videotechniker Konservatorium Zürich – Weiterbildung in Tonaufnahmetechnik Gründung der Eventagentur "Bonnot & Schäublin" Austritt von Th. Schäublin, Gründung von Bonnot's Event House

Bonnot's Event House auf den Punkt gebracht Bonnot's Event House (BEH). . . = Bonnot's Event House auf den Punkt gebracht Bonnot's Event House (BEH). . . = Wurde 1998 von Bonnot & Schäublin in eine Einzelfirma umgewandelt, respektive gegründet = Ist eine "Allround-Eventagentur" = Ist Christian Bonnot mit 3 Mitarbeiter. Innen und Freelancern = Macht neben den Events jährlich noch 150 -200 Vermittlungen Unsere Tätigkeit = 70% Realisation von Kunden-Events = 20% Vermittlung von Showkünstlern, Bands & Fachreferenten = 10% Vermietung von Infrastrukturen (Mobiliar, Bühnen etc. ) BEH ist Mitglied bei Showscene Schweiz, ISI-Verband & Event Management Circle

Basis unserer erfolgreichen Vermittlungstätigkeit Wie wir arbeiten = = = Die Hintergründe und eigentlichen Basis unserer erfolgreichen Vermittlungstätigkeit Wie wir arbeiten = = = Die Hintergründe und eigentlichen Ziele des Events evaluieren Seriöses und gewissenhaftes Arbeiten (Ehrlichkeit!) Den Kunden realisierbare Möglichkeiten aufzeigen Musik, Showacts, Moderation und Referate optimal einsetzen Infotainment und Entertainment dramaturgisch richtig einplanen Wichtige Punkte zu Vermittlungen = Generell nur Personen vermitteln, die wir persönlich kennen! = Feedbacks bei der vermittelten Person und dem Kunden einholen = Nur mit gesetzlich zulässigen Engagementverträgen arbeiten = Einhalten der gesetzlich zulässigen Vermittlungsprovisionen

2. Frage an die Teilnehmer Mehrwertsteuer Sind Künstler und Musiker (Showkünstler, Orchester etc. ) 2. Frage an die Teilnehmer Mehrwertsteuer Sind Künstler und Musiker (Showkünstler, Orchester etc. ) generell auch mit 7, 6% Mehrwertsteuer pflichtig? = = 1 = Ja 2 = Nein

Antwort zur 2. Frage an die Teilnehmer Mehrwertsteuer Künstler und Musiker (Showkünstler, Orchester etc. Antwort zur 2. Frage an die Teilnehmer Mehrwertsteuer Künstler und Musiker (Showkünstler, Orchester etc. ) sind bei Direktzahlung vom Kunden/Veranstalter generell nicht Mehrwertsteuer pflichtig! = Antwort 2 ist somit richtig!

Was unterscheidet Infotainment von Entertainment Infotainment = Vermittlung von Informationen in unterhaltender Form = Was unterscheidet Infotainment von Entertainment Infotainment = Vermittlung von Informationen in unterhaltender Form = Fachreferate zu individuellen Themen = Talkshows, Produktepräsentationen und Multimediashows = Inszenierte und themenbezogene Theaterproduktionen / Shows = Themenbezogene Workshops Entertainment = Unterhaltung in allgemeiner Form = Showacts in jeder Form (Akrobatik, Comedy, Illusion etc. ) = Musikdarbietungen (Konzerte, Background- & Partymusic etc. )

Auswahlkriterien bei der Wahl der Moderation Kriterien zur Moderation = Braucht es überhaupt eine Auswahlkriterien bei der Wahl der Moderation Kriterien zur Moderation = Braucht es überhaupt eine Moderation? = Art der Moderation (präsentieren oder Gespräch führen)? = Moderatorin oder Moderator? = Wer passt von der Person her zum Event (Image, Thema)? = Welche Fähigkeiten sind gefragt (Fachwissen, Sprachen etc. )? Spezielles zur Moderation = Wäre eine Co-Moderation allenfalls sinnvoll (mehrsprachig)? = Wäre eine Moderation durch Rollenspiel passend?

3. Frage an die Teilnehmer SUISA Abgaben z. B. bei Backgroundmusik? Die Firma Müller 3. Frage an die Teilnehmer SUISA Abgaben z. B. bei Backgroundmusik? Die Firma Müller & Sohn lädt ihre 150 besten Kunden zu einem Businessevent ins Hotel Palace ein. Der "geschlossene" Event (also nicht öffentlich!) findet im Saal "Ambassador" statt, wo für die Gäste Backgroundmusik gespielt wird. Frage: Ist der Veranstalter (Firma Müller & Sohn) verpflichtet, den Event im Zusammenhang mit der Band anzumelden? = 1 = Ja, da die SUISA Gebühren bezahlt werden müssen = 2 = Nein, nur bei öffentlichen Events

Antwort zur 3. Frage an die Teilnehmer SUISA Abgaben z. B. bei Backgroundmusik? Ja, Antwort zur 3. Frage an die Teilnehmer SUISA Abgaben z. B. bei Backgroundmusik? Ja, auch bei einer "geschlossenen" Veranstaltung (hier als Beispiel der Kundenevent) muss der Event mit Livemusik bei der SUISA angemeldet werden. = Antwort 1 ist somit richtig! SUISA-Gebühren bei Livemusik bis 100 Personen 100 bis 250 Personen 250 bis 400 Personen Fr. 30. 00 Fr. 50. 00 Fr. 70. 00

Auswahlkriterien bei der Wahl von Fachreferenten Kriterien zu Fachreferenten = Sinn & Zweck des Auswahlkriterien bei der Wahl von Fachreferenten Kriterien zu Fachreferenten = Sinn & Zweck des Einsatzes eines Referats = Welches Referats-Thema passt zum Event und den Gästen? = Muss der Referent, die Referentin als Person bekannt sein? = In welcher Sprache sollte das Referat gehalten werden? Spezielles zu Fachreferenten = Gute Referate sollten jeweils auf das vorgegebene Eventthema und die Gäste angepasst werden! = Wäre eine moderierte Talkrunde allenfalls passender?

Auswahlkriterien & Einsatz von Showkünstlern & Bands Kriterien zu Showkünstlern & Bands = Welche Auswahlkriterien & Einsatz von Showkünstlern & Bands Kriterien zu Showkünstlern & Bands = Welche Wünsche hat der Kunde (Art der Darbietung / Stil)? = Passen die Wünsche zu den Gästen und dem Eventthema? = Welches Budget ist für die Showkünstler / Musik vorgesehen? = Wurde die Wahl der Künstler auf die Gästezahl abgestimmt? Spezielles zu Showkünstlern & Bands = Braucht der Event noch ein begleitendes Rahmenprogramm? = Wie kann man einen Event mit Animationskünstlern steuern?

Kennen Sie Kennen Sie "Judith Stadlin" oder vielleicht "Les Serwös Nerwös"? Judith Stadlin ist … Schauspielerin, Animateurin und Fachfrau für Bühne, Sprachgestaltung, Bewegung, Inszenierung und Ausdruck … und sie ist heute hier unter uns!

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie nun noch Fragen? Sie erreichen uns unter: Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie nun noch Fragen? Sie erreichen uns unter: Bonnot's Event House Alte Landstrasse 133 Postfach 1000 8700 Küsnacht ZH Fon 044 912 02 91 Fax 044 991 14 88 www. bonnotseventhouse. ch info@bonnotseventhouse. ch