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klicksafe-Handreichung für Referent/innen zur Durchführung von Elternabenden Begleitende Präsentation Die nachfolgende Präsentation ist eine direkte Ergänzung der klicksafe-Handreichung „Elternabende Internet + Handy – Handreichung für Referentinnen und Referenten" (als PDF-Download zu finden auf www. klicksafe. de/elternarbeit). Die Inhalte der Präsentation sind angelehnt an das Kapitel 5 der Handreichung „Die Inhalte“. Dort finden sich entsprechend vertiefende Informationen zu den Stichpunkten der Präsentation zu eigen machen Alle Referent/innen sind herzlich eingeladen, auf Grundlage dieser Präsentation, ihre eigenen “Folien” zu gestalten und an das Referat / den Vortrag zum jeweiligen Elternabend anzupassen. Lockern Sie einzelne Folien auf, indem Sie Grafiken, Fotos oder Links hinzufügen und entsprechend Text löschen. Der Text ist als Vorlage gedacht, kürzen Sie ihn so, dass er schlüssig für Sie ist. Nähere Infos dazu finden sich auch in der Handreichung. Zielgruppenorientierte Präsentation Zur einfachen Orientierung ist die Power. Point-Präsentation vorbereitet, um „zielgruppenorientierte Präsentationen“ durchzuführen. Die einzelnen Unterkapitel können so schnell nach eigenen Bedürfnissen zusammengestellt werden. Der entsprechende Menüpunkt zur Auswahl der gewünschten Themen findet sich im Programm „Microsoft Power. Point“ unter dem Punkt „Bildschirmpräsentation / Zielgruppengerechte Präsentationen“ bzw. je nach Version unter „Benutzerdefinierte Bildschirmpräsentation / Zielgruppenorientierte Präsentationen“. Einsatz von Bildern und Grafiken In der nachfolgenden Präsentation sind keine Fotos und nur wenige Grafiken enthalten. Hier ist jede Referentin und jeder Referent gefordert, entsprechend den eigenen Bedürfnissen und unter Beachtung der jeweils aktuellen Rechtslage eigenes Material bzw. Bilder mit entsprechenden Lizenzen und Quellennachweisen zu verwenden. Neben Fotos eignen sich vor allem Grafiken aus Studien, um verschiedene Inhalte zu illustrieren. Hier sei vor allem auf die Ergebnisse der aktuellen Studien „JIM – Jugend, Information, (Multi-)Media“, „KIM – Kinder und Medien, Computer und Internet“ und „FIM – Familie, Interaktion & Medien“ des Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest (mpfs, www. mpfs. de) verwiesen. Um den Einsatz dieser Grafiken zu erleichtern, bietet klicksafe unter www. klicksafe. de/elternarbeit („Handreichungen Elternabende“) vorbereitete Präsentationen zum Download an, in denen zentrale Grafiken aus diesen Studien zu finden sind. Wir wünschen viel Erfolg für Ihre Elternabende! Ihr klicksafe-Team Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter! Alleine ins Internet? Kinder und Jugendliche reagieren je nach Erfahrungshintergrund, Alter usw. unterschiedlich auf (problematische) Inhalte. Oft fehlen Heranwachsenden Erfahrung und Kritikfähigkeit, um Angebote richtig einzuschätzen. Kinder sollten beim (ersten) Erkunden des Internets nicht alleine gelassen werden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter! Alle genannten Nutzungszeiten sind nur Richtwerte! bis 3 Jahre: Kinder in diesem Alter interessiert das Internet nicht wirklich, das Flimmern des Bildschirms schon. Altersangemessene Kontakte mit Computer / Internet schaden nicht, z. B. „gemeinsames Tippen auf Tastatur“ oder „Bildergeschichten ansehen“. Nutzungsdauer: Nicht täglich und wenn, sind 5 bis 10 Minuten genug. 4 bis 6 Jahre: Kinder möchten alles „ganz alleine!“ erkunden. Eltern müssen den Zugang ins Internet begleiten und sollten diesen durch Filtermaßnahmen regulieren. Nur vorher ausgewählte Seiten ansurfen! Nutzungsdauer: ca. 30 Minuten, nicht unbedingt täglich. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter! 7 bis 8 Jahre: In diesem Alter steigt die Neugierde auf Unbekanntes. Kinder testen Grenzen aus, auch im Internet. Eltern sollten „in Hörweite“ sein und ab und zu dem Nachwuchs über die Schulter schauen. Browser kindgerecht konfigurieren und Filterprogramm einsetzen. Über den „Verlauf“ kann bei Bedarf das Webverhalten nachvollzogen werden. Nutzungsdauer: Zeitkontingent einrichten, das Kinder nach bestimmten Regeln selbst einteilen – z. B. 8 Stunden Bildschirmzeit pro Woche. 9 bis 13 Jahre: Kurz vor der Pubertät wollen Kinder unabhängig sein, alles erfahren. Das Mitmach-Netz „Web 2. 0“ gewinnt an Bedeutung (Recherche, Musik- oder Filmdownloads, E-Mail, Chat). Überprüfung durch Eltern wird immer schwieriger, klare Regeln und Gespräche sind umso wichtiger! Nutzungsdauer: Verhandelbar. Eltern müssen im Blick haben, dass PC und Internet immer häufiger für Schule genutzt wird (Zeiten einkalkulieren). Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter! 14 bis 17 Jahre: Kontrolle der Internetnutzung sehr schwierig. Jugendliche kennen die neuesten Dienste des Web (und Tricks, Filter zu umgehen) vielfach besser als ihre Eltern. Neuen Anwendungen begegnen sie meistens offen und interessiert. Oft fehlt die Lebenserfahrung, das Web in all seinen Facetten richtig einzuschätzen. Gefahr groß, auch auf schwer jugendgefährdende Inhalte zu stoßen oder sexueller Belästigung ausgesetzt zu werden. Eltern sollten aktiv dabei helfen, sicher im Internet zu surfen. Gemeinsam erstellte Internetvereinbarungen und kontinuierliche Gespräche sind eine gute Basis! Nutzungszeiten absprechen! Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter! Empfehlungen für Eltern - - - Der richtige Umgang mit dem Internet will gelernt sein! Kinder brauchen dabei Ihre volle Unterstützung. Suchen Sie einen geeigneten Standort für den Internetcomputer – nicht im Kinderzimmer. Erstellen Sie einen Internetnutzungsvertrag und hängen Sie ihn sichtbar über dem Surfplatz auf! Was passiert bei Nichteinhalten? Legen Sie eine Lieblingsseite oder Suchmaschine für Kinder (www. blinde-kuh. de) als Startseite fest. Speichern Sie ausgewählte Webseiten in der Favoritenliste. Lassen Sie die Kinder einen Internetführerschein machen, z. B. bei www. internet-abc. de. Nutzen Sie Filterprogramme und andere technische Jugendschutzeinstellungen als Ergänzung zur erzieherischen Kontrolle. Richten Sie für Ihr Kind ein eigenes (je nach Alter eingeschränktes) Benutzerkonto ein. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Allerlei Angebote im Netz – Sicher surfen in jedem Alter! Empfehlungen für Eltern - - Surfen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind. Tauschen Sie sich regelmäßig über Surferfahrungen aus. Klären Sie Kinder auf über Verhaltensregeln (Chatiquette), Datenschutz, Urheberrechte und Problembereiche des Internets. Mit Älteren sollten Sie auch über Pornografie sprechen. Zeigen Sie ihnen gute Websites zum Thema Sexualität (z. B. www. kids-hotline. de oder www. profamilia. de). Bleiben Sie offen für die Fragen und Themen Ihrer Kinder. Nehmen Sie die Gefährdungspotenziale wahr – aber sehen Sie auch die Chancen des Internets! Eine gute Übersicht und hilfreiche Surf-Tipps mit Altersempfehlungen bieten www. klicksafe. de und www. internet-abc. de. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. Jugendgefährdende Inhalte Wer den Begriff „Porno“ googelt, bekommt über 900 Millionen Treffer. jugendschutz. net beschäftigt sich jährlich mit ca. 1. 650 rechtsextremen Angeboten aus dem deutschen Sprachraum. Bilder und Videos von extremen Gewaltdarstellungen kursieren im Web. Zahlreiche Plattformen verherrlichen autoaggressives Verhalten. Heranwachsende müssen vor schädlichen Einflüssen geschützt werden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. Jugendschutz im Internet Zentrale Aufsichtsstelle: KJM Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) kann laut JMSt. V (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) gegenüber Anbietern Beanstandungen aussprechen, Bußgelder verhängen oder Angebote untersagen. Enge Zusammenarbeit mit Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPj. M) und jugendschutz. net. Selbstregulierung der Anbieter Internetanbieter übernehmen Verantwortung nach dem Prinzip der „regulierten Selbstregulierung“. Unternehmen und Verbände der Online-Wirtschaft haben die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM) gegründet, um rechtswidrige und jugendgefährdende Inhalte zu verhindern. Maßnahmen u. a. : Verhaltenskodex und Selbstverpflichtungserklärungen Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. Jugendschutz im Internet Beschwerdestellen KJM, jugendschutz. net und die FSM sind (zusätzlich zu eigenen Recherchen) auf Hinweise von Nutzer/innen angewiesen und haben entsprechende Beschwerdestellen eingerichtet: www. jugendschutz. net www. internet-beschwerdestelle. de www. kjm-online. de Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. Beurteilungsmaßstäbe JMSt. V unterscheidet zwischen unzulässigen (§ 4) und entwicklungsbeeinträchtigenden (§ 5) Angeboten. Absolut unzulässig (verboten!) sind u. a. : - Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - Aufstachelung zum Rassenhass - Verharmlosung von Handlungen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen wurden - Kriegsverherrlichung - Gewalt-, Tier und Kinderpornografie (gilt auch für virtuelle Darstellung) - Darstellung von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung - Verletzung der Menschenwürde, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. Jugendgefährdende Inhalte Einfach pornografische, schwer jugendgefährdende und indizierte Angebote sind eigentlich auch unzulässig. Ausnahmeregelung: Anbieter dürfen solche Inhalte verbreiten, wenn sicher ist, dass sie nur für Erwachsene zugänglich sind („Altersverifikationssystem“) Entwicklungsbeeinträchtigend sind Inhalte, . . . „die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“ (§ 5 Abs. 1 JMSt. V). KJM stuft darunter viele Gewaltdarstellungen ein und Erotikangebote, die wegen ihrer zurückhaltenden Gestaltung keine Pornografie darstellen. Verbreitung erlaubt, wenn Kinder oder Jugendliche sie „üblicherweise nicht wahrnehmen“ können (z. B. Abfrage Personalausweisnummer). Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. Problematische Angebote Grundlegendes Problem Trotz der gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich, den gefährdenden Netzinhalten einen absolut sicheren Riegel vorzuschieben. Das Internet ist extrem dynamisch. Viele problematische Angebote stammen aus dem Ausland unterliegen damit einer anderen Rechtsgrundlage. Rechtsextremismus Das Internet wird von Neonazis verstärkt dafür genutzt, „Nachwuchs“ zu rekrutieren. Auf vielen Webseiten gibt es eine gezielt jugendaffine Ansprache (z. B. kostenlose Musik-Downloads, Spiele, Kontakt- und Community-Möglichkeiten). Auf den ersten Blick ist dieses Problem oftmals nicht erkennbar. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. Pornografie Ein großer Teil des Datenverkehrs im Internet dreht sich um pornografische Inhalte. Einschlägige Videoportale können kostenlos und ohne wirksame Zugangskontrolle genutzt werden, da sie ihren Sitz nicht in Deutschland haben. Ausländische Anbieter zu belangen ist schwierig. Zugang „eigentlich“ erst ab 18 (doch durch einfachen Klick möglich). Für Jugendliche kann es zum Problem werden, wenn sie z. B. einen Film weitergeben oder anderen zeigen. Die Verbreitung pornografischer Schriften an Menschen unter 18 Jahren ist laut Strafgesetzbuch (§ 184) nämlich verboten! Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. Gewaltdarstellungen Extreme Gewaltdarstellungen werden online verbreitet: - Tasteless-Angebote (engl. = geschmacklos), in denen verletzte, verunstaltete und getötete Menschen zu sehen sind. Rape-Sites (engl. = Vergewaltigung): Darstellungen von sexueller Gewalt und Vergewaltigungen. Snuff-Videos (engl. = umgangssprachlich für „Jemanden auslöschen“): Aufnahmen von Folterungen, Tötungen. Brutalste Darstellungen von Kriegsgräueln (z. B. Hinrichtungsszenen aus historischem Material). Inhalte stammen aus unterschiedlichen Quellen, z. B. - aus alten Dokumentarfilmen, Nachrichten aus Kriegsgebieten oder aus privaten Aufnahmen von Unglücksstätten und grausamen Misshandlungen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. Autoaggression Wenn Kinder zu den Themen Magersucht, Bulimie, Selbstverletzung oder Suizid recherchieren, werden sie im Internet fündig. Leider gibt es einige Webseiten, die sich nicht kritisch mit dem Thema auseinandersetzen oder passende Hilfestellungen anbieten. Oftmals wird autoaggressives Verhalten glorifiziert und kultiviert. Problematisch bis bedrohlich für manche Jugendliche in instabilen Lebenslagen. Oft werden diese Seiten auch von Jugendlichen mit entsprechenden Krankheitsbildern betrieben. Häufig finden sich auch entsprechende Gruppen innerhalb einer Online. Community! Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. Kinderpornografie und Pädosexualität im Netz Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie stehen weltweit unter Strafe. Verkauf oder Austausch von kinderpornografischem Material findet zumeist über geschlossene Benutzergruppen und Tauschbörsen statt. Pädosexuelle sind aber offen im Internet unterwegs, um z. B. im Chat Kontakte zu Kindern zu knüpfen und ihr Vertrauen zu gewinnen. Wenn kinderpornografisches Material in irgendeiner Form entdeckt wird, sollte sofort die Polizei verständigt werden. Niemals selbst kinderpornografisches Material herunterladen / speichern, auch nicht zur Beweissicherung – das ist strafbar! Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. Empfehlungen für Eltern - - - Sprechen Sie mit Ihren Kindern über problematische Seiten des Internets. Dies kann unter Umständen ein Aufhänger dafür sein, über grundlegende Fragen der Erziehung zu sprechen (z. B. Sexualität, Moral, Selbstbewusstsein). Begleiten Sie jüngere Kinder bei ihren Ausflügen ins Internet. Verabreden Sie mit älteren Kindern Regeln, seien Sie Ansprechpartner/in und schaffen Sie eine Vertrauensbasis. Überlegen Sie sich, wie Sie mit dem Verlaufsprotokoll des Browsers umgehen wollen. Bei jüngeren Kindern empfiehlt es sich, dass dieser Speicher nicht gelöscht werden darf! Extreme Gewaltdarstellungen und pornografische Darstellungen sind auch im Web nicht erlaubt. Jugendliche können sich durch Besitz und Weitergabe strafbar machen. Klären Sie Ihre Kinder darüber auf. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Jugendgefährdende Inhalte im Netz – Porno, Extremismus, Gewalt und Co. Empfehlungen für Eltern - - - Reichen Sie Beschwerde ein, wenn sie ohne Zugangsbarrieren auf Pornoangebote, Gewaltpropaganda oder illegale Inhalte stoßen – oder wenn ihr Kind im Chat belästigt wurde. Geben Sie Ihrem Kind nicht die Schuld, wenn trotz aller Absprachen und Vorsichtsmaßnahmen Kontakte mit problematischen Inhalten oder gar mit Pädosexuellen entstanden sind. Ergreifen Sie geeignete Maßnahmen, um weitere Kontakte auszuschließen. Nicht bewahren, sondern stärken! Bedenken Sie, dass eine gesunde Neugierde nicht gleich ein Grund zur Sorge sein muss. Bleiben Sie wachsam und seien Sie für Ihr Kind da. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat Kommunikation im Netz „Chatten“, sich über Soziale Netzwerke austauschen und „Instant Messaging“ (kurz: IM) gehören zu den beliebtesten Internetaktivitäten von Kindern ab 12 Jahren. Kinder und Jugendliche können so bestehende Freundschaften pflegen und neue Kontakte knüpfen, sich mit anderen zu wichtigen Themen austauschen, flirten oder sich verabreden – und das weltweit! Neben positiven Aspekten bergen Chats und IM auch Risiken: Wer wirklich am anderen Ende der Leitung ist, kann niemand genau wissen. Zudem sind Jugendliche mit der Weitergabe von persönlichen Daten unvorsichtig und möglicherweise auch Demütigungen und Beschimpfungen oder gar sexuellen Belästigungen ausgesetzt (oder tun dies selbst). Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat Instant Messaging heißt soviel wie „sofortige Nachrichtenübermittlung“ und ist für Jugendliche die beliebteste Internetanwendung überhaupt. Kurze Mitteilungen werden per IM – quasi nebenbei und während anderer Tätigkeiten am PC – an Freund/innen übermittelt. Software ist zumeist kostenlos (z. B. Windows Live Messenger von Microsoft, Yahoo-Messenger von Yahoo, ICQ, AIM). Individuelle Buddie-Liste mit Kontakten. Sobald sich ein/e Jugendliche/r einloggt, werden alle aus der Kontaktliste – sofern sie „online“ sind – darüber informiert. Klassisches Instant Messaging hat aufgrund von Sozialen Netzwerken und Instant Messenger Apps für Smartphones stark an Bedeutung eingebüßt. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat Instant Messaging Problem beim Messaging ist, dass Benutzer-Kennung über öffentliche Seiten ermittelt werden kann. Laut jugendschutz. net kommt es bei allen Messengern zu Kontaktversuchen von Fremden, die häufig jugendgefährdende Bilder und Videos in die Kinderzimmer schicken. Bei IM können Kinder und Jugendliche belästigt werden, ohne dass ggf. jemand helfend einschreiten kann. Zudem wird bei Messengern oftmals Werbung eingeblendet, denn hierdurch finanziert sich der kostenlose Internet-Dienst. Solche Werbeeinblendungen können meist nicht ausgeblendet oder weggeklickt werden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chatten bedeutet übersetzt so viel wie „schwatzen“. Hierfür trifft man sich im Internet in Chaträumen. Chat-Plattformen werden von unterschiedlichen Anbietern meist kostenfrei zur Verfügung gestellt. Anmeldung mit einem frei wählbaren „Nickname“ (Spitzname). Chatten erfordert schnelle Reaktionsfähigkeit und verlangt einen zügigen Umgang mit Sprache und Schrift. Die Nachrichten sind sofort auf der Plattform sichtbar und können von allen im jeweiligen „Raum“ gelesen und kommentiert werden. Die Chatiquette definiert die Verhaltensregeln im jeweiligen Chat. Wer sich nicht daran hält, kann von Moderator/innen aus dem Chat verbannt werden. Moderator/innen nehmen auch inhaltlich an Gesprächen teil und entscheiden darüber, ob Chatbeiträge erscheinen sollen. Gute Kinderchats haben immer eine Moderation und (daher auch) feste Öffnungszeiten. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chatten – Risiken Wüste Beschimpfungen und Beleidigungen sind oftmals an der Tagesordnung in Chats. Kinder wissen sich oft nicht zu wehren und schämen sich, worunter das Selbstbewusstsein leiden kann. Zudem geben Kinder mitunter Adressen, Telefonnummern oder andere Daten preis und begegnen jugendgefährdenden Inhalten. Kinder und Jugendliche können nie ganz sicher sein, wer sich hinter einem Nickname verbirgt. Erwachsene (oftmals pädosexuell veranlagt) schaffen es immer wieder, ein Vertrauensverhältnis mit Kindern und Jugendlichen aufzubauen, um sie vor einem sexuellen Hintergrund auszufragen oder ihnen pornografische Bilder zu senden. In seltenen Fällen kommt es zu realen Treffen oder gar zu körperlichem Missbrauch. Um den problematischen Kontaktversuchen auf lange Sicht einen Riegel vorzuschieben ist es wichtig, dass eine Melde-Kultur entsteht und entsprechende Vorfälle konsequent bei der Polizei oder einer Beschwerdestelle (z. B. jugendschutz. net) angezeigt werden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat Empfehlungen für Eltern - - - Verbieten Sie nicht generell den Umgang mit Chats und IM, denn Kinder chatten dann ggf. heimlich oder bei Freunden oder Freundinnen und haben im Falle von Problemen keine Ansprechpartner/innen. Suchen Sie (gemeinsam) geeignete Kinder- oder Jugendchats aus, in denen sich Ihre Kinder sicher fühlen. Gute Kinderchats erkennt man daran, dass Moderator/innen den Chat betreuen und die Gespräche überprüfen. Angebote sollten kindgerecht gestaltet und bedienbar sein. Begleiten Sie Ihre Kinder bei den ersten Chatversuchen und legen Sie (gemeinsam) Chat-Zeiten und -Regeln fest (z. B. : Niemals persönliche Daten oder Passwörter weitergeben! Keine Treffen mit Leuten aus dem Chat! Chatiquette beachten! Webcam auslassen! Kontakt beenden, wenn etwas merkwürdig erscheint!). Bei Problemen sollten die Kinder immer das Gefühl haben, offen mit ihren Eltern über unangenehme Erfahrungen sprechen zu können, ohne sich zu schämen oder gar ein Chat-Verbot befürchten zu müssen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat Empfehlungen für Eltern - - Melden Sie Vorfälle, die den Kindern oder Ihnen ein unangenehmes Gefühl vermittelt haben beim Chat-Anbieter, oder bringen Sie diese bei der Polizei zur Anzeige. Beweissicherung ist wichtig!: - Notieren Sie genaue Uhrzeit, Chatraum, Channel und Nickname. Die Konversation kann durch einen Screenshot festgehalten werden. Der Text im Chatfenster kann auch herauskopiert und in einer Textdatei gespeichert werden. - Im Falle der Zusendung von Kinderpornografie sollten Sie alles so belassen wie es ist und sich umgehend bei der Polizei melden! In jedem Fall sollten Sie die Täter/innen nicht vorwarnen, damit evtl. belastendes Material nicht vorsorglich vom PC gelöscht werden kann. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Onlinekommunikation: Instant Messaging und Chat Empfehlungen für Eltern - - - Beim Instant Messaging gelten grundsätzlich die gleichen Ratschläge. Zusätzlich hängt die Sicherheit beim IM sehr davon ab, welche Sicherheitseinstellungen am Programm vorgenommen werden: keine Nachrichten von Fremden annehmen, Aufnahme in die Kontaktliste nur mit Erlaubnis zulassen, öffentliche Statusanzeige abschalten und Nachrichtenverlauf automatisch speichern. Eltern sollten Kindern klar machen, dass sie ihre Benutzer-Kennung (ICQ-Nummer, Yahoo-ID etc. ) nicht an fremde Personen weitergeben sollen, weder auf dem Schulhof noch in öffentlichen Foren oder Chaträumen. Sie sollen nur Freund/innen in die Kontaktliste aufnehmen und vor allem auch nur diesen erlauben, in deren Liste eingetragen zu werden. Die Kinder sollen außerdem alle öffentlich einsehbaren Messenger-Profile möglichst sparsam ausfüllen. Tipps rund um die Sicherheitseinstellungen verschiedener IM-Programme unter: www. klicksafe. de Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Web 2. 0 – Möglichkeiten im Mitmach-Netz Inhalte wie Fotos, Texte oder Videos im Internet zu veröffentlichen, ist inzwischen zu einem Kinderspiel geworden. Die dafür notwendigen Internetdienste stehen im Netz zur kostenlosen Nutzung bereit. User generated content (engl. = von Nutzer/innen erstellter Inhalt) Mit wenigen Klicks und etwas technischem Know-how können Fotos, Videos, Links, Weblogs, Podcasts und mehr ins Netz gestellt werden. Web 2. 0 Der Begriff Web 2. 0 fasst all diese Anwendungsmöglichkeiten im Internet zusammen. Das Internet ist zum Mitmach-Netz geworden. Neben technischen Weiterentwicklungen hat sich auch das Verhalten der Nutzer/innen geändert. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Web 2. 0 – Möglichkeiten im Mitmach-Netz Web 2. 0 Soziale Software In einem Weblog schreiben Nutzer/innen ein Online-Journal bzw. Internet. Tagebuch und andere können die Beiträge kommentieren. Bei einem Wiki arbeiten viele Nutzer/innen an einer gemeinsamen Internet. Seite. Das bekannteste Wiki-Projekt ist das Online-Lexikon Wikipedia. Auch die verschiedenen Online Communities sind ein Beispiel für die sozialen Möglichkeiten im Netz. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Web 2. 0 – Möglichkeiten im Mitmach-Netz Web 2. 0 Bilder und Klänge Ständig verbesserte Hardware und schnellere Internet-Verbindungen machen es möglich, dass immer größere Datenmengen übertragen werden können. Viele Portale bieten kostenlosen Speicherplatz, um Bilder oder Videos zu veröffentlichen. Wer regelmäßig auf Sendung geht, kann auch einen Podcast (Ton) oder Vodcast (Video) betreiben. Multimediadaten werden „Tags“ (engl. = Schlagworte) zugeordnet, um sie zu ordnen. Infodienste Mit einem RSS-Feed können neue Inhalte einer bestimmten Webseite oder ein Podcast abonniert werden. Social Bookmarking-Angebote machen Linksammlungen online verfügbar. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Web 2. 0 – Möglichkeiten im Mitmach-Netz Risiken des Web 2. 0 Digitale Spuren Das Web 2. 0 lebt davon, dass Nutzer/innen persönliche Fotos, aufregende Filme und aktuelle Nachrichten aus ihrem Leben veröffentlichen. Doch mit jeder Veröffentlichung werden digitale Spuren im Netz hinterlassen. Und gerade Kindern und Jugendlichen ist oft nicht bewusst, dass diese Spuren sie ein ganzes Leben verfolgen können. Weitere Probleme der jugendlichen Web 2. 0 -Nutzung: Sexuelle Selbstinszenierung, Gewaltdarstellungen und -verherrlichung, Gangsta- und Porno-Rap, Pornografie, Nazipropaganda, Autoaggression, Persönlichkeitsverletzung und Entwürdigung, Missbrauch, illegale Tauschbörsennutzung. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Web 2. 0 – Möglichkeiten im Mitmach-Netz Kreative Möglichkeiten des Web 2. 0 Durch das Web 2. 0 eröffnen sich viele kreative und sinnvolle Möglichkeiten der Mediennutzung. Mit einem gängigen Handy und einem Computer können heute Videos gefilmt, geschnitten und veröffentlicht werden. Auch Weblogs oder Podcasts können von Jugendlichen genutzt werden, um ihre Meinung zu artikulieren und sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. Die Mehrheit der Jugendlichen nutzt die Angebote im Web 2. 0 (ohne Soziale Netzwerke) allerdings vor allem passiv, wie bereits vor der Erfindung der vielen Mitmach-Möglichkeiten. Daher ist es wichtig, in medienpädagogischen Projekten und Aktionen – oder auch zu Hause – Kindern das wohldosierte „Mitmachen“ schmackhaft und handhabbar zu machen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Web 2. 0 – Möglichkeiten im Mitmach-Netz Empfehlungen für Eltern - - Gehen Sie mit Neugierde ans Web 2. 0. Interessieren Sie sich für die Möglichkeiten! Lassen Sie sich ggf. von Ihrem Kind erklären, auf welche Weise das Mitmach-Internet genutzt werden kann. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Risiken im Web 2. 0. Machen Sie Ihrem Kind vor allem klar, dass einmal veröffentlichte Inhalte nicht so einfach wieder entfernt werden können. Beobachten Sie wie viel Zeit Ihr Kind im Web 2. 0 verbringt. Schauen Sie was getan wird, und besprechen Sie wie sinnig oder vielleicht zeitverschwenderisch das Treiben ist. Fordern Sie Ihr Kind auf, bei der Veröffentlichung von eigenen Inhalten möglichst wenig persönliche Daten preiszugeben. Setzen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind mit dem Thema „Rechte im Internet“ auseinander. Unterhalten Sie sich mit Ihrem Kind über seine Erlebnisse im Internet. Ermuntern Sie Ihr Kind, Ihnen zu erzählen, wenn ihm etwas nicht geheuer ist oder bedrohlich vorkommt. Sagen Sie Ihrem Kind, dass es keinen Ärger bekommt, wenn es Sie auf etwas aufmerksam macht. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften Das Internet wird zum sozialen Netz mit vielen Schnittstellen zum realen Leben: Soziale Netzwerke zeigen an, wer aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis gerade online ist. Das Web 2. 0 lädt dazu ein, eigene Inhalte hochzuladen. Besonders im Trend sind Social Networks (Soziale Netzwerke) bzw. Online Communities (Netzgemeinschaften) wie Facebook, My. Space. Social Networking ist zu einem festen Bestandteil jugendlicher Alltagskultur geworden. Dabei stellen viele Heranwachsende persönliche Daten ins Netz, um sich lebensnah zu präsentieren. Immer häufiger wird über Smartphones auf Soziale Netzwerke zugegriffen. Hierbei kann der aktuelle Standort ausgewertet oder als Status-Update veröffentlicht werden. Kinder und Jugendliche müssen Kompetenzen und Werte entwickeln, um sich vorsichtig und respektvoll zu verhalten. Denn letztlich bestimmen sie die künftigen Umgangsformen in diesen neuen Gemeinschaften. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften Virtuelle Identität Grundidee einer Social Network-Seite: Nutzer/innen erstellen eigenes Online-Profil. Hier kann man Name, Geburtsdatum, Schule, Hobbys oder andere persönliche Angaben eintragen und ein Foto hochladen. Viele Jugendliche handeln nach dem Motto: „Je mehr ich im Netz über mein Leben verrate und meine Identität online abbilde, desto interessanter bin ich und desto eher treffe ich Leute mit ähnlichen Interessen. “ Vernetzung Nachdem ein Profil angelegt ist, können sich Nutzer/innen vernetzen. Es wird eine Liste der Freund/innen erstellt und immer weiter ausgebaut. Eine lange Freundesliste ist für viele Jugendliche ein Statussymbol. Außerdem können sich Nutzer/innen thematischen Gruppen zuordnen. Das können z. B. Basketballfans, Hasser/innen einer Musikgruppe oder Partygänger/innen sein. Sie können Nachrichten verschicken, Fotos hochladen und verlinken, Grüße auf Profilen hinterlassen u. v. m. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften Geschäftsmodelle und Social Apps Geschäftsmodelle Sozialer Netzwerke Soziale Netzwerke sind i. d. R. umsonst, aber nicht kostenlos. Die Nutzer zahlen mit den eingestellten persönlichen Daten und Informationen. Diese werden vom jeweiligen Anbieter ausgewertet und mit anderen Informationen verknüpft, z. B. für die Schaltung „personenbezogener Werbung“. Der Siegeszug der Social Apps werden innerhalb des eigenen Profils „installiert“ und aufgerufen. Es gibt Apps aus den Bereichen Spiele, Musik, Nachrichten, etc. Freunde und Bekannte werden (so nicht deaktiviert) darüber informiert, welche Apps man gerade wie erfolgreich nutzt. Social Apps sind in der Grundversion in aller Regel gratis, greifen dafür aber auf bestimmte, im Profil hinterlegte Informationen zu. Will man schneller zum Erfolg kommen, können häufig gegen Gebühr virtuelle Vorteile erworben werden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften Chancen und Risiken in Social Networks Über Social Networks ist es sehr einfach, sich zu inszenieren, sich auszuprobieren oder sich einer spezifischen Interessengruppe anzuschließen. Gerade für Jugendliche in der Pubertät ist Selbstinszenierung und die Anerkennung in der Peergroup sehr wichtig, um die eigene Persönlichkeit zu prägen und die soziale Identität zu finden. Selbstauskunft Viele Jugendliche – aber auch Erwachsene – veröffentlichen unbekümmert sehr persönliche Daten ohne sich bewusst zu sein, dass sie hierdurch digitale Spuren hinterlassen, die mitunter nur schwer zu entfernen sind. Vielfach werden dabei die Reichweite, Dynamik und Nachhaltigkeit unterschätzt. Über Fotos von Reisen und Partys, Angaben zu Hobbys und Interessen, Links zu Videos und Mitgliedschaften in diversen Gruppen lässt sich mit wenigen Klicks ein sehr aussagekräftiges Profil einer Person erstellen, das natürlich auch missbräuchlich genutzt werden kann. Sei es für Werbezwecke oder durch die Personalabteilung der Firma, bei der sich ein/e Nutzer/in beworben hat. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften Risiken in Social Networks Weitere Probleme sind die Weitergabe von urheberrechtlich geschützten Inhalten und die Verbreitung von pornografischen, rechtsradikalen und anderen jugendgefährdenden Inhalten durch einzelne Nutzer/innen. Über spezielle Melde-Buttons können jugendgefährdende Inhalte und problematisches Verhalten gemeldet werden. Zudem wurden die Möglichkeiten ausgebaut, über die Einstellungen im Profil die Privatsphäre zu schützen. Verhaltenskodex gegen Cyber-Mobbing Einige Netzwerke haben einen Verhaltenskodex aufgestellt, der das respektvolle Miteinander regeln soll. Mit diesen Maßnahmen versuchen die Anbieter unter anderem den zunehmenden Problemen des digitalen Mobbings (Beleidigungen und „Fertigmachen“ im Netz) etwas entgegen zu setzen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften Empfehlungen für Eltern - - - Informieren Sie sich über die Funktionsweise von Social Networks. Falls Ihr Kind bereits Mitglied bei einem Network ist: Lassen Sie sich von Ihrem Kind zeigen und erklären, wie das Ganze funktioniert und welche Daten online stehen. Falls Ihr Kind einen Zugang zu einer Community wünscht: Besprechen Sie mit Ihrem Kind die möglichen Risiken und die richtigen Verhaltensweisen. Erlauben Sie Ihrem Kind den Zugang nur dann, wenn es sich entsprechend verhält. Fordern Sie Ihr Kind auf, bei den Einstellungen zur Privatsphäre im Online-Profil darauf zu achten, dass eingegebene Daten und Fotos nicht von allen (sondern nur von autorisierten Personen) gesehen werden können. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften Empfehlungen für Eltern - - - Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Datenschutz. Machen Sie ihm klar, dass Dinge, die online veröffentlicht werden, nur schwer zu löschen sind. Versuchen Sie, das vermeintlich trockene Thema spielerisch anzugehen. Machen Sie Ihr Kind z. B. zum/zur Datenschutzbeauftragten für die Familie. Erklären Sie Ihrem Kind, dass auch künftige Arbeitgeber gerne online recherchieren, um mehr über eine/n Bewerber/in zu erfahren. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es auch die Rechte anderer beachten sollte! Es sollte somit keine Bilder, Filme oder private Infos von Freunden oder anderen Personen ins Netz stellen – außer es hat ihre Erlaubnis. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Apps in Sozialen Netzwerken. Hierbei sollten Sie thematisieren, dass Apps auf bestimmte Profildaten zugreifen und in einigen Fällen auch Kosten entstehen können. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Online Communities: Virtuelle Gemeinschaften Empfehlungen für Eltern - - Haben Sie ein offenes Ohr für Ihr Kind, falls es als Opfer von Cybermobbing Hilfe braucht. Wenden Sie sich in einem Mobbing-Fall an die Betreiber einer Social Network-Seite und fordern Sie diese zum Einschreiten auf. Hier kann es helfen, einen Screenshot als Beweis für einen bestimmten Vorgang anzufertigen. Seriöse Portale haben einen Melde-Button, um Mobbing, jugendgefährdende Inhalte o. ä. zu melden. Bei den Problemen rund um das Thema „Mobbing“ geht es im Kern um mangelnden Respekt und Wertschätzung im Umgang miteinander. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über diese Themen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Kostenfallen im Netz: Nepper, Schlepper, Surferfänger Kostenfallen im Netz Dialer, Phishing oder ungewollte Abos Im Internet gibt es viele Kostenfallen, in die Jugendliche und Kinder tappen können. Phishing. . . (engl. Kunstwort aus pin = Persönliche Identifikationsnummer und fishing = angeln). . . ist eine Form des Trickbetrugs. Nutzer/innen wird z. B. vorgetäuscht, eine offizielle E-Mail von einer Bank zu bekommen. Darin werden sie aufgefordert, Kontodaten und Passwörter zu verraten. Mit gestohlenen Daten können Betrüger/innen dann reales Geld vom Konto abheben. Ähnliches passiert auf nachgebauten Seiten im Bereich Online-Banking. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Kostenfallen im Netz: Nepper, Schlepper, Surferfänger Kostenfallen im Netz Dialer Bevor sich in Deutschland Breitbandanschlüsse und Flatrates in weiten Teilen durchgesetzt haben, wurde über die Telefonleitung via analog- oder ISDN-Modem „ins Internet gegangen“. Vom Nutzer vielfach unbemerkt konnten sich hier kleine Schadprogramme installieren, sogenannte Dialer, die sich über teure Abzock-Rufnummern ins Internet einwählten. Schnell kamen so hohe Beträge auf der Telefonrechnung zu Stande. Da Breitbandanschlüsse (z. B. DSL) über die Netzwerkkarte ohne Dialer arbeiten, ist dieser Missbrauch deutlich geringer geworden. Allerdings führt die zunehmende mobile Internetnutzung dazu, dass missbräuchliche Dialer auf Smartphones ein unerwünschtes Comeback erfahren. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Kostenfallen im Netz: Nepper, Schlepper, Surferfänger Kostenfallen im Netz Kleingedruckte Kosten Hausaufgaben-Download, Intelligenztests oder Gratis-SMS – Betrüger/innen werben mit angeblich kostenlosen Diensten. Aber im Kleingedruckten sind mitunter beträchtlichen Kosten aufgeführt. Aufkommende Forderungen müssen in der Regel nicht gezahlt werden. Auch dann nicht, wenn Mahnungen / Inkassoschreiben ins Haus flattern. Minderjährige dürfen ohne Zustimmung der Eltern keinen Vertrag abschließen. Erwachsene haben bei Vertragsabschlüssen im Internet oftmals ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Links zu solchen „Abzockseiten“ werden häufig als Spam-Mails verschickt oder finden sich auf unseriösen Websites, die z. B. illegal Filme bereitstellen. Online shoppen Auch beim Einkaufen im Netz lauern dubiose Anbieter/innen. Es gibt verschiedene Gütesiegel, an denen seriöse Shops zu erkennen sind. Eine Übersicht dazu gibt es z. B. auf www. internet-guetesiegel. de. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Kostenfallen im Netz: Nepper, Schlepper, Surferfänger Empfehlungen für Eltern - - Klären Sie Ihr Kind auf über mögliche Kostenfallen und finanzielle Risiken, die im Internet lauern. Informieren Sie sich ggf. gemeinsam mit Ihrem Kind über dieses Thema. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, dass es bei Bestellungen im Internet und bei der Eingabe von persönlichen Daten vorsichtig sein soll. Gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind durch, was bei Diensten und Bestellungen im Internet zu beachten ist. Vereinbaren Sie je nach Alter des Kindes klare Regeln, dass Ihr Kind Sie z. B. bei jedem Download oder bei jeder vermeintlich kostenlosen Bestellung fragen muss bzw. Vorgang durch Screenshot dokumentiert. Stehen Sie Forderungen für angeblich kostenlose Dienste kritisch gegenüber. Legen Sie ggf. Widerspruch ein, verweigern Sie die Zahlung und lassen Sie sich von einer Verbraucherzentrale helfen. Versuchen Sie, gemeinsam mit Ihrem Kind aus diesem „Tappen in die Kostenfalle“ zu lernen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Kostenfallen im Netz: Nepper, Schlepper, Surferfänger Empfehlungen für Eltern - Richten Sie den Computer sicher ein, damit Schadprogramme und Viren sich nicht unbemerkt installieren können (Hilfe unter: www. bsi-fuer-buerger. de). - Verbraucherzentralen helfen (siehe: www. verbraucherzentrale. de) Die Verbraucherzentralen kümmern sich auch um den Verbraucheralltag in der digitalen Welt. Sie informieren nicht nur darüber, was zu tun ist, nachdem man abgezockt wurde, sondern helfen auch bei der Durchsetzung von Interessen gegenüber Anbietern. Neben der Möglichkeit zur persönlichen Beratung in den örtlichen Stellen der Verbraucherzentrale, stehen z. B. auch einige Musterbriefe für Widerrufsschreiben im Netz zur Verfügung. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Alles, was Recht ist: Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Internet Alles, was Recht ist Digitale Spuren Viele Jugendliche (aber auch Erwachsene) geizen nicht bei der Veröffentlichung persönlicher Daten im Internet: Sie stellen unbekümmert Fotos und Videos von sich und Freund/innen ins Netz und hinterlassen dabei allerlei digitale Spuren. Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt. Wer Bilder, auf denen andere Personen abgebildet sind, veröffentlicht, sich bei urheberrechtlich geschützten Bildern bedient (z. B. ein geschütztes Logo verwendet) oder den aktuellsten (urheberrechtlich geschützten) Popsong zur Untermalung in die eigene Webseite einbaut, macht sich strafbar. Auch wer sich an Mobbing bzw. Cyberbullying beteiligt und andere über das Netz beschimpft und verunglimpft, macht sich strafbar. Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche sich mit Rechten und Gesetzen im Internet auskennen. Denn vieles ist möglich, aber nicht alles, was geht, ist auch erlaubt oder tragbar. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Alles, was Recht ist: Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Internet Gesetze im Internet Persönlichkeitsrecht / Datenschutz Name, Wohnadresse, E-Mail, Geburtsdatum, Handynummer usw. sind persönliche Daten. Diese dürfen nur mit Zustimmung der jeweiligen Person weitergegeben werden. Informationelle Selbstbestimmung: Jede/r darf selbst entscheiden, welche Informationen über sie/ihn wo veröffentlicht werden (bzw. Erlaubnis von Erziehungsberechtigten). Recht am eigenen Bild Jede/r hat das „Recht am eigenen Bild“. Fotos oder Videos dürfen nur mit Einwilligung der gezeigten, erkennbaren Person veröffentlicht oder verbreitet werden (§ 22 Kunsturhebergesetz). Die Einwilligung muss schriftlich erfolgen und bei Kindern bis 12 Jahren entscheiden die Eltern. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren entscheiden diese mit ihren Eltern gemeinsam. Ausnahmen: Prominente und öffentlichen Ansammlungen von Menschen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Alles, was Recht ist: Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Internet Gesetze im Internet Höchstpersönlicher Lebensbereich In den eigenen vier Wänden oder anderen ähnlich privaten Situationen (z. B. auf der Schultoilette) darf niemand heimlich oder gegen seinen Willen fotografiert oder etwa gefilmt werden (§ 201 a St. GB). Urheberrecht Das Urheberrecht schützt „Werke“ wie z. B. Texte, Fotos, Musikstücke, Zeichnungen oder Filme. Wer fremde Werke online stellen will, muss bei den Rechteinhaber/innen nachfragen. Gilt auch für aufgezeichnete TV-Sendungen, die nicht einfach bei You. Tube hochgeladen werden dürfen. Hier ist die private Nutzung eindeutig überschritten. Erlaubt ist es hingegen, eigene Inhalte im Netz zu veröffentlichen (solange bei Fotos keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden) oder auch Inhalte zu verwenden, die von den Urheber/innen explizit zur Verwendung freigegeben sind (z. B. bei Creative Commons Lizenzen). Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Alles, was Recht ist: Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Internet Empfehlungen für Eltern - Informieren Sie Ihre Kinder über Rechte im Internet. Besprechen Sie, was legal ist und was nicht. Sprechen Sie über die Veröffentlichung persönlicher Daten im Netz. Weisen Sie Ihr Kind darauf hin, dass das Internet nie vergisst. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es nicht nur die eigenen, sondern auch die Rechte anderer beachten sollte! Machen Sie (jüngeren Kindern) klar, dass Downloads nur in Absprache mit Ihnen (oder nach vorher festgelegten Regeln) erfolgen dürfen. Überlegen Sie gemeinsam, wer die Strafe bezahlt, wenn es zu einer Anzeige oder Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen kommt. Zeigen Sie Grenzen auf – strafrechtliche Handlungen dürfen nicht toleriert werden! Sprechen Sie mit Ihren Kindern über Ethik und Werte. Besprechen Sie wie es wäre, selbst Opfer von Belustigung oder von Cyberbullying zu werden. Falls Ihre Kinder Opfer geworden sind, bewahren Sie Beweismaterial auf. Fordern Sie die Rechtsverletzer/innen schriftlich auf, sämtliche Daten (Fotos, Filme etc. ) umgehend aus dem Netz zu entfernen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Hier spielt die Musik: Musikdownloads und Filesharing MP 3 statt Langspielplatte MP 3 -Player, Handy, Computer – Jugendliche haben jede Menge Möglichkeiten, Musikdateien zu speichern und mit sich herumzutragen. Musik aus dem Netz Musik gibt es heutzutage im Internet. Einzelne Songs oder ganze Alben können schnell und unkompliziert von einem Musikportal oder einer Tauschbörse heruntergeladen werden. Allerdings sind die Songs in Tauschbörsen in den meisten Fällen nicht von dem/der Urheber/in freigegeben. Wer beim Musik-Download Urheberrechte missachtet, muss mit unangenehmen Folgen rechnen. Wer Musik oder Dateien aus dem Internet herunterlädt oder ins Internet stellt, sollte die (rechtlichen) Spielregeln kennen und beachten! Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Hier spielt die Musik: Musikdownloads und Filesharing Tauschbörsen Filesharing. . . - - . . . heißt soviel wie „Dateien teilen“: Weitergabe von Musik, Filmen oder Games innerhalb eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkes (P 2 P). Tauschprogramme heißen z. B. Bit. Torrent, µTorrent, Vuze oder e. Mule Tauschbörsen zu nutzen ist grundsätzlich legal. Ein Verbot des Downloads besteht, wenn Dateien aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen stammen oder wenn urheberrechtlich geschützte Dateien weitergegeben werden. Wer Songs runterlädt, ist meistens gleichzeitig „Uploader“. Die Musikfiles im sogenannten „Shared Folder“ auf dem heimischen Rechner werden zur Weitergabe bereitgestellt. Musikindustrie sucht systematisch Tauschbörsen ab und sucht nach illegal eingestellten Inhalten. Sehr häufig kommt es zu Anzeigen und Anklagen, die mit erheblichen Kosten verbunden sind. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Hier spielt die Musik: Musikdownloads und Filesharing Musikdownloads Filehoster - Seit einigen Jahren verlagern sich illegale Downloads von Filesharing. Diensten zunehmend auf sogenannte Filehoster (z. B. Rapidshare, uploaded. to oder netload). Im Gegensatz zum Filesharing können Filehoster ohne die Installation weiterer Software genutzt werden. Beim Herunterladen wird die Datei – anders als bei P 2 P-Netzwerken – nicht parallel anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. In der Grundversion sind Filehoster kostenlos. Gegen Gebühr wird das Hochladen größerer Dateien und die Nutzung schnellerer Verbindungen möglich. Grundsätzlich ist die Nutzung von Filehostern nicht illegal und in vielerlei Hinsicht praktisch. Hat der Rechte-Inhaber der Veröffentlichung nicht zugestimmt, ist sowohl die Veröffentlichung des Direktlinks als auch das Herunterladen einer solchen Datei illegal. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Hier spielt die Musik: Musikdownloads und Filesharing Runterladen ohne Reinfall Internetradio Viele Jugendliche hören Radio über das Internet und speichern ganze Musiksendungen auf dem Computer. Das ist erlaubt, denn die Musik wurde „rechtskonform angeboten“. Lediglich das „öffentlich zugänglich machen“, z. B. auf der eigenen Webseite, in einem öffentlichen Podcast oder in einer Tauschbörse ist verboten, bzw. dazu bedarf es der Erlaubnis des/der Urheber/in. Privatkopien für Freunde oder Bekannte sind bedingt erlaubt. Legal ist besser Tipps für den legalen Umgang mit Musik aus dem Netz und konkrete Hilfestellungen zum Umgang mit Abmahnungen bietet der Info-Flyer „Mu§ik im Netz – Runterladen ohne Reinfall“, herausgegeben von der EU-Initiative klicksafe und der Verbraucherzentrale NRW. Auf www. klicksafe. de steht der kostenlose Flyer als PDF-Download bereit. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Hier spielt die Musik: Musikdownloads und Filesharing Empfehlungen für Eltern - Klären Sie Ihre Kinder über Urheberrechte und rechtskonformes Verhalten im Netz auf. Fragen Sie Ihre Kinder, ob und in welcher Form sie Musik aus dem Internet herunterladen. Erläutern Sie Ihrem Kind Ihre Befürchtungen – ohne Tauschbörsen- oder Filehoster-Nutzer/innen zu kriminalisieren. Haben Sie Verständnis dafür, wenn Ihre Kinder Musikstücke aus dem Netz herunterladen wollen. Zeigen Sie Ihrem Kind, wo es legale Musikdownloads gibt und wie teuer diese sind. Im Internet gibt es auch einige legale Angebote, kostenlos Musik herunterzuladen. Sprechen Sie mit Ihren Kindern über Kostenfallen. Aktuelle Popsongs stehen selten zum „kostenlosen“ Download bereit, Skepsis ist angebracht und Downloads sollten unterbleiben! Ist es zu einer Abmahnung gekommen, geben Sie die „Unterlassungserklärung“ nicht sofort ab. Prüfen Sie, ob die Forderungen überhaupt berechtigt sind und holen Sie sich Rechtsbeistand – z. B. bei der nächsten Verbraucherzentrale. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Filterprogramme und andere technische Sicherheitseinstellungen Schutz vor Schmutz Wenige Klicks entfernt Problematische Inhalte wie Pornografie oder Rassismus sind im Netz oftmals nur wenige Klicks entfernt. Filtersysteme und Jugendschutzprogramme sollen helfen, Kinder vor unliebsamen Seiten im Internet zu schützen. Einen hundertprozentigen technischen Schutz gibt es allerdings nicht. Filterprogramme können auf dem Einzelrechner zu Hause eingerichtet werden – oder auch beim Provider. Einige DSL-Anbieter stellen z. B. kostenlose Filtersysteme zur Verfügung. Auch bei aktuellen Windows-Versionen ist ein entsprechendes Programm integriert. Auf dem Markt gibt es viele verschiedene Filterlösungen, häufig in Kombination mit weiteren Jugendschutzoptionen wie Programm- oder Zeitsperren. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Filterprogramme und andere technische Sicherheitseinstellungen Funktionen von Filterprogrammen Redaktionelle Klassifizierung mit Positiv-/Negativlisten: „Whitelists“ und „Blacklists“ mit Webseiten werden von einer Redaktion ausgewählt und stets aktualisiert. Positivliste lässt Seiten zu, die als kindgerecht eingestuft wurden. Negativliste blockiert jugendschutzrelevante Angebote. Dabei können nie alle aktuell vorhandenen Internetseiten erfasst werden. Automatische Klassifizierung Keyword-Blocking: Sobald eine Seite bestimmte Begriffe wie z. B. „Sex“, „Porno“ enthält, kann sie nicht aufgerufen werden. Problem des „Overblocking“ (z. B. „Staatsexamen“). Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Filterprogramme und andere technische Sicherheitseinstellungen Filterprogramme – Weitere Funktionen Benutzerkonten Viele Programme können neben dem Zugriff auf das Web auch die gesamte Computernutzung beschränken. Ein „Administrator“ legt über Benutzerkonten fest, welches Familienmitglied wie viele Stunden täglich den Rechner nutzen darf und welche Programme oder Laufwerke dabei genutzt werden können. Internet-Browser einstellen Bei Firefox, Internet Explorer, Chrome und Co. können ebenfalls Filterregelungen mit verschiedenen Sicherheitsstufen eingestellt werden. Verlaufsprotokolle (History / Chronik) zeigen, welche Seiten angesteuert wurden. Diese Liste kann allerdings nach dem Surfen gelöscht werden. Strengere Kontrolle gibt es durch die „Protokollliste“ in den meisten gängigen Filterprogrammen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Filterprogramme und andere technische Sicherheitseinstellungen Filtersoftware vs. Jugendschutzprogramme Neben Filterprogrammen gibt es Jugendschutzprogramme. Diese müssen ganz bestimmte Kriterien erfüllen, um offiziell von der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM – www. kjm-online. de) anerkannt zu werden, z. B. • Nutzerautonomie • altersdifferenzierter Zugang zum Internet Jugendschutzprogramme „wachsen“ also mit dem Alter des Nutzers mit. Hierbei arbeiten Jugendschutzprogramme mit einer Selbstklassifizierung der Webseiten-Anbieter (das sogenannte age. de xml-Label). Anfang 2012 hat die KJM erstmals zwei Jugendschutzprogramme unter Auflagen anerkannt (siehe www. sicher-online-gehen. de unter „Jugendschutzsoftware“). Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Filterprogramme und andere technische Sicherheitseinstellungen Empfehlungen für Eltern - - Die Kombination aus technischen Maßnahmen und erzieherischen Mitteln – abgestimmt auf das Alter der Kinder – bietet am ehesten Sicherheit. Eine Garantie für sicheres Surfen gibt es dennoch nicht. Begleiten Sie Ihr Kind. Jüngere Kinder brauchen besonderen Schutz und Eltern sind dabei der beste Filter! Ältere Kinder brauchen größere Spielräume, auch im Internet. Ein Jugendschutzfilter macht Sinn, denn Sie können (und sollten) das Kind nicht ständig beaufsichtigen. Treffen Sie klare Verabredungen und geben Sie klare Regeln vor. Dies sowohl hinsichtlich der Dauer der Nutzung als auch der Surfziele Ihrer Kinder. Erstellen Sie im Webbrowser eine Positivliste mit den Lieblingsseiten der Kinder. Stellen Sie bei Bedarf weitere Sicherheitsvorkehrungen (Zeitsperren) ein und erstellen Sie für Ihr Kind ein gesondertes Benutzerkonto mit eingeschränkten Rechten. Mehr Informationen zu Filterprogrammen und anderer Jugendschutzsoftware finden Sie auf www. klicksafe. de/jugendschutzfilter. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Suchmaschinen: Orientierung im World Wide Web Orientierung im Internet Das Internet besteht aus Milliarden von Seiten und täglich kommen schätzungsweise eine Million neue Seiten hinzu. Um in dieser Fülle an Informationen nicht die Orientierung zu verlieren gibt es spezielle Suchwerkzeuge. Allgemeine Suchmaschinen. . . durchsuchen das Web ständig nach neuen Informationen und speichern diese in Datenbanken ab. Gesucht wird bei einer Anfrage also nicht im gesamten Netz, sondern in dieser Datenbank. Die Rangfolge (Ranking) der Ergebnisse ergibt sich aus einer Reihe von Faktoren, die von Suchmaschine zu Suchmaschine unterschiedlich bewertet werden. Werbung in Suchmaschinen ist nicht immer als solche gekennzeichnet, sie kann sich auch in der ganz normalen Ergebnisliste verstecken. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Suchmaschinen: Orientierung im World Wide Web Orientierung im Internet Web-Kataloge Webseiten zu einem bestimmten Sachgebiet werden von einer Redaktion erfasst und zu einer Linkliste zusammengestellt. Yahoo betreibt z. B. einen bekannten Web-Katalog mit Zusatzinfos zu jeder gelisteten Seite. Metasuchmaschinen. . . starten eine parallele Suche in mehreren Suchmaschinen und führen die Ergebnisse dann in einer Liste zusammen (z. B. Ixquick. com). Suchmaschinen für Kinder Darin werden nur Links aufgelistet, die auf Seiten mit kindgerechtem bzw. unproblematischem Inhalt verweisen. Diese Spezialsuchmaschinen durchsuchen nicht das gesamte Internet, sondern eine redaktionell erstellte Liste von Seiten, die regelmäßig überprüft und aktualisiert wird. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Suchmaschinen: Orientierung im World Wide Web Risiken der Suchmaschinen Wer (online) sucht, der findet. Neben wertvollen Informationen und guten Unterhaltungsangeboten sind auch viele zweifelhafte, jugendgefährdende und sogar kriminelle Inhalte nur einen Suchbegriff entfernt. Wenn plötzlich Bilder auf dem Monitor erscheinen, die Kinder nicht verstehen (z. B. brutale oder sexualisierte Fotos), können Kinder verstört und verängstigt reagieren. Kinder und Jugendliche können ganz ungewollt auf problematische Seiten stoßen, z. B. wenn sie sich bei der Eingabe eines Suchwortes vertippen oder nach einem doppeldeutigen Begriff suchen (z. B. „Stute“). Jugendschutz durch Ausschluss problematischer Seiten Alle gängigen Suchmaschinen bieten inzwischen die Möglichkeit an, einen Jugendschutz- oder Familienfilter zu aktivieren, der problematische Ergebnisse ausblendet. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Suchmaschinen: Orientierung im World Wide Web Empfehlungen für Eltern - - - Richten Sie bei kleineren Kindern eine spezielle Suchmaschine für Kinder als Startseite ein und installieren Sie ein Jugendschutzprogramm! Aktivieren Sie den Jugendschutz- bzw. Familienfilter in den „Einstellungen“ Ihrer Suchmaschine. Gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind auf die Suche nach Wissenswertem. Üben Sie gemeinsam das Formulieren von Suchbegriffen. Die gefundenen Seiten können bewertet werden und bei Gefallen als Lesezeichen gespeichert werden. Suchmaschinen sind für Kinder und Jugendliche eine „Sprungschanze“ in die Welt. Das übt auf manche Kinder eine enorme Faszination aus. Haben Sie Verständnis dafür, aber schützen Sie Ihre Kinder vor zu viel Neugierde und bleiben Sie Ansprechpartner/in. Besprechen Sie Verhaltensregeln für den Fall, das problematische Seiten „erscheinen“ (z. B. sofort aufstehen und Eltern holen). Viele Suchmaschinen haben einen Service eingerichtet, bei dem man diese zweifelhaften Seiten melden kann. Beschwerden können auch bei jugendschutz. net eingereicht werden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Die mobilen Alleskönner – Handytechnik und Nutzungsweise Mobile Endgeräte Moderne Handys vereinen viele Funktionen in einem Gerät: Telefon, SMS, Foto- und Videokamera, MP 3 -Player, Radio, TV, Internet, Bluetooth, Spielkonsole, GPS-Navigation, Wecker, Kalender, Datenspeicher, . . . Fast alle Jugendlichen haben eigenes Handy: Laut JIM-Studie 2012 besitzen 96 % der 12 - bis 19 -Jährigen ein Handy (Vergleichswert 1998: 8 %). JIM-Studie: „Handy ist multimediafähige, mobile Plattform“: „Klassische“ Funktionen wie „Telefonieren“ oder „SMS“ werden jedoch weiterhin am meisten genutzt (Kommunikation). Auch für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren gehört ein Handy zunehmend zum Alltag. Knapp die Hälfte dieser Altersgruppe hat ein eigenes Handy (vgl. KIMStudie 2012) Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Die mobilen Alleskönner – Handytechnik und Nutzungsweise Bedeutung des Handys für Lebenswelt Handy hat im Alltag Heranwachsender zentrale Funktionen: Sicherheit / Organisation / Beziehung / Identität / Unterhaltung / Information / Transaktion / Empowerment / Sozialisation (vgl. Prof. Nicola Döring) Heranwachsende müssen lernen, verantwortungsvoll und kompetent mit dem Handy umzugehen! Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Die mobilen Alleskönner – Handytechnik und Nutzungsweise Blick in die Zukunft Mit der fortschreitenden Verbreitung der Smartphones werden immer mehr Jugendliche einen „Mini-Computer“ mit sich tragen, bei dem GPS, mobiles Internet und App -Nutzung Standard sind. Vor allem die Kombination aus Handy, Internet und dem ortsunabhängigen Zugriff auf Soziale Netzwerke ist für Jugendliche attraktiv. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Trend langfristig auch zu einem geänderten Kommunikationsverhalten in der Peergroup führen wird. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Die mobilen Alleskönner – Handytechnik und Nutzungsweise Empfehlungen für Eltern - - Erinnern Sie sich an eigene Erfahrungen, die Sie beim Aufwachsen mit Medien gesammelt haben und daran, welche Faszination Medien in Ihrer Jugend hatten und welche Auseinandersetzungen es vielleicht mit Ihren Eltern gab. Tauschen Sie sich mit Ihrem Kind über die Bedeutung von Medien aus. Interessieren Sie sich für die Handynutzung Ihres Kindes. Entdecken Sie mit Ihrem Kind gemeinsam, welche technischen Möglichkeiten ein Handy hat. Lassen Sie sich die Technik ggf. von Ihrem Kind erklären. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Die Qual der Wahl: Das richtige Handy und der passende Tarif Braucht mein Kind ein Handy? Es gibt kein geregeltes Einstiegsalter. Viele Kinder bekommen mit ca. 10 Jahren zum Wechsel auf eine weiterführende Schule ihr erstes Handy (vgl. KIM-Studie 2012). „Aber alle in meiner Klasse haben ein Handy!“ Kinder und Jugendliche sind einem Konsumdruck ausgesetzt. Ständig neue Handymodelle auf dem Markt. Viele Kinder und Jugendliche möchten aktuelle Handymodelle nutzen. Inzwischen sind auch spezielle Kinder- und Jugendhandys auf dem Markt. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Die Qual der Wahl: Das richtige Handy und der passende Tarif Konsumverhalten Prepaid oder Vertrag? Mit Prepaidkarten lassen sich die Kosten gut kontrollieren. Verträge dürfen erst ab 18 Jahren abgeschlossen werden. Umgang mit Handy übt Konsumverhalten. Für Heranwachsende häufig die erste Form des bargeldlosen Bezahlens. Vorsicht Schuldenfalle! Es gibt immer wieder Fälle, in denen sich junge Handynutzer/innen verschulden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Die Qual der Wahl: Das richtige Handy und der passende Tarif Empfehlungen für Eltern - - - Stellen Sie sich die Frage, ob ein Grundschulkind ein Handy braucht. Beziehen Sie Kinder in die Entscheidung ein, ob ein Handy bzw. welches Modell angeschafft werden soll (Für und Wider besprechen). Tarif und Netzanbieter müssen zum Telefonierverhalten passen. Nutzen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind einen Tarifrechner. Erkundigen Sie sich auch nach speziellen Kinder-, Teen- und Jugendschutztarifen. Vereinbaren Sie bei Anschaffung eines Handys gleich zu Beginn klare Regelungen zur Nutzung. Vor allem bei internetfähigen Handys sollten klare Absprachen getroffen werden. Nutzen Sie das Handy, um mit Ihrem Kind den Umgang mit Geld zu üben. Wenn Sie die Handykosten Ihres Kindes übernehmen, dann beteiligen Sie Ihr Kind zumindest anteilig an den Ausgaben, damit es lernt, eigenverantwortlich mit seinem Taschengeld umzugehen. Links zu Tarifrechnern finden sich auf www. handysektor. de. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Achtung Kostenfallen: Premium-SMS, Lockanrufe, Abos, Apps & Co. Teurer Spaß Premium-SMS - - Verschiedene Dienste, die über eine SMS bestellt und abgerechnet werden (z. B. Klingeltöne, Logos, Handy-Games, Chats, Flirtlines oder Gewinnspiele). Die Nummern für eine Premium-SMS sind fünfstellig und reichen von 11111 bis 99999. Nutzer erhält SMS-Hinweis auf Kosten des jeweiligen Angebots. Mehrwertdienste - Anrufe bei Auskunft oder einer kostenpflichtigen Hotline (häufig genutzte Nummern beginnen mit 118, 0137, 0180 oder 0900). Anrufe bei einem Premium-Dienst können bis zu 3 € pro Minute kosten! (Ansage der Kosten zu Beginn des Gesprächs). Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Achtung Kostenfallen: Premium-SMS, Lockanrufe, Abos, Apps & Co. Abo-Falle Ungewolltes Abonnement Beim Bestellen von Klingeltönen, Logos oder Spielen über eine Premium. SMS kann ungewollt ein Abo abgeschlossen werden. Verhaltenskodex von deutschen Klingeltonanbietern. Einheitliche SMS-Befehle zur Verwaltung und Kündigung von Abos: - “STATUS” - Liefert eine Liste der aktiven Abo-Dienste, die über diese Kurzwahl bestellt wurden. - “STOP Dienstname” - Beendet einen Abo-Dienst. - “STOP ALLE” - Beendet alle Abonnements (dieser Kurzwahl). - “INFO” - Inländische Anschrift des Abo-Anbieters. Vorsicht bei Lockanrufen! Nicht zurückrufen bei unbekannten Nummern. Ggf. Vorfall melden! Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Achtung Kostenfallen: Premium-SMS, Lockanrufe, Abos, Apps & Co. Apps Jugendliche, die ein Smartphone besitzen, sollten sich auch mit dem Thema „Apps“ auseinandersetzen. Diese kleinen Programme lassen sich (häufig kostenfrei) für das jeweilige Betriebssystem des eigenen Smartphones aus dem Internet herunterladen. Von Spielen über Apps für die Nutzung Sozialer Netzwerke ist hier alles vorhanden. Bei Apps sollte man vor allem darauf achten, welche Zugriffsrechte den Anwendungen eingeräumt werden. Viele kostenfreie Apps blenden zudem Werbung ein. Teilweise führen diese zu Angeboten mit Abo-Fallen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Achtung Kostenfallen: Premium-SMS, Lockanrufe, Abos, Apps & Co. Empfehlungen für Eltern - - Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Kostenfallen bei der Handynutzung. Auch Apps können in die Abzockfalle führen (z. B. über integrierte Werbe. Banner). Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es vorsichtig sein soll bei der Installation von Apps, bei Bestellungen per SMS oder im Internet und Sie im Zweifelsfall fragt. Lesen Sie mit Ihrem Kind zusammen einmal das „Kleingedruckte“ in einer Werbung für Klingeltöne und versuchen Sie, es gemeinsam zu verstehen. Sperren Sie in Absprache mit Ihrem Kind den Versand von Premium-SMS und die Nutzung von Sonderrufnummern beim Mobilfunkanbieter. Im Zweifelsfall können Sie Gebühren bei Prepaid-Angeboten zurück verlangen, bzw. bei festen Verträgen erst gar nicht bezahlen. Hilfe bei Auseinandersetzungen mit einem Anbieter oder bei unberechtigten Forderungen bekommen Sie bei der Verbraucherzentrale. Melden Sie den Missbrauch von Rufnummern (z. B. Lockanrufe, unlautere Werbung) bei der Bundesnetzagentur: rufnummernmissbrauch@bnetza. de oder Tel. : 0291 9955 206. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Problematische Inhalte: Gewaltvideos und Pornos Problematische Videos Mobiler Videoplayer Leistungsfähigkeit moderner Handys ermöglicht Abspielen von Videos in immer besserer Qualität. Durch kostenlose Schnittstellen (z. B. Bluetooth, Speicherkarte, Datenkabel, Internetverbindung) wird es leichter, Videos und Fotos weiterzugeben oder von einem Computer zu übertragen. So landen viele Filme aus dem Internet auf dem Mobiltelefon und machen von dort aus die Runde. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Problematische Inhalte: Gewaltvideos und Pornos Problematische Videos Gewaltvideos und pornografische Videos Seit ca. 2005 häufen sich die Berichte in der Presse, dass problematische Videos von Schüler/innen getauscht wurden. Viele Gewaltvideos zeigen reale Aufnahmen von Enthauptungen, Tötungen (Snuff), Folter oder Vergewaltigungen und stammen teilweise aus Kriegsgebieten. Auch Videos mit harter Pornografie werden zunehmend über das Handy verbreitet. Verschiedene Studien wie auch die JIM-Studie belegen, dass die Verbreitung jugendgefährdender Inhalte über das Handy keine Randerscheinung darstellt. Einem Großteil der Jugendlichen ist bekannt, dass derartige Videos kursieren. Der Besitz und der Konsum der Videos hat bei Jungen eine größere Bedeutung als bei Mädchen (vgl. JIM-Studie 2012). Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Problematische Inhalte: Gewaltvideos und Pornos Gefahren Verstörende Wirkung - Gefahr der Verstörung, seelischen Verletzung, Angst, Traumatisierung, . . . Dabei müssen Videos nicht zwingend den Weg auf das eigene Handy finden, sondern können auch auf dem Handy eines Mitschülers oder einer Mitschülerin angeschaut werden. Mögliche Motive der Jugendlichen: Mutprobe, Neugierde, Grenzen austesten, … Rechtslage Den meisten Jugendlichen ist nicht klar, dass die Weitergabe von Gewaltdarstellungen oder Pornografie an Minderjährige verboten ist. Hier kommen vor allem § 131 Abs. 1 St. GB (Gewaltdarstellung) und § 184 Abs. 1 St. GB (Verbreitung pornografischer Schriften) zum Tragen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Problematische Inhalte: Gewaltvideos und Pornos Empfehlungen für Eltern - - Interessieren Sie sich dafür, welche Inhalte Ihre Kinder auf dem Handy gespeichert haben. Sprechen Sie mit Ihren Kindern über ihre eigenen Befürchtungen in punkto Gewaltvideos. Informieren Sie Ihr Kind darüber, dass die Verbreitung von Gewalt- und Pornovideos eine Straftat ist. Fordern Sie es auf, sich daran nicht zu beteiligen. Vorsicht beim Stöbern in fremden Handys! Das heimliche Durchsuchen des Handys Ihres Kindes kann zum Vertrauensbruch führen. Machen Sie sich bewusst, dass beim Thema Gewaltvideos und Pornografie viele grundlegende Erziehungsfragen berührt werden (z. B. Moralvorstellungen, Umgang miteinander, Respekt und Würde, Sexualität). Das Handy kann ein Aufhänger sein, um mit Heranwachsenden über diese Themen zu sprechen. Vertreten Sie eine klare Haltung zum Thema. Verherrlichung und Verharmlosung von Gewalt ist kein Spaß! Vereinbaren Sie bei Anschaffung eines Handys gleich zu Beginn klare Regelungen zur Nutzung, vor allem bei internetfähigen Handys. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Virtuelle Formen der Gewalt: Happy Slapping & Cyberbullying Ausgangslage Funktionsvielfalt macht das Handy (und auch das Internet) zu einem mächtigen Instrument, das auch missbraucht werden kann: Peinliche Situationen oder Schlägereien werden gefilmt und verbreitet, beleidigende Nachrichten verschickt oder Mitschüler/innen über eine Online. Community gezielt fertig gemacht. Die Themen Gewalt und Mobbing sind nicht neu – die Formen und das Ausmaß allerdings schon. Happy Slapping / „Fröhliches Zuschlagen” Begriff hat sich für grundlose Prügeleien und gewalttätige Übergriffe eingebürgert, die mit dem Handy gefilmt und dann unter Missachtung von Persönlichkeitsrechten ins Internet gestellt oder von Handy zu Handy getauscht werden. Das Filmen von Gewalttaten ist eine Straftat Das gilt auch für heimliche Aufnahmen in geschützten Räumen, zum Beispiel in der Umkleidekabine oder auf der Schultoilette. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Virtuelle Formen der Gewalt: Happy Slapping & Cyberbullying Cybermobbing, Cyberbullying Mobbing auf elektronischen Wegen Das Opfer wird über einen längeren Zeitraum verleumdet, bedroht, belästigt oder schikaniert durch Bilder und Videos, SMS, Instant Messenger, Online-Communities und andere Medien. Betroffen sind vor allem Jugendliche, aber auch Lehrer/innen und andere Erwachsene. Cybermobbing geschieht meistens anonym Angst und Verunsicherung bei Schüler/innen, die zum Beispiel alle Mitschüler/innen verdächtigen. Täter/innen müssen bei anonymer Form des Mobbings ihre Opfer nicht ansehen und „trauen“ sich dadurch mehr. Durch Nutzung von Handy und Internet können Mobbingopfer auch außerhalb der Schule und in ihren privaten Räumen „erreicht“ werden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Virtuelle Formen der Gewalt: Happy Slapping & Cyberbullying Umgang mit Gewalt fängt nicht auf dem Handy oder im Internet an, . . . sondern ist heute Bestandteil jugendlicher Lebenswelten – sei es in den Medien, in der Familie oder im Freundeskreis. Mobbing ist vor allem in Schulen kein neues Problem. Die neuen Formen des Cyberbullying sind oftmals schwerer zu erkennen. Umso wichtiger ist es hinzusehen und zu handeln, denn Mobbingopfer brauchen Hilfe. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Virtuelle Formen der Gewalt: Happy Slapping & Cyberbullying Umgang mit Gewalt Jugendliche sollten eine Haltung entwickeln, um mit problematischen Inhalten umzugehen. Respekt im Umgang miteinander. Ab wann werden Grenzen überschritten? Was verletzt andere Menschen? Problematik rund ums Handy kann ein Aufhänger sein, über grundlegende Werte und moralisch richtiges Verhalten zu sprechen. Rechtslage Einige Straftatbestände im Bereich Happy Slapping und Cyberbullying: § 201 a (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen), § 185 (Beleidigung), § 186 (üble Nachrede), § 187 (Verleumdung) oder § 241 (Androhung von Gewalt). Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Virtuelle Formen der Gewalt: Happy Slapping & Cyberbullying Empfehlungen für Eltern - - Haben Sie ein offenes Ohr für Probleme Ihres Kindes. Mobbingopfer brauchen Hilfe! Setzen Sie sich dafür ein, dass dieses Thema in der Schule Ihres Kindes offen angegangen wird. Tauschen Sie sich diesbezüglich mit anderen Eltern aus. Sorgen Sie für ein respektvolles und wertschätzendes Klima. Erarbeiten Sie mit Ihrem Kind gemeinsame Regeln und Umgangsformen. Seien Sie sich Ihrer Vorbildfunktion bewusst, wenn Sie von Ihrem Kind Zivilcourage fordern. Der Griff zur Handy-Kamera ist in brenzligen Situationen auch für Erwachsene leider oft näher als das Eingreifen. Informieren Sie Ihr Kind darüber, welche Straftatbestände es im Bereich Medienmobbing gibt, und fordern Sie es auf, sich daran nicht zu beteiligen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Jugendschutz und Datensicherheit – Was ist beim Handy zu beachten? Jugendschutz Mobiles Internet wird attraktiver (z. B. über LTE, UMTS, WLAN) Portale der Mobilfunkbetreiber bieten zum größten Teil unproblematische Informationen und Unterhaltung, aber auch Zugang zu verschiedenen Sex-Angeboten. Eltern können für das Handy ihres Kindes eine Sperre für Inhalte „ab 16“ einrichten. Über Mini-Browser im Handy besteht auch freier Zugang ins Internet. Dort finden sich jugendgefährdende oder illegale Inhalte wie Pornografie, Gewaltverherrlichung und Rassismus. Um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche diese Seiten vom Handy aus ansteuern, hilft derzeit nur eine komplette Sperre des Internet. Zugangs beim Provider. Beim Mobilfunkanbieter lässt sich u. a. auch Nutzung von Mehrwertdiensten sperren. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Jugendschutz und Datensicherheit – Was ist beim Handy zu beachten? Einstellungen am Handy Auch am Mobiltelefon selbst können (je nach Gerätetyp) Sicherheitseinstellungen vorgenommen werden, z. B. : - Sicherung des Browsers durch ein Passwort Deaktivierung bzw. Passwortschutz der Bluetooth-Schnittstelle Einschränkung des Rufnummernkreises Auf Handys sind wichtige und persönliche Daten gespeichert. Diese sollten bestmöglich geschützt werden. - - Nutzung der PIN-Abfrage der SIM-Karte beim Einschalten des Geräts. Remote-Sperre kann gestohlenes Handy durch eine SMS an eigene Nummer schützen. Apps können Viren oder Werbe-Einblendungen mit Links auf Abzock. Angebote enthalten oder persönliche Daten aus dem Smartphone auslesen und weitergeben. Dies sollte ebenfalls beachtet werden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Jugendschutz und Datensicherheit – Was ist beim Handy zu beachten? Empfehlungen für Eltern - - Informieren Sie sich über die möglichen Jugendschutzeinstellungen, die bei Ihrem Mobilfunkanbieter vorgenommen werden können, und richten Sie für das Handy Ihres Kindes die Sperren und Beschränkungen ein, die Sie für angemessen halten. Setzen Sie sich mit dem Handymodell Ihres Kindes auseinander und nehmen Sie am Gerät selbst die Jugendschutzeinstellungen vor, die Sie für angemessen halten. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Vorkehrungen zum Jugendschutz, die Sie getroffen haben, und erklären Sie diese, bzw. beziehen Sie Ihr Kind je nach Alter in die Entscheidung mit ein. Wägen Sie jeweils ab, ob die Sperre bestimmter Dienste sinnvoll ist, oder ob dadurch die Nutzungsmöglichkeiten des Handys für Ihr Kind zu stark eingeschränkt werden. Machen Sie sich bewusst, dass ein technischer Jugendschutz bzw. die Einrichtung von Sperren nie ein hundertprozentiger Schutz sein kann. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Kind über mögliche Risiken und über eine sinnvolle Handynutzung. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Handy & Gesundheit: Strahlung vermeiden! Beim Mobilfunk werden elektromagnetische Wellen zwischen Handys und Sendestationen hin und her gefunkt. Die Strahlung trifft dabei auch auf den Körper. Seit Start des Mobilfunks gibt es wissenschaftliche Untersuchungen darüber, ob die Strahlung dem Menschen schadet. Eine endgültige Antwort darauf wurde allerdings noch nicht gefunden. Devise vom Bundesamt für Strahlenschutz: So wenig Strahlung wie möglich! Vor allem Kinder und Jugendliche sollten vor zu viel Strahlung besonders geschützt werden, weil sie sich noch in der körperlichen Entwicklungsphase befinden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Handy & Gesundheit: Strahlung vermeiden Verhaltenstipps - Bei längeren Gesprächen: Headset oder Festnetz - benutzen. SMS schicken. Erst nach Verbindungsaufbau Handy ans Ohr halten. Auf guten Empfang achten (schlechter Empfang = mehr Leistung beim Senden). Im Auto Außenantenne benutzen oder zumindest Fenster auf. Handys mit SAR-Wert unter 0, 6 Watt / kg nutzen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Handy & Gesundheit: Strahlung vermeiden SAR-Wert eines Handys gibt an, wie viel Strahlenbelastung von dem Gerät ausgeht. SAR = Spezifische Absorptionsrate Gemessen wird dabei, wie viel Energie aus der Handystrahlung vom menschlichen Körper aufgenommen wird. Je höher der SAR-Wert ist, desto mehr Strahlungsleistung wird beim Telefonieren im Kopf absorbiert. Gemessen wird der SAR-Wert in Watt pro Kilogramm. Strahlungsarme Handys ≤ 0, 6 W/kg In Deutschland und der gesamten Europäischen Union gilt für Handys der obere Grenzwert von 2 Watt pro Kilogramm. Als strahlungsarm gelten Handys, deren SAR-Wert bei höchstens 0, 6 Watt pro Kilogramm (W/kg) liegt. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Handy & Gesundheit: Strahlung vermeiden Empfehlungen für Eltern - - Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Handystrahlung und die Verhaltenstipps, um Strahlenbelastung zu vermeiden. Achten Sie bei der Anschaffung eines Handys auf den SAR-Wert und wählen Sie ein strahlungsarmes Gerät (SAR-Wert unter 0, 6 W/kg). Achten Sie darauf, dass Heranwachsende sich möglichst wenig Strahlung aussetzen. Stellen Sie sich die Frage, ob Ihr Kind überhaupt ein Handy braucht. Informieren Sie sich über neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu gesundheitlichen Risiken durch Strahlenbelastung. Beschäftigen Sie sich zusammen mit Ihrem Kind mit der Technik von Mobilfunknetzen, damit es versteht, warum ein Handy Strahlung aussendet, um zu funktionieren. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Kommunikation auf Schritt und Tritt – Geht es auch ohne Handy? Kommunikationsexplosion Die Möglichkeiten zur Kommunikation sind in den letzten Jahren regelrecht explodiert. Jugendliche sind heute sehr stark vernetzt, z. B. über Kontakte im Handy, Mailadressen und eine lange Freundesliste bei Facebook. Handy als tragbarer Mini-Computer wird immer mehr zur Schnittstelle der Kommunikation. Trend wird verstärkt durch den Umstand, dass heute Internetanwendungen auf dem Handy zur Verfügung stehen Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Kommunikation auf Schritt und Tritt – Geht es auch ohne Handy? Neue Generation Eltern wissen oft nicht, welche Welt sich hinter den Handydisplays ihrer Kinder verbirgt. Über das Handy ist die Peergroup ständig und überall verfügbar, die gespeicherten Inhalte und der Look des Handys sind Ausdruck der Persönlichkeit. Die jetzige Generation der Heranwachsenden ist die erste Generation, die wie selbstverständlich mit Handy und Computer aufwächst. Sie ist es, die in Zukunft die Regeln für das mediale Miteinander bestimmt. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Kommunikation auf Schritt und Tritt – Geht es auch ohne Handy? Handy-Etikette Umgangsformen zur Nutzung von Handys im Alltag. Es gilt z. B. als unhöflich, in öffentlichen Verkehrsmitteln allzu laut zu telefonieren, in einer ruhigen bzw. konzentrierten Umgebung (Bibliothek, Kino) durch lautes und unpassendes Handyklingeln aufzufallen oder bei einem Treffen zu zweit oder im kleinen Kreis ständig aufs Handy zu schauen oder Anrufe anzunehmen. Diese Umgangsformen bieten Konfliktstoff für grundsätzliche Erziehungsfragen. Helicopter Parenting Eltern haben heute viele technische Möglichkeiten, ihr Kind über das Handy zu kontrollieren: regelmäßige Anrufe, heimliches Überprüfen der gespeicherten Inhalte oder neuerdings auch Ortungsdienste. Das funktioniert entweder durch einen im Handy eingebauten GPS-Chip oder durch die Lokalisierung vom Netzbetreiber. Die Angst um ihre Kinder und der Wunsch nach Sicherheit schlägt bei manchen Eltern allerdings in eine Art Zwang um, ihre Kinder ständig und immer kontrollieren zu müssen (Helicopter Parenting). Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Kommunikation auf Schritt und Tritt – Geht es auch ohne Handy? Empfehlungen für Eltern - Begleiten Sie die Handynutzung Ihres Kindes mit wachsamen Augen. Schaffen Sie immer wieder handyfreie Zonen. Bieten Sie Ihrem Kind Alternativen zur Mediennutzung. Regen Sie Ihr Kind zur Reflektion an, sich mit der eigenen Handy- und Mediennutzung kritisch auseinander zu setzen. Versuchen Sie, sich in Ihr Kind hineinzuversetzen und zu verstehen, welche Bedürfnisse es durch Medien befriedigt. Reflektieren Sie Ihren eigenen Umgang mit dem Handy und Ihre eigene Mediennutzung. Vermitteln Sie Ihrem Kind Umgangsformen beim Gebrauch von Handys im Alltag. Seien Sie hier Vorbild. Versuchen Sie, zwischen den Polen „Ich bringe meinem Kind Vertrauen entgegen“ und „Ich kontrolliere mein Kind“ eine angemessene Balance zu finden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Kreativ mit dem Handy: Spaß haben erlaubt! Kreative Möglichkeiten Handys sind mediale Alleskönner Bei all den verschiedenen Problemlagen gerät leicht aus dem Blick, dass Handys vielfältige kreative Möglichkeiten bieten: Foto- und Videokamera, Tonrekorder, MP 3 -Player und Co. Die Geräte können sehr gut zum Erstellen von Kurzfilmen, Fotostorys, Toncollagen oder kleinen Berichten genutzt werden. Kreative Videos drehen In vielen Handys steckt eine Videokamera und mit einem kostenlosen Programm wird jeder Computer zum Schnittplatz (z. B. Windows Movie Maker). Es war noch nie so einfach wie heute, eigene Filme zu drehen. Besonders kreative Handyvideos von Schüler/innen werden alljährlich beim Wettbewerb „Ohrenblick mal!“ ausgezeichnet und vorgestellt. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Kreativ mit dem Handy: Spaß haben erlaubt! Auseinandersetzung mit der Lebenswelt Eigene Bildergeschichten Die Entwicklung der Handykameras bieten auch Kindern und Jugendlichen immer vielfältigere Möglichkeiten Fotos zu machen – vom schnellen Schnappschuss, über die Fotostory bis zum komponierten Bild. Nachwuchsjournalist/innen können auch Fotos für die Schulzeitung machen oder das Handy für Tonaufnahmen bei Interviews nutzen. Klingeltöne und Logos selber machen “Achtung hier spricht Papa – wo steckst du denn schon wieder? ” Viele Handys haben die Möglichkeit, eigene Töne aufzunehmen. Klingeltöne können auch am eigenen Computer gemischt und z. B. als MP 3 auf das Handy überspielt werden. Auch die Logos, die auf dem Display des Handys zu sehen sind, können selbst gestaltet werden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Kreativ mit dem Handy: Spaß haben erlaubt! Medienkompetenz Über das Handy ergeben sich viele Chancen, selbst Medieninhalte zu gestalten. Heranwachsende können dadurch lernen, die vielfältigen Möglichkeiten dieser Geräte kompetent und kreativ zu nutzen. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
Kreativ mit dem Handy: Spaß haben erlaubt! Empfehlungen für Eltern - - Nutzen Sie das Handy gemeinsam mit Ihrem Kind für kreative Medienproduktionen (z. B. Fotos, Filme, Klingeltöne). Setzen Sie sich im Rahmen dieser Produktionen gemeinsam mit Ihrem Kind ganz praxisorientiert mit rechtlichen Fragen (Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte) auseinander. Unterstützen Sie die Kompetenzen Ihres Kindes, und fordern Sie es zum Beispiel auf, bei der Familienfeier Fotos oder Videos mit dem Handy zu drehen. Ermutigen Sie Ihr Kind, sich mit eigenen Medienproduktionen an öffentlichen Diskussionen zu beteiligen und seine/ihre Interessen zu artikulieren. Nutzen Sie “hausgemachte” Medienproduktionen, um Ihrem Kind die Funktionsweise und die Strukturen der professionellen Medien zu erklären. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung unter Angabe der Quelle „klicksafe“ erlaubt.
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