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Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen Anforderungen an den Brandschutz nach Landesbauordnung Grundsatzanforderungen Öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit von Menschen, sowie die Umwelt darf nicht gefährdet sein Entstehung und Ausbreitung von Bränden vorbeugen Rettung von Menschen und Tieren, sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen Gebäudeklassen und Anleiterbarkeit nach MBO Nov. 2002
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen MBO § 2 Begriffe Gebäudeklassen (3)Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt: 1. Gebäudeklasse 1: a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und b) freistehende land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen MBO § 2 Begriffe Gebäudeklassen (3)Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt: 2. Gebäudeklasse 2: • Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen MBO § 2 Begriffe Gebäudeklassen (3)Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt: 3. Gebäudeklasse 3: • Sonstige Gebäude bis zu einer Höhe von 7 m
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen MBO § 2 Begriffe Gebäudeklassen (3)Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt: 4. Gebäudeklasse 4: • Sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude • Höhe im Sinne des Satz 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchst gelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsaum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 6 Ergänzende Bemerkungen MBO § 2 Begriffe Gebäudeklassen (3)Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt: 5. Gebäudeklasse 5: • Sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude • Höhe im Sinne des Satz 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchst gelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsaum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4. 1. 4 Zugänglichkeit von Gebäuden. . . MBO § 33 Erster und zweiter Rettungsweg (1)Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein, beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über den selben notwendigen Flur führen.
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4. 1. 4 Zugänglichkeit von Gebäuden. . . MBO § 33 Erster und zweiter Rettungsweg (2) Für Nutzungseinheiten nach Absatz 1, die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen. Der zweite Rettungsweg kann eine notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein. Der zweite Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eintreten können (Sicherheitstreppenraum).
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4. 1. 4 Zugänglichkeit von Gebäuden. . . MBO § 33 Erster und zweiter Rettungsweg (3)Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte wie Hubrettungsfahrzeuge verfügt. Bei Sonderbauten ist der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen.
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4. 1. 4 Zugänglichkeit von Gebäuden. . . System Rettungsweg (vertikal) :
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 5 Durchführung wirksamer Löscharbeiten Einsatzgrenzen tragbarer Feuerwehrleitern
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 5 Durchführung wirksamer Löscharbeiten Bewegungsflächen und Zufahrtwege Außenradius der Kurve mind. Breite 10, 5 m - 12 m 5, 0 m über 12 m bis 15 m 4, 5 m über 15 m bis 20 m 4, 0 m über 20 m bis 40 m 3, 5 m über 40 m bis 70 m 3, 0 m über 70 m 3, 0 m
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4. 1. 4 Zugänglichkeit von Gebäuden. . . Gebäudeart Max. Rettungsweglänge Flure Treppen Qualität Mind. breite Qualität der Wände F 30 B 1 m F 90 T 30 ≤ 22 m 35 m größter zu erwartender Verkehr F 30 AB 1 m F 90 BW T 30 ≥ 22 m 35 m 1, 20 m F 90 A 1, 25 m F 90 BW T 30 F 90 BW Wohnungsbau Hochhäuser ≤ 7 m 35 m Qualität der Türen, Flur/Treppenra um Rd-selbstschlies -send Mind. breite Qualität der Türen, Keller, Dachräume zum Treppenraum T 30 Geschäftshäuser 25 m 2 m F 90 A 1, 25 m T 30 bei Sprinkler rds Versammlungsstätten 30 m 1, 20 m je 200 Pers. F 90 1, 20 m je 200 F 90 BW Pers. max. 2, 40 m T 30 Offene Garagen 50 m - - 1 m F 90 T 30 Geschlossene Garagen 30 m - - 1 m F 90 T 30 Industriebau bis zu 70 m Größter zu bei 1 -gesch. erwartender F 30 1 m F 90 T 30 Hotels, Gaststätten 25 m 1 m je 150 Pers. F 30 1 m F 90 T 30 ds Schulen 25 m 2 m F 30 A 1, 25 m F 90 T 30 ds Krankenhäuser 30 m 1, 5 m F 30 1, 5 m F 90 T 30 rds Verkehr Anforderungen an Rettungswege
