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Internationale Politik gegenüber schwachen und zerfallen(d)en Staaten 4. Sitzung Dr. Petra Bendel
Programm für heute • Die Woche in… • Wiederholung der Diskussion der letzten Sitzung und Ergänzung des Kriteriums „Regimestabilität“ • Ursachen schwacher Staatlichkeit • Risiken schwacher Staatlichkeit • Fallstudien: Aufbau • 1. Fallstudie (Referat): Ruanda
Wie lässt sich Staatszerfall noch „messen“? Quantitative Kriterien Failed State Index (Fund for Peace) seit 2005 HDI, Freedom House Index, BTI, World Bank Governance Indicators, Corruption Perception Index: Vorteil: viele Fälle, wenig Variablen, längere Zeiträume im Vergleich Nachteil: Vorwurf der Pseudo-Exaktheit Qualitative Kriterien Fallstudien, kleine Vergleiche: wenig Fälle, viele Variablen Nachteil: „schwammig“, „nicht handfest“
Wiederholung: Diskussion der Kriterien für die Typologie 3. Sitzung Grundlagen für die Fallstudien: - Failed State Index kann ersten Überblick geben, den Fall einordnen in eine große Menge von Fallstudien und über einen gewissen Zeitraum hinweg - Diskussion über „Pseudo-Exaktheit“ qualitativ/quantitativer Datenerfassung - Schneckener-Kriterien (SWP-Projekt „States at Risk“) sind „weicher“ und gehen mehr in die Tiefe der Einzelfallanalyse. - Sie müssen u. U. um das Kriterium der Regimestabilität ergänzt werden: Gegenargument Schneckener (2004: 513): „…dass auch autoritäre oder semiautoritäre Regime (…) als fragile Staaten bezeichnet werden können, obgleich sie landläufig (…) als ‚starke‘ Staaten gelten. Diese Regime verfügen zwar in der Regel über eine gewisse Stabilität, da sie in der Lage sind, das Gewaltmonopol (…) auszuüben. Die Staaten weisen jedoch erhebliche Defizite bei Fragen der politischen Ordnung oder staatlichen Dienstleistungen auf, die keine Verbesserungen erwarten lassen, sondern eher einen schleichenden oder abrupten Zerfall (z. B. nach dem Tod oder Sturz eines Diktators. Deshalb ist Regimestabilität nicht gleichzusetzen mit Staatsstabilität. Im Gegenteil: Das Fortbestehen bestimmter Regime ist in vielen Fällen eher eine Gefahr für Staatlichkeit, da sie selbst durch autoritäre, feudale oder klientelistische Strukturen die Grundlagen des Staates untergraben. “
Zusätzliches Kriterium „Regimestabilität“? Welche Elemente kann diese Kategorie umfassen? (Hausaufgabe!) Werden diese Kriterien in den Kategorien „Sicherheit“ und „Rechtsstaatlichkeit“ mit abgedeckt oder handelt es sich um eine eigene Kategorie? Wie steht das Kriterium „Regimestabilität“ zu den anderen drei Kriterien?
Ursachen schwacher Staatlichkeit (vgl. Matrix bei Schneckener 2004) Faktoren: - Strukturfaktoren: geopol. Lage, Bodenschätze, klimatische Verhältnisse), langfristig prägende Faktoren (ethnische, koloniale, demographische…, Einbindung in die Weltwirtschaft, instabile Staaten im Umfeld - Prozessfaktoren (5 -10 Jahre): v. a. Verhalten von Eliten, Instrumentalisierung ethnischer Faktoren, Zunahme von Repression, Privatisierung von Gewalt, ökologische Degradierung der Region - Auslösefaktoren: Militärinterventionen, Unterdrückungsmaßnahmen, Bürgerkrieg Ebenen: - internationale/regionale - nationale - subnationale
Fallstudien: • Phänomenologie: Inwiefern ist der untersuchte Staat als schwach, zerfallen(d), zerfallen zu charakterisieren? Anhand welcher Kriterien/Indikatoren? • Ursachenanalyse: Welche Faktoren lassen sich für die Schwäche des Staates/seinen Verfall/Zerfall anführen und wie lassen sich diese gewichten? • Internationale Reaktionen: Wer agiert? Mit welcher Strategie? Mit welchen Instrumenten? Mit welchen Ergebnissen? + • Prognosen: Aufgrund dieser Analyse - lassen sich Prognosekriterien entwickeln? • Wohin tendiert der Fall (Stärkung, weitere Schwächung…)? • Welche Optionen sehen Sie für die internationale Gemeinschaft, welche Optionen werden derzeit diskutiert und von wem (Wissenschaft, Consultants, Internationale Organisationen/Nicht. Regierungsorganisationen)? • Welche Forschungsperpektiven sehen Sie?
