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Kostenplanung im 7. EU Rahmenprogramm Dr. Astrid Hoebertz 31. 1. 2008 Europäische & Internationale Programme FFG – Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Jänner 2008 nicht rechtsverbindlich 1
Struktur und Budget 7. RP COOPERATION – Kollaborative Forschung Vordefinierte Themen, modifizierte “Instrumente” IDEAS – Pionier Forschung Individuelle Anträge, Europäischer Forschungsrat PEOPLE – “Human Potential” Mobilität von Forscher. Innen CAPACITIES – Forschungskapazitäten Infrastruktur, KMU, Wissensregionen, … Joint Research Center Jänner 2008 1, 7 d Mr € + nicht rechtsverbindlich EURATOM d€ Mr , 4 32 7, 5 4, 7 4, 1 € rd M _____ 50, 5 Mrd € Seite 2
1. Spezifisches Programm: Kooperation KOOPERATION IDEEN MENSCHEN KAPAZITÄTEN COOPERATION – Collaborative research Vordefinierte Themen und “Instrumente” 1. Gesundheit 6, 1 Mrd € 2. Lebensmittel, Landwirtschaft, Fischerei, und Biotechnologie 1, 9 Mrd € 3. Informations und Kommunikationstechnologien 9, 0 Mrd € 4. Nano, Werkstoffe und Produktionstechnologien 3, 4 Mrd € 5. Energie 2, 3 Mrd € 6. Umwelt (einschliesslich Klimawandel) 1, 9 Mrd € 7. Verkehr (einschliesslich Luftfahrt) 4, 1 Mrd € 8. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften 0, 6 Mrd € 9. Weltraum 1, 4 Mrd € 10. Sicherheit Jänner 2008 nicht rechtsverbindlich 1, 4 Mrd € Seite 3
Projekttypen (FP 6: = Instrumente) • Verbundprojekte – Collaborative projects • • Forschung in unterschiedlich großen Konsortien – Größe abhängig vom Bereich und Forschungsgegenstand • Small or medium –scale focused research projects (FP 6: STREPs) • • Ziel: neues Wissen, neue Produkte Large scale integration projects (FP 6: IPs) (Networks of Excellence) • Unterstützungs- und Koordinierungsmaßnahmen – Specific Support Actions, Coordination Actions • Kombination oder einzelne Durchführung von: Konferenzen, Studien, Analysen, Personalaustausch, Verbreitung von Ergebnissen, usw. Jänner 2008 nicht rechtsverbindlich Seite 4
Förderungsgrundsätze in RP 7 Finanzbeitrag der EU wird v. a. bestimmt von: • Art der Organisation (Universität, KMU, etc. ) • Art der Tätigkeit (z. B. F&E, Demonstration, Management, Sonstige Kosten) • Maximale Erstattungssätze je nach Art der Tätigkeit • Besondere Bestimmungen der betreffenden Förderform Jänner 2008 nicht rechtsverbindlich Seite 5
Kostenarten Erstattungsfähige Kosten sind: 1. direkte Kosten können Projekt unmittelbar zugerechnet werden und im Einklang mit internen Buchführungsgrundsätzen des Teilnehmers abgerechnet werden 2. indirekte Kosten können Projekt nicht unmittelbar zugerechnet werden, stehen aber in unmittelbaren Zusammenhang mit direkten Projektkosten Jänner 2008 nicht rechtsverbindlich Seite 6
Direkte Kosten sind z. B. : • Personalkosten • Neu FP 7: Kosten für fest angestelltes Personal sind im FP 7 abzurechnen! • Zeitaufzeichnungen sind für alle Projektmitarbeiter zu führen • Durchschnittspersonalkosten sind möglich (Methode dazu muss von Kommission zertifiziert und genehmigt werden) • Reisekosten • Consumables • Geräteanschaffungen • . . . Jänner 2008 nicht rechtsverbindlich Seite 7
Indirekte Kosten sind z. B. : • • Verwaltungsgemeinkosten Raummieten Strom- u. Heizkosten Telefon- u. Kopierkosten Aufwendungen für Reinigungsdienste Allg. Büroausstattung (PCs, Software) Postgebühren, Bürobedarf Jänner 2008 nicht rechtsverbindlich Seite 8
Indirekte Kosten Berechnung I 1. Option: Abrechnung der tatsächlichen indirekten Kosten oder: Anwendung einer vereinfachten Methode, wenn diese mit den üblichen Rechnungsführungsprinzipien im Einklang steht und sofern die Buchhaltungsmöglichkeiten keine genaue Zuordnung der indirekten Kosten auf Ebene der Organisationseinheit/Dept. zulassen Indirekte Kosten nur auf MUW-Ebene feststellbar, aber es besteht Möglichkeit, Overheads mittels „keydriver“ auf Projektebene zuzuweisen (z. B. Verteilungsschlüssel Stundenrate oder Prozentanteil von Personenkosten) Jänner 2008 nicht rechtsverbindlich Seite 9
Indirekte Kosten Berechnung II 2. Option: Pauschalabrechnung der indirekten Kosten: 20% der direkten erstattungsfähigen Kosten Sonderregelung (transitional) bei der pauschalen Abrechnung für Universitäten, öffentliche Einrichtungen, KMU und Forschungsorganisationen bei F&E u. Demonstrationsprojekten: 60 %* der direkten erstattungsfähigen Kosten (wenn indirekte Projektkosten nicht mit Sicherheit angegeben werden können) (nur für Projekte * bis 2009, danach Reevaluierung/Anpassung der Methode) Jänner 2008 nicht rechtsverbindlich Seite 10