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht, Schutzziele nach § 14 MBO § 14 Brandschutz Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass • der Entstehung eines Brandes und • der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und • bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie • wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht, Prinzipien 4. 1 Prinzipien des Brandschutzes in den Bauordnungen 4. 1. 1 Brennbarkeit der Baustoffe (Brandverhaltensprinzip) 4. 1. 2 Funktionserhalt von tragenden Bauteilen (Standsicherheitsprinzip) 4. 1. 3 Funktionserhalt und Dichtigkeit von raumabschließenden Bauteilen (Abschottungsprinzip) 4. 1. 4 Zugänglichkeit von Gebäuden und Grundstücken (Zugänglichkeitsprinzip)
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3. 1 Baustoffe
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3. 1 Baustoffe Einteilung der Baustoffe Baustoffklasse A, nichtbrennbare Baustoffe A 1 • Baustoffe, die ausschließlich aus nichtbrennbaren Stoffen bestehen (z. B. Sand, Lehm, Kies, Ton, Zement, Glas, Erde) A 2 • Baustoffe, die brennbare Bestandteile enthalten (z. B. Gipskartonplatten)
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3. 1 Baustoffe Einteilung der Baustoffe Baustoffklasse B, brennbare Baustoffe B 1 • Schwerentflammbare Baustoffe (z. B. Holzwolle-Leichtbauplatten) B 2 • normalentflammbare Baustoffe (z. B. Holz-und Holzwerkstoffe, mit mehr als d=2 mm) B 3 • leichtentflammbare Baustoffe (z. B. Papier, Stroh, Holzwolle)
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3. 2 Bauteile Einheitstemperaturkurve (ISO R 834)
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3. 2 Bauteile Feuerwiderstandsdauer • Das Brandverhalten von Bauteilen wird durch die Feuerwiderstandsdauer gekennzeichnet. • Danach werden Bauteile gem. DIN 4102 Teil 2 in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Feuerwiderstandsklasse Feuerwiderstandsdauer F 30 30 Minuten F 60 60 Minuten F 90 90 Minuten F 120 Minuten F 180 Minuten
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3. 2 Bauteile Feuerwiderstandsklassen Bezeichnung gem. DIN 4102 F 30 -A Tragende Bauteile, nicht brennbar F 30 -B Tragende Bauteile brennbar F 30 -AB Tragende Bauteile vorwiegend nicht brennbar Sonderbauteile: W 30 Nichttragende Außenwände T 30 Türen, Tore, Klappen L 30 Lüftungsleitungen, Ummantelungen K 30 Brandschutzklappen in Lüftungsleitungen S 30 Kabelschottungen R 30 Rohrabschottungen, Ummantelungen I 30 Installationskanäle, Installationsschächte E 30 Funktionserhalt elektrischer Leitungen G 30/ F 30 Brandschutzverglasungen
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 2 Reglementierte Bauprodukte, Baustoffe und Bauteile 2. 2 Bauregellisten Geregelte Bauprodukte: • Entsprechen den „Technischen Baubestimmungen“ gemäß Bauregelliste A/1 • oder weichen nicht wesentlich hiervon ab
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 2 Reglementierte Bauprodukte, Baustoffe und Bauteile 2. 2 Bauregellisten Nicht geregelte Bauprodukte: • weichen erheblich von den Anforderungen der Bauregelliste A/1 ab • oder es existieren hierfür keine allgemein anerkannten Regeln der Technik
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 2 Reglementierte Bauprodukte, Baustoffe und Bauteile 2. 2 Bauregellisten Nicht geregelte Bauprodukte bedürfen vor ihrer Verwendung: 1. Einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung • Nachweis der Brauchbarkeit (§ 3 MBO) • gilt i. d. R. für 5 Jahre und kann auf Anfrage verlängert werden • wird vom Deutschen Institut für Bautechnik öffentlich bekannt gemacht
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 2 Reglementierte Bauprodukte, Baustoffe und Bauteile 2. 2 Bauregellisten Nicht geregelte Bauprodukte bedürfen vor ihrer Verwendung: 2. Einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis • • für Bauprodukte, die keine erheblichen Anforderungen an die Sicherheit erfüllen oder die allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden • Nachweis der Brauchbarkeit (§ 3 MBO) • gilt i. d. R. für 5 Jahre und kann auf Antrag verlängert werden • wird vom Deutschen Institut für Bautechnik in der Bauregelliste A/2 bekannt gemacht: a) mit der Angabe der maßgebenden technischen Regel b) mit der Bezeichnung (Produktname)