Ruanda • Regionales Umfeld (DRKongo, Uganda) • Hutu-Tutsi-Gegensatz Hutu 85%, Tutsi 14%, Twa 1% Ab 1962 (Unabhängigkeit): Hutu regieren im Einparteienstaat Tutsi. Flüchtlingsbewegung 1990 Exilgruppe unter Führung von Kagame fällt aus Uganda ein Rwandan Patriotic Front (RPF) vs. Regierungstruppen und unabh. Hutu-Milizen. Transition zur Demokratie unter Bürgerkriegsbedingungen 1993 Friedensabkommen von Arusha, aber: keine Beendigung des Konfliktes schrittwe. Völkermord 1994 mit 1 Mio. Toten Flüchtlingsbewegung der Hutu in die DR Kongo „Export“ des Hutu-Tutsi-Konfliktes • Genozid 1994 mit ca. 1 Mio. Toten
Sicherheit • Seit Machtübernahme der RPF 1994 Gewaltmonopol gegeben • Gefahr für die Außengrenzen durch Hutu. Milizen aus dem Kongo
Wohlfahrt • • • HDI: 159 von 177 Überbevölkerung Mangel an Ressourcen Infrastruktur im Bürgerkrieg zerstört kein staatliches System sozialer Sicherung hohe Außenabhängigkeit von Spendengeldern
Legitimität/Rechtsstaatlichkeit • RPF (v. a. Tutsi-basiert, aber „neutral“) dominiert • Transition zur Demokratie seit 2003 mit Präsidentschafts - und Parlamentswahlen offiziell abgeschlossen, aber: kein Mehrparteiensystem, Unterdrückung der Opposition; Kagame 96, 6% (Mangel an Wahlalternativen, massive Wahlfälschung) • Massive Menschenrechtsverletzungen • Umerziehung: Bekämpfung ethnischer Trennung • Justiz nicht unabhängig • Verwaltung effizient • Positiv: Förderung der Partizipation benachteiligter Gruppen
• Staatszerfall von „schwach“ bis „Kollaps“ Strukturfaktoren: Interne: neopatrimoniales Regime+multiethnische Konfliktfaktoren, Überbevölkerung bei Landknappheit Internationale: hohe externe Abhängigkeit Regionale: Flüchtlingsproblem in Uganda
• Prozessfaktoren: Nationale: anhaltende Wirtschaftskrise sinkender Lebensstandard Schuldzuweisung an die Tutsi: Politisierung ethnischer Konflikte Violent predation und Sicherheitsdilemmata Internationale: Weltmarkpreis für Kaffee Verhalten der Geber: Infragestellung des Regimes
• Auslösefaktoren: Tod Habyarimanas
Verhalten der Internationalen Gemeinschaft • • Diplomatie Druck der Geldgeber auf Demokratisierung und Teilnahme am Friedensprozess • UNOMUR (UN Obervation Mission for Rwanda) zur Überwachung der ugandisch-ruandischen Grenze 1993 • UNASMIR (UN Assistance Mission for Rwanda): 2. 500 Mann zur Sicherung des Waffenstillstandes und Rückkehr der Flüchtlinge nach dem Friedensabkommen von Arusha Okt. 1993 Blauhelme leisten keinen Beitrag, den Völkermord zu verhindern (friedliche Konfliktbeilegung als Mandat, kein Waffengebrauch erlaubt!; Ressourcen mangelhaft; USA nicht bereit, das Hauptkontingent zu stellen; zu geringe Planungs- und Koordinierungsphase). Nach Ermordung von zehn belgischen Soldaten Abzug. UNAMIR II-Mission erfolgt mit 5. 500 Mann im August 1994, nachdem der Völkermord beendet ist. Fazit: Diskussionen über „robustes Mandat“
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