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http: //www. gesundes-reisen. de/imgdata/laerm. gif 1 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärm http: //www. schienenlaerm. de/Alpha/INDEX. HTM 2 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
3 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Immissionsschutz in der Planung Lärmschutz (BIm. Sch. G) l Umgebungslärm l Flughafen (Fluglärm. G) Luftreinhaltung (BIm. Sch. G) 4 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
http: //www. lfu. bayern. de/laerm/fachinformationen/laermbelastung/pic/laerm 2_gr. jpg 5 http: //www. ohropax. de/files/laerm. gif „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Immissionsschutz in der Planung Bau. GB: § 1 Abs. 5 Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen 1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung, 7. gemäß § 1 a die Belange des Umweltschutzes, § 5 Inhalt des Flächennutzungsplans (2) Im Flächennutzungsplan können insbesondere dargestellt werden: 6. die Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes; § 9 Inhalt des Bebauungsplans (5) Im Bebauungsplan sollen gekennzeichnet werden: 24. die von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen und ihre Nutzung, die Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichen und sonstigen technischen Vorkehrungen 6 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
7 http: //www. schott-hoersysteme. de/pics/site/schallpegel. gif „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Immissionsschutz in der Planung ROG: § 2 Abs. 2 Nr. 8 „Der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sind sicherzustellen. “ § 7 Abs. 1 ROG: Grundsätze der Raumordnung sind durch Raumordnungspläne zu konkretisieren. BIm. Sch. G: § 50 Planung (Trennungsgebot: Schutzbedürftige Nutzungen von störenden trennen) Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. 8 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärm macht krank Flughafen München Riem und Erdinger Moos: Langzeit-Studie zu Fluglärm mit 326 Kindern Ergebnis: lärmbetroffene Kinder gaben bei schwierigen Aufgaben schneller auf als die Kinder aus ruhigeren Gegenden, waren nervös, unausgeglichen und zappelig; mehr Stresshormone, als bei der Vergleichsgruppe, höherer Blutdruck, je länger die Kinder im Fluggebiet lebten; Schlafstörungen, erhöhte Aggression. Nach Flughafen-Stilllegung verbesserten sich Kurz- und Langzeitgedächtnis sowie schulische Leistungen. http: //de. wikipedia. org/wiki/Flugl%C 3%A 4 rm#Flugl. C 3. A 4 rm 9 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Gesetzgebungskompetenz Lärm Bund: anlagenbezogener Lärm (Gewerbe, Verkehr u. a. ) Land: verhaltensbezogener Lärm (Klavierspiel; Kirchengeläut) Bayerisches Immissionsschutzgesetz: Art. 13 Schallzeichen, Tonübertragung (1) Es ist verboten, • mit Hilfe von Geräten Schallzeichen zu geben, • Tonübertragungsgeräte oder Tonwiedergabegeräte auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen, in den öffentlichen Anlagen, in der freien Natur oder in einem Freibadegelände zu benutzen, wenn andere dadurch gestört werden. (2) Die Gemeinden können von diesen Verboten Ausnahmen zulassen, wenn ein Bedürfnis auch unter Berücksichtigung des Schutzes der Allgemeinheit oder Nachbarschaft vor Lärm anzuerkennen ist. (3) Das Verbot nach Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht für • Schallzeichen zur Warnung vor Gefahren, zum Rufen von Hilfsdiensten oder zu ähnlichen öffentlichen Zwecken, • Schallzeichen zur Religionsausübung, • die nach dem Sprengstoffrecht erlaubte Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen. Art. 14 Verordnungen der Gemeinden Zum Schutz vor unnötigen Störungen können die Gemeinden Verordnungen über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Hausarbeiten oder Gartenarbeiten, über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten und Tonwiedergabegeräten sowie über das Halten von Haustieren erlassen. 