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 2 Reglementierte Bauprodukte, Baustoffe und Bauteile 2. 2 Bauregellisten Nicht geregelte Bauprodukte bedürfen vor ihrer Verwendung: 3. Einer Zustimmung im Einzelfall • durch die oberste Bauaufsichtsbehörde • Nachweis der Brauchbarkeit (§ 3 MBO) • für Bauprodukte in Baudenkmälern durch die untere Bauaufsichtsbehörde (in NW)
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3. 3 Sonderbauteile 3. 3. 3 Feuerschutzabschlüsse DIN 4102 5 Feuerschutzabschlüsse Aufgaben: • in geschlossenem Zustand die Ausbreitung von Feuer und Rauch über einen definierten Zeitraum verhindern (raumabschliessende Bauteile) • Menschenrettung und wirksamer Löschangriff müssen möglich sein
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3. 3 Sonderbauteile 3. 3. 3 Feuerschutzabschlüsse DIN 4102 5 Feuerschutzabschlüsse Anforderungen: • selbsttätig schliessen • Brandprüfung nach DIN 4102 Teil 5 • Dauerfunktionsprüfung
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3. 3 Sonderbauteile 3. 3. 3 Feuerschutzabschlüsse DIN 4102 5 Feuerschutzabschlüsse Ausführungsarten/Baustoffe und Bauarten: • • sehr unterschiedliche Bauarten (Stahl/ Holzwerkstoffe) T 30 -Türen für Denkmalschutzbelange • T 30 -Türen als Nurglastüren • Flügeltüren und -tore (einschl. Klappen und Falttore) • Schiebetüren und -tore • • • Hubtüren und -tore Rolltüren und –tore (auch Brandschutzrolladen) Abschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen Fahrschachttüren von Aufzugsanlagen •
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3. 3 Sonderbauteile 3. 3. 3 Feuerschutzabschlüsse DIN 4102 5 Feuerschutzabschluß mit Feststellanlage
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3. 3 Sonderbauteile 3. 3. 3 Rauchschutzabschlüsse DIN 18095 Rauchschutztüren (DIN 18095) Aufgaben: • in geschlossenem Zustand die Ausbreitung von Brandrauch für ca. 10 Minuten behindern. (Zeit zum sicheren Verlassen des Gebäudes)
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3. 3 Sonderbauteile 3. 3. 3 Rauchschutzabschlüsse DIN 18095 Rauchschutztüren (DIN 18095) Anforderungen: • selbsttätig schliessen • die Leckrate der Tür darf bei einer Druckdifferenz zwischen 0 und 50 Pa und einer Rauchgastemperatur von 200°C nicht größer sein : • 20 m 3/h bei einflügeligen Rauchschutztüren • 30 m 3/h bei zweiflügeligen Rauchschutztüren • Dauerfunktionsprüfung
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3. 3 Sonderbauteile ?
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3. 3 Sonderbauteile 3. 3. 1 Brandwände DIN 4102 -3 • • • Brandwände müssen aus Baustoffen der Klasse A gemäß DIN 4102 Teil 1 bestehen Brandwände müssen bei mittiger und außenmittiger Belastung die Anforderungen mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 90 nach DIN 4102 Teil 2 erfüllen Brandwände werden während und nach einer Brandbeaufschlagung einer außenmittigen Belastung unterzogen
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3. 3 Sonderbauteile 3. 3. 1 Brandwände DIN 4102 -3 • Brandwände werden während der Prüfung mit einer Stoßbeanspruchung von 3000 Nm unterzogen (Bleischrotsack) • Ausstellen eines Prüfzeugnisses • sind je nach Material verschieden dick Beispiele: Kalksandstein: 24 cm Stahlbeton: 14 cm Ziegelmauerwerk: 30 cm
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4. 1. 3 Brandwände Brandwand wie? ( § 30 MBO) • Brandwände müssen in einer Ebene durchgehend sein • bei Gebäudeklassen 1 - 3 bis unmittelbar unter die Dachhaut (bei harter Bedachung) • bei den Gebäudeklassen 4 und 5: entweder 30 cm über Dach, oder beidseitige Auskragung von 50 cm als Stahlbetonplatte • bei Gebäuden mit großer Brandgefahr: entweder 50 cm über Dach, oder beidseitige Auskragung von 1 m als Stahlbetonplatte • bei weicher Bedachung immer 50 cm über Dach
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4. 1. 3 Brandwände Wandausführung zwischen Gebäuden gleicher Höhe
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4. 1. 3 Brandwände Gebäude unterschiedlicher Höhe
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4. 1. 3 Brandwände Wandausführung bei feuerbeständigem Dach