Indirekte Kosten Berechnung III Tatsächliche indirekte Kosten Normal/Analytical Vereinfacht/Simplified (auf „Department level“ feststellbar) (nur auf „Entity level“ feststellbar) ODER Pauschalabrechnungen/Flat rates General Flat rate 20% Jänner 2008 Transitional Flat rate 60% nicht rechtsverbindlich Seite 11
Indirekte Kosten Berechnung IV 3. Koordinations- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA): max. 7 % der erstattungsfähigen direkten Kosten; gilt für alle Organisationen! Jänner 2008 nicht rechtsverbindlich Seite 12
Erstattungsfähige Kosten sind jene, welche: • tatsächlich entstanden sind und • während der Projektlaufzeit angefallen sind (bis 60 Tage nach Projektende für die Erstellung des Abschlussberichts) • in Übereinstimmung mit üblichen Rechnungsführungs- und Managementprinzipien und –praktiken des Teilnehmers ermittelt wurden • den Prinzipien der Sparsamkeit, Effizienz und Effektivität entsprechen • buchhalterisch erfasst sind Jänner 2008 nicht rechtsverbindlich Seite 13
Nicht erstattungsfähige Kosten • indirekte Steuern (wie Mehrwertsteuer) • Zölle und Abgaben • geschuldete Zinsen • Rückstellungen für künftige Verluste • Wechselkursverluste • Kosten in Verbindung mit Kapitalrendite • Kosten in anderen EU-Projekten • Überteuerte oder wirtschaftlich nicht vertretbare Ausgaben Jänner 2008 nicht rechtsverbindlich Seite 14
Förderhöhen I F&E Tätigkeit: bis zu 50 % der gesamten erstattungsfähigen Kosten F&E Tätigkeit Ausnahme: Öffentliche Stellen, Hochschulen, Forschungsorganisationen und KMU: bis zu 75 % der gesamten erstattungsfähigen Kosten Jänner 2008 nicht rechtsverbindlich Seite 15
Förderhöhen II Demonstrationstätigkeit: bis zu 50 % der gesamten erstattungsfähigen Kosten Pionierforschung, Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen, People-Maßnahmen: bis zu 100 % der gesamten erstattungsfähigen Kosten Sonstige Tätigkeiten: bis zu 100 % der gesamten erstattungsfähigen Kosten (z. B. Management, Training, Disseminierung) Jänner 2008 nicht rechtsverbindlich Seite 16
Förderhöhen Zusammenfassung F&E Maximale Erstattungsquoten Verbundprojekte (einschl. Demonstrations Ausbildungs- Management relevanter Innovations- u -aktivitäten maßnahmen Konsortium Koordinierungsaktivitäten) 50 % 75 % * 50 % 100 % 100 % Exzellenznetze Koordinierungs. Unterstützungsmaßnahmen Andere Aktivitäten 100 % * Öffentl. Einrichtungen, Hochschulen, (non-profit) Forschungszentren, KMU Jänner 2008 nicht rechtsverbindlich Seite 17
Beispiel für Kostenplanung z. B. MUW Projektkostenplanung Forschungs-Kosten (Personalkosten, Consumables etc. ) plus 60% Indirekte Kosten => SUMME € 100. 000 € 60. 000 € 160. 000 Erstattung von der Europ. Kommission? Forschung: 75% Förderung Jänner 2008 => nicht rechtsverbindlich € 120. 000 Seite 18
Zertifizierungen • „Certificate on Financial Statements“, „Certificate on the Methodology“ und „Certificate on average personnel costs“ können durchgeführt werden von: • Qualifizierten, externen und (von Teilnehmer) unabhängigen Wirtschaftsprüfer • Öffentliche Organisationen, Universitäten und Forschungsorganisationen können einen „competent public officer“ wählen Jänner 2008 nicht rechtsverbindlich Seite 19
Certification on financial statements FP 6 = Audit Prüfbescheinigung (Wirtschaftsprüfer), ist verpflichtend: • wenn für eine oder mehrere Berichtsperioden die beantragte Fördersumme pro Projektpartner höher oder gleich 375. 000 Euro ist (Betrag wird kumulativ pro Partner berechnet) aber!: Projekte mit Dauer bis zu 2 Jahren = alle Partner Prüfbescheinigung erst bei letzter Berichtsperiode • Ausnahme, wenn die KOM zertifizierte Methode (über Personalkosten und indirekte Kosten) genehmigt hat => keine Zwischenprüfbescheinigungen notwendig Jänner 2008 nicht rechtsverbindlich Seite 20
Informationen und Kontakt EU Infos: http: //cordis. europa. eu/fp 7 ftp: //ftp. cordis. europa. eu/pub/fp 7/docs/financialguide_en. pdf FFG/EIP Informationen zum 7. RP: http: //rp 7. ffg. at/rp 7_kostenberechnung Kontakt: FFG, Europäische und Internationale Programme Nationale Kontaktstelle Gesundheit: Dr. Astrid Hoebertz, astrid. hoebertz@ffg. at, 057755 -4104 Nationale Kontaktstelle für Rechts- und Finanzfragen: Mag. Martin Baumgartner, martin. baumgartner@ffg. at, 057755 -4008 Jänner 2008 nicht rechtsverbindlich Seite 21
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