10 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Nachbar-Lärmschutz Ländersache Was ist „sozial adäquat“? Geschosswohnungsbau und Klavier, unterschiedliche Urteile: NRW: 120 Minuten tägliches Musizieren, also auch am Sonntag, vertretbar Bayern: drei tägliche Übungsstunden Berlin: 50 Euro Bußgeld wg. Klavierspiel am Sonntag Klaviermusik habe „erheblich störenden Charakter. . . Klavierübungen kann man nicht mehr unter Hausmusik einordnen“ „Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen nicht in einer Lautstärke benutzt werden, durch die jemand erheblich gestört wird. “ § 5 Landes-Immissionschutzgesetz Berlin „Sachen. . . dürfen eingezogen werden. Hierzu zählen insbesondere: 1. Musikinstrumente. . . Tiere dürfen auch eingezogen werden“ § 16 LIm. Sch. G Bln Ladennutzung Kita: • Berlin: „Zu laut gespielt: Kita muss weg“, Friedenauer Anwohner erwirkt vor Gericht die Schließung: Kita stellt Fehlnutzung eines Ladens dar, Kinderladen sei kein Laden. Landgericht Berlin, Mopo 23. 11. 2008; Änderung des LIm. Sch. G in 10/2009, Tsp. vom 18. 9. 2009 11 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007 Rotes Rathaus: Glockenspiel nachts abgestellt „Wegen der Beschwerde eines Anwohners muss das Glockenspiel der Turmuhr im Roten Rathaus nachts schweigen. Das stündliche Schlagen liegt nach Messungen zehn Prozent über dem zulässigen nächtlichen Spitzenwert von 60 Dezibel. “ Mopo. 29. 6. 2007
Lärm? Kirchenglocken Kindergarten Kinderspielplatz Bolzplatz Musikinstrumente Anspruch auf Ausschluss in besonders geschützten Wohngebieten (WR)? Privilegierter Lärm? 12 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärm in Suburbia Eigenheim und Rasenmäher "Wollen wir nicht alle am ersten Dienstag im Monat Rasen mähen? “ Reinhard Mey im Hessischen Rundfunk Tsp. 5. 11. 02 „Jeden Tag sind um uns herum die Gartennazis mit schwerem Gerät und unter Höllenlärm. Entwicklung damit beschäftigt, auf handtuchgroßen Grundstücken, kleinen, unschuldigen Grashalmen den Garaus zu machen. “ "Montags links von uns, Dienstag hinter uns, Mittwoch von schräg links über die Straße und Donnerstags von gegenüber", protokollierte Mey, der auch die Terrorverursacher genauestens inspiziert hat. Dabei handele es sich nämlich um 4 Takt-Rasenmäher, 2 -Takt-Kantentrimmer und 2 -Takt-Laubpuster an der oberen Drehzahlgrenze. “ http: //www. netzeitung. de/entertainment/people/202356. html, http: //www. taz. de/pt/2002/08/14/a 0252. 1/text. ges, 1 Hass am Gartenzaun: Jedes Jahr ziehen in Deutschland 4. 000 Menschen gegen ihre Nachbarn vor Gericht, Tsp. 11. 01. 2000 Bundesumweltminister Trittin 2002: „Es darf wieder mehr geharkt werden“ 13 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
EU-Umgebungslärmrichtlinie RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Lärmverursacher: Industriegelände Ballungsräume (mehr als 100. 000 Einwohner) Hauptverkehrsstraßen (reg/nat/grenzüberschr. Straße über 3 Mio. KFZ pro Jahr, 8. 200 pro Tag) Haupteisenbahnstrecken (über 30. 000 Züge pro Jahr, 82 pro Tag) Großflughäfen (50. 000 Bewegungen pro Jahr (Start oder Landung), 137 pro Tag) http: //www. bmu. de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/rl_umgebungslaerm. pd 14 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Aufgaben Unterschied zu Lärmminderungsplänen gem. § 47 a BIm. Sch. G: Verpflichtend bis 30. 6. 2007 für Ballungsräume > 100. 000 EW: strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zur Ermittlung der Belastung; Überarbeitung alle 5 Jahre Verpflichtend bis 18. 7. 2008 für Orte an Straßen > 6 Mio. Kfz/Jahr, Schienenstrecken > 60. 000 Züge/Jahr, Großflughäfen und Ballungsräume > 250. 000 EW: Aktionspläne zur Vermeidung und Verminderung von Lärm unter Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit, Unterrichtung über getroffene Entscheidung; Überarbeitung alle 5 Jahre Ableitung von Emissionsvorschriften durch Kommission (Vorschläge bis 18. Juli 2006 gem. Art. 1 Abs. 2 und Art. 11 b) RICHTLINIE 2002/49/EG http: //www. umweltbundesamt. at/fileadmin/site/umweltthemen/laerm/umgebungslaermrichtlinie/Umgebungslaermrichtlinie. pdf 15 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
EU-Umgebungslärmrichtlinie - Arbeitsteilung EU: Kriterien, Methoden, Mindestanforderungen für Lärmkarten und Aktionspläne, Evaluierung RL 2002/42, EU-Rechtsvorschriften zur Emissionsminderung bei Straßen- und Schienenfahrzeugen, Flugzeugen, Geräte für eine Verwendung im Freien, ortsbewegliche Maschinen, Ausrüstung für Industrie (Vorschläge bis 18. Juli 2006 gem. Art. 1 Abs. 2) Länder: Festlegung der Grenzwerte („klimatische und kulturelle Unterschiede“) Länder, Kommunen: Erstellung Lärmkarten, Aktionspläne, Bericht an EU 16 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
EU-Umgebungslärmrichtlinie Zeitplan 17 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
EU-Umgebungslärmrichtlinie „Phase-I“-Infrastruktur Ballungsräume (mehr als 250. 000 Einwohner) Hauptverkehrsstraßen (über 6 Mio. Kfz pro Jahr, 16. 200 pro Tag) Haupteisenbahnstrecken (über 60. 000 Züge pro Jahr, 164 pro Tag) Großflughäfen (50. 000 Bewegungen pro Jahr, (Start oder Landung), 137 pro Tag) 18 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
EU-Umgebungslärmrichtlinie „Phase-II“-Infrastruktur Industriegelände Ballungsräume (mehr als 100. 000 Einwohner) Hauptverkehrsstraßen (reg/nat/grenzüberschr. Straße über 3 Mio. Kfz pro Jahr, 8. 200 pro Tag) Haupteisenbahnstrecken (über 30. 000 Züge pro Jahr, 82 pro Tag) Großflughäfen (50. 000 Bewegungen pro Jahr (Start oder Landung), 137 pro Tag) 19 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
EU-Umgebungslärmrichtlinie 5 -Jahres-Zeitraum: Mitteilung der „Phase-I“-Infrastruktur an EU Prüfung strategische Lärmkarten (ggf. Überarbeitung) Prüfung Aktionspläne (ggf. Überarbeitung, bei bedeutsamer Entwicklung eher) Berichterstattung der EU-Kommission gegenüber Rat und EU-Parlament über Umsetzung der Richtlinie veröffentlichter Kurzbericht der Kommission über Informationen aus strategischen Lärmkarten und Aktionsplänen (erster Bericht 18. Juli 2009) 20 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
EU-Umgebungslärmrichtlinie 21 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärm nicht nur im Ballungsraum Brandenburg: Zwei Drittel durch Lärm belästigt 22 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Umgebungs-Lärmschutz Rechtsgrundlagen EG – Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) § 47 a Bundesimmissionsschutzgesetz (BIm. Sch. G), Verordnung über die Lärmkartierung (34. BIm. Sch. V) 23 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderung Verkehr Lärmverursachung durch Motor (Beschleunigung, z. B. an Ampeln) Rad/Reifen (Oberfläche, geschwindigkeitsabhängig) Fahrbahnbelag (geschwindigkeitsabhängig) Karosserie (Luftreibung, geschwindigkeitsabhängig) Minderung der Schallausbreitung Radkasten Lärmschutzwand geschlossene Bebauung Lärmschutzfenster 24 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderungsplanung - Ebenen Ebene 1: Flächenhafte Maßnahmen Städtebauliche Maßnahmen l Nutzungszuordnung (Funktionstrennung, aber: Funktionstrennung verursacht Verkehrslärm) Verkehrliche Maßnahmen l Vermeidung IV durch Förderung ÖPNV l Rad und Fußgänger l l Flächenhafte Verkehrsberuhigung Einrichtung von Parkzonen Schwerverkehrswegweisung Lit. Lärmminderungsplan Berlin, Endbericht 25 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderungsplanung - Ebenen Ebene 2: Linienhafte Maßnahmen Städtebauliche Maßnahmen l Baukörperanordnung (geschlossene statt offene BW) Verkehrliche Maßnahmen l l Verkehrsregelung Verkehrsverlagerung Schallschutz aktiv und passiv l l l Gewerbesanierung Lärmschutzwände Schallschutzfenster Lit. Lärmminderungsplan Berlin, Endbericht 26 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderungsplanung - Ebenen Ebene 3: punktuelle Maßnahmen Verkehrliche Maßnahmen l Plateaus, Engstellen, Mittelinseln Reduzierung Fahrbahnquerschnitt l Knotenumbauten wie z. B. Kreisverkehre, Vollaufpflasterungen, l Verkehrsregelnde Maßnahmen l l LSA-Steuerung Geschwindigkeitssenkung Baulicher Lärmschutz l Schallschutzfenster Lit. Lärmminderungsplan Berlin, Endbericht 27 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Planerischer Schallschutz Grenzwert-Berücksichtigung in Planfeststellungs-, Bauleitplanverfahren Drei Stufen Vermeidung: Vermeidung durch Nutzungstrennung: Wegeführung überörtlicher 1. Verkehrstrassen, § 50 BIm. Sch. G (Problem: allg. Nutzungstrennung verursacht Verkehr) Aktiver Schallschutz am Entstehungsort (Emissionsort) 2. (§ 41 BIm. Sch. G i. V. m. § 2 I der 16. BIm. Sch. V): Aktiver Schallschutz: z. B. Lärmschutzwall, Ziel tagsüber 40 d. B(A) in Innenwohnräumen und nachts von 30 d. B(A) in Schlafräumen Passiver Schallschutz am Einwirkungsort (Immissionsort) 3. Schallschutzfenster 28 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderungsplan gem. § 47 a BIm. Sch. G durch Gemeinden aufzustellen Lärmminderungsplan = Strategieplan mit Maßnahmen, Umsetzung über Fachrecht bzw. Bauleitplanung (gem. § 47 Abs. 6 BIm. Sch. G), keine selbstständige Hoheitsverwaltung für Lärmminderung, „der Kraft Gesetz Befugnis zusteht, mit rechtsverbindlicher Wirkung raumbedeutsam zu planen“ Inhalt: 1. festgestellte und zu erwartende Lärmbelastungen 2. Quellen der Lärmbelastungen 3. vorgesehene Maßnahmen zur Minderung 29 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderungsplan - Maßnahmen Verkehr: kritisch: Ortsdurchfahrten: Lärmschutzwand, Flüsterasphalt auf denkmalwertem Pflaster Bsp. Pinnow, Uckermark: Kampf um Erhalt der Pflasterstraße mit Feldsteinen und Allee: harmonisches Gesamtbild, weniger aus Lärmschutzgründen (70 Autos/Tag), sondern „endlich EU-Fördergeld bewilligt“, (Tsp. vom 22. 4. 03) Straßenrückbau, Geschwindigkeitsbeschränkung, Umgehungsstraße, Tunnel, ÖPNV (Nulltarif: Kurstadt Templin 800 %) Gewerbe: Schalldämpfer, lärmarme Maschinen Städtebau: Blockschließung, Verzicht auf Schallschutzwände oder – wälle bzw. Integration in Bebauung. Architektur, Nutzer: Nutzungsverteilung kleinräumig: Wohn-/Schlafbereiche auf lärmabgewandte Seite 30 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderungsplan Berlin http: //www. berlin. de/imperia/md/content/bacharlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/umwelt/verkehr/endbericht_lmp_cw. pdf 31 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderungsplan Berlin Modellgebiet Charlottenburg-Wilmersdorf http: //www. berlin. de/imperia/md/content/bacharlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/umwelt/verkehr/endbericht_lmp_cw. pdf 32 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderungsplan Berlin http: //www. berlin. de/imperia/md/content/bacharlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/umwelt/verkehr/endbericht_lmp_cw. pdf 33 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderungsplan Berlin Modellgebiet Charlottenburg-Wilmersdorf http: //www. berlin. de/imperia/md/content/bacharlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/umwelt/verkehr/endbericht_lmp_cw. pdf 34 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderungsplan Berlin Modellgebiet Charlottenburg-Wilmersdorf http: //www. berlin. de/imperia/md/content/bacharlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/umwelt/verkehr/endbericht_lmp_cw. pdf 35 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderungsplan - Stuttgart Maßnahmen Kfz-Verkehr Fahrverbote: Straßen/Bereiche, total/best. Typen (Lkw, Diesel), best. Zeit Einbahnstraßensystem (Verhinderung Durchgangsverkehr) verkehrsberuhigte Zonen (Zeichen 325 St. VO, Schrittgeschwindigkeit für Kfz) Zuflussdosierungen ("Pförtnerampeln" mit langen Rotphasen) zur Behinderung der Einfahrt in bestimmte Bereiche/Straßen Sicherung gleichmäßiger, aber verlangsamter Verkehrsflüsse (z. B. grüne Welle, verkehrsabhängige Lichtsignalisierung) Geschwindigkeitsbegrenzung begleitende bauliche Maßnahmen, damit zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird: Fahrbahnverengungen, Fahrbahnverschwenkungen, Aufpflasterungen, Kreisverkehrsplätze Parkraumbewirtschaftung, Parkleitsysteme Lkw-Routenkonzept 36 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderungsplan Stuttgart http: //www. stadtklima-stuttgart. de/index. php? id=476, 0, 0, 1, 0, 0 37 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderungsplan Stuttgart Minderung Straßenverkehrslärm: Verlagerung auf Umweltverbund Verbesserung ÖPNV: Fahrthäufigkeiten, Umsteigebeziehungen, Fahrpreise, Fahrkomfort, Haltestellen usw. Ausbau Infrastruktur für Radverkehr: Radwege, Abstellplätze usw. Ausbau des Fußwegenetzes (direkte, sichere, ruhige Verbindungen) http: //www. stadtklima. de/stuttgart/l 98/lmp. htm 38 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderungsplan Stuttgart Bauliche Maßnahmen l l l l Lärmschutzbauwerke (Wälle, Wände) Anordnung weniger schutzbedürftigen Gebäuden als „Lärmhindernis" für dahinterstehende Wohn- und andere Gebäude mit hoher Schutzwürdigkeit Bau von Umgehungsstraßen Überdeckelung, Untertunnelung von Straßen Tieferlegung von Straßen lärmmindernde Fahrbahnbeläge Schallschutzfenster Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und -information l l l 39 Mobilitätszentrale, Mobilitätsberatung Förderung von Car. Sharing Verkehrserziehung: lärmarmes (energiesparendes) Autofahren „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderungsplan Stuttgart Minderung des Schienenverkehrslärms moderne, lärmarme Fahrzeuge: leisere Motoren, Bremsen (z. B. Scheibenbremsen), Räder lärmgedämmte Gleisbette (z. B. Schotterbett mit Holzschwellen oder Gleiskörper mit Raseneindeckung) Vermeidung enger Kurvenradien Fahrbahn in Troglage; Einhausung der Fahrbahn Lärmschutzwände oder -wälle Geschwindigkeitsbegrenzung (Zielkonflikt zu schnellen, gegenüber Kfz-Verkehr konkurrenzfähigen Bahnverbindungen) 40 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderungsplan Stuttgart Minderung des Gewerbelärms Maßnahmen an der Anlage Einschränkung Betriebszeiten (z. B. kein Nachtbetrieb) Einschränkung Lieferzeiten, Zeiten für Be- und Entladung Schalldämmung an Maschinen und Anlagen Schalldämmung an Betriebsgebäuden (Wände, Türen, Fenster) Bauliche Anordnung der Anlage: Gebäude des Betriebes schirmen Lärm der Anlage in Richtung schutzwürdiger Nutzung ab Lärmschutzwände, -wälle Betriebszufahrt auf ggü. schutzwürdiger Nutzung abgewandter Seite Planerische Maßnahmen Verlagerung von Gewerbebetrieben in Gebiete geringerer Empfindlichkeit Kontingentierung der Schallemissionen einzelner Betriebe in Gewerbegebiet Einrichten von Lkw-Verkehrsrouten, insbesondere für Schwerlastverkehr Einrichten von Güterverkehrszentren; von dort gesammelter Transport zu Betrieben und Geschäften im Stadt(teil)zentrum bzw. in die Wohngebiete 41 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderung - Planungsmodul Fiktive Straßensituation http: //www. stadtentwicklung. berlin. de/umwelt/laermminderungsplanung/de/planungsmodul. shtml Weitere Literatur: http: //www. bbr. bund. de/exwost/pdf-files/planungsleitfaden_firu. pdf 42 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderung - Planungsmodul Ausgangssituation http: //www. stadtentwicklung. berlin. de/umwelt/laermminderungsplanung/de/planungsmodul. shtml 43 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderung - Planungsmodul Maßnahmen: Verkehrsmenge LKW-Anteil (1 LKW so laut wie 23 PKW) Geschwindigkeit Belag http: //www. stadtentwicklung. berlin. de/umwelt/laermminderungsplanung/de/planungsmodul. shtml 44 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderung - Planungsmodul Verkehrsmenge halbiert Ausgangssituation Pegelminderung -3 45 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderung - Planungsmodul LKW-Anteil 5 % statt 12 % Ausgangssituation Pegelminderung – 2, 2 46 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderung - Planungsmodul Geschwindigkeit 30 statt 70 km/h Ausgangssituation Pegelminderung – 7, 7 47 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderung - Planungsmodul Asphaltbeton statt Pflaster Ausgangssituation Pegelminderung: -6 48 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmminderung - Planungsmodul 3. 500 KFZ, 5 % LKW, 30 km/h, Asphalt Ausgangssituation Pegelminderung: -15, 9 49 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Straßen- und Schienenlärm Bim. Sch. G § 41 Straßen und Schienenwege Bei Bau oder wesentlicher Änderung von Straßen, Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen und Straßenbahnen keine schädlichen Verkehrsgeräusche, die nach Stand der Technik vermeidbar sind. wesentliche Änderung: 16. BIm. Sch. V - Verkehrslärmschutz. VO 1. Straße/Schiene: bauliche Erweiterung um mindestens einen durchgehenden Fahrstreifen, bzw. Gleis, 2. erheblicher baulicher Eingriff erhöht Lärm um 3 Dezibel 50 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärm 16. Bim. Sch. V § 2 Immissionsgrenzwerte 51 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmsanierung (freiwillig) und Lärmvorsorge (gesetzlich) http: //www. bayern. de/LFU/tat_bericht/tb_200 x/tb_2001/pdf/laermvorsorge. pdf 52 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmsanierung - Straße seit 1978 freiwillig aufgrund Haushaltsregelungen, Ausführung in VLärm. Sch. R Ausgaben bis 1978 -2001 Lärmvorsorge (Pflicht): 2, 7 Mrd. EUR Lärmsanierung (freiwillig): 690 Mio. EUR (19982001: pro Jahr ca. 15 Mio EUR) Statistik der Lärmschutzes an Bundesfernstraßen: http: //www. bmvbw. de/Anlage 12567/ls 2001 -si. pdf 53 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmsanierung - Straße Bei folgenden Dezibel-Werten (dahinter Grenzwert nach 16. Bim. Sch. V für Neu- und Ausbau): Keine Sanierung: Gebiete, die der Erholung dienen, z. B. Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete, Dauer- und Reisecampingplatzgebiete sowie Kleingartengebiete im Sinne des Bundeskleingarten. G (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 15 Bau. GB). Erstattung von 75 % der Aufwendungen des Eigentümers für Schallschutz kein Vorrang von aktivem Lärmschutz vor passivem aktiver Lärmschutz: Wälle, Wände, Einschnitts- und Troglagen, Teil- und Vollabdeckungen, Einhausungen; Flüsterasphalt; Fahrzeuganforderungen: Reifenbeschaffenheit, Motorkapselung, Auspuffanlagen Kosten Lärmschutzwand 2001: Zwischen 213 EUR/m² (Holz, Beton) und 445 EUR/m² (transparentes Material) Gesamtlänge 2001: Lärmschutzwälle: 883 km, -wände: 1. 766 km Statistik der Lärmschutzes an Bundesfernstraßen: http: //www. bmvbw. de/Anlage 12567/ls 2001 -si. pdf 54 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmsanierung Bahn Lärm die „Achillesferse“ der Eisenbahn (Allianz pro Schiene) BMVBW 1999: 51 Mio. €/Jahr für Härtefälle (Ortsdurchfahrten) "Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes" Konzept - 36. 000 km Schienennetz - 15. 000 km > 60 d. B (A) nachts dav. 3. 700 km an/durch Wohngeb. - 3. 500 km Sanierungsbereiche 55 Quelle: Schneider „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007 Lärmschutz http: //www. slg-online. de/slg/schneiderlaermschutz/bahn. php
Lärmsanierung Bahn Passiver Lärmschutz (d. h. an der Einwirkungsstelle) an baulichen Anlagen Schallschutzfenster und Lüftungseinrichtungen Planfeststellung: i. d. R. Schallschutzwände, Probleme: Sichtbehinderung, Verschattung, Ortsbild 56 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmsanierung Bahn Aktiver Lärmschutz (d. h. an der Entstehungsquelle) an Bahnanlagen: Fahrzeug: Räder Bremssysteme: Leisere Bremsen für Güterwaggons (hoher Anteil Nachtverkehr): Komposit-Bremssohle (K- Sohle) bis 10 d. B(A) leiser als alte Graugussbremse, ähnlicher Schallwert wie Scheibenbremse. Betroffen: 160. 000 Güterwaggons. Kein Aufrauen/Riffelbildung der/an Radlaufflächen wie bei Graugussbremse: „Glattes Rad auf glatter Schiene“ Motoren Antriebsgeräusch (Kühlung von Elektromotoren); Chassis-Geräusche: Dröhnen leerer Güterwagen Fahrweg: Schienenoberfläche "Besonders überwachtes Gleis„: Schienenschleifen Schienendämpfer (3 – 7 d. B(A)) Besohlte Schwellen Abbildung: http: //de. w ikipedia. org /wiki/Radre ifen Kurvenkreischen: Spurkranzschmiereinrichtungen in engen Gleisbögen Brückenbauwerke (Resonanzkörper) Lärmschutzwand oder –wall http: //www. dalaerm. de/materialien/vcd_tband 5. pdf http: //www. uni-stuttgart. de/vwi/forschung/lownoisetechnology. pdf 57 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmsanierung Bahn – LNT Low-Noise-Technologie (LNT): - Niedrigstschallschutzwände (NSSW) (38 cm): freie Sicht aus den Zügen, geringe zusätzliche Trennwirkung - Schallschürzen am Chassis - Verbundbremssohlen - Radschallabsorber - Überwachtes Gleis „LNT ist also städtebaulich verträglicher und wirkungsvoller im Schallschutz als der konventionelle Schallschutz“ http: //www. uni-stuttgart. de/vwi/forschung/lownoisetechnology. pdf 58 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmsanierung Bahn Radlaufflächen im Vergleich: Links Beschädigung durch Grauguss. Klotzbremsen, mitte eine kunststoff-klotzgebremste und rechts eine scheibengebremste Lauffläche. Geräuschvoll: Rad mit Graugussbremse geräuscharm: Rad mit Scheibenbremse https: //www. bls. ch/unternehmen/umwelt_bremsen_d. html 59 Graphik: http: //www. dalaerm. de/materialien/vcd_tband 5. pdf Radlaufflächen: http: //www. laermorama. ch/laermorama/modul_krachmacher/eisenbahnlaerm_W. html#Bremsen „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Güterzuglärm Belastung von 1959 - 2009 dramatisch angestiegen: 12 d. B (A) Geschwindigkeitserhöhung von 65 auf 100 km/h Größere Schiene (UIC 60 statt S 49) Plastik- statt Holzzwischenlagen Rollen- statt Gleitlager Starrachse statt Lenkachse Schweißnaht statt Niete und Schraube Monoblockräder statt bereifte Räder Umwegfahrten Quelle: Prof. Dr. -Ing. Markus Hecht, TU-Berlin, FG Schienenfahrzeuge: Technische Lärmminderung – Grenzen und Möglichkeiten 60 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Güterzuglärm „ 25 d. B Lärmminderung sind realistisch umsetzbar“ LEILA-Drehgestell Kleine Massivräder Radschallabsorber Radscheibenbremse Schürzen Gleiseindeckung Leise Gleiskonstruktion Niedrigstschallschutzwand Quelle: Prof. Dr. -Ing. Markus Hecht, TU-Berlin, FG Schienenfahrzeuge: Technische Lärmminderung – Grenzen und Möglichkeiten 61 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Schienen- und Straßenverkehrslärm § 74 II 2 Vw. Vf. G gibt Planfeststellungsbehörden Befugnis, dem Träger des Verkehrsvorhabens Vorkehrungen zur Lärmvermeidung aufzuerlegen. 62 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Fluglärm 63 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Fluglärm aktiver Lärmschutz im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gem. Luft. VG u. Vw. Vf. G l § 8 Luft. VG (Planfeststellung) öffentliche und private