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4. 1. 3 Brandwände Öffnungen in Brandwänden
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4. 1. 3 Brandwände Winkelbeeinflußung abgerückte Wand
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 4 Baurecht 4. 1. 3 Brandwände Brand-und Komplextrennwände Bereiche unterschiedlicher Nutzung
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1. 1. Baumaterialien 1. 1 Baumaterialien
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1. 1. Baumaterialien, 1. 1. 1. Holz: "gutes“, weil berechenbares Brandverhalten Tragfähigkeitsverlust bei Querschnittsverringerung durch Abbrand • • Bildung von Holzkohleschichten hemmt zunächst den weiteren Abbrandrate: Hartholz 0, 4 mm/min Weichholz 0, 8 mm/min Brettschichtholz 0, 5 mm/min Faustwert: Abbrandrate überschlägig 1 mm/min
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1. 1. Baumaterialien, 1. 1. 1. Holz: "gutes“, weil berechenbares Brandverhalten • Tragfähigkeitsverlust bei Querschnittsverringerung durch Abbrand Keine Längenausdehnung durch Erwärmung • Holz ist ein schlechter Wärmeleiter • Zündtemperatur ca. 200°C bis 340°C
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1. 1. Baumaterialien, 1. 1. 1. Holz: "gutes“, weil berechenbares Brandverhalten • Tragfähigkeitsverlust bei Querschnittsverringerung durch Abbrand • Keine Längenausdehnung durch Erwärmung • Bei tragenden Holzbauteilen ist mit Einsturz zu rechnen, wenn ca. 50% des tragenden Querschnitts verbrannt sind • Aufgrund der Abbrandrate von Holzbauteilen kann auf das Einsturzverhalten geschlossen werden (anders als z. B. bei Stahl)
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1. 1. Baumaterialien, 1. 1. 2. Stahl ungünstiges Brandverhalten Tragfähigkeitsverlust durch Erwärmung • Bei ca. 500°C nur noch 50% Tragfähigkeit • Bei ca. 800°C Tragfähigkeit = 0
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1. 1. Baumaterialien, 1. 1. 2. Stahl ungünstiges Brandverhalten • Tragfähigkeitsverlust durch Erwärmung • Längenausdehnung durch Erwärmung (Verformungen, Druckschub im Bauwerk) • Faustformel: 1, 3 mm/1 m/100 K U Formel: L= Lo + (Lo x 13 x 10 (hoch -6) x Δt) Beispiel: Träger, 10 m lg. bei 700 K L= 1. 000 cm x (1000 x 12 x 700) = 9, 1 cm 1. 000 • Länge nach der Erwärmung 10, 091 m
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1. 1. Baumaterialien, 1. 1. 5. Beton: • Hohes Aufnahmevermögen von Druckkräften, nimmt kaum Zugkräfte auf • Zuschlagstoffe (Sand, Kies) • Bindemittel (Zement) • Wasser
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1. 1. Baumaterialien, 1. 1. 5. Beton: Bewehrter und unbewehrter Beton • Bewehrter Beton = Stahlbeton: • Beton mit schlaffer Bewehrung • Spannbeton Stahlbeton mit schlaffer Bewehrung: • gleiche Ausdehnungskoeffizienten bei Stahl und Beton bei Erwärmung • gutes Brandverhalten Spannbeton: • Durch Erwärmung geht Vorspannung verloren
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 1 Baukunde, 1. 1. Baumaterialien Weitere Baumaterialien: • 1. 1. 6 Glas • 1. 1. 7 Gipskartonplatten • 1. 1. 8 Mineralisch gebundene Bauplatten • 1. 1. 9 Kunststoffe
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3 DIN Norm 4102 / Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Grundstoffe zur Herstellung von Bauteilen Baustoffe Bauteile • brennbar • ohne Feuerwiderstand • nicht brennbar • feuerhemmend • hochfeuerhemmend • feuerbeständig
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3 DIN Norm 4102 / Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4102 Teil 1: Baustoffe Teil 2: Bauteile Teil 3: Brandwände Teil 4: Katalog Teil 5: Feuerschutzabschlüsse Teil 6: Lüftungsleitungen Teil 7: Bedachungen Teil 8: Kleinprüfstand Teil 9: Kabelabschottungen Teil 11: Rohrabschottungen Teil 12: elektrische Kabelanlagen Teil 13: Brandschutzverglasungen Teil 14: Bodenbeläge Teil 15: Brandschacht Teil 16: Brandschachtprüfung Teil 17: Mineralfaserdämmstoffe Teil 18: Dauerfunktionsprüfung
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3. 2 Bauteile
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz 3. 2 Bauteile Schema Brandverlauf
Kapitel 5: Baulicher Brandschutz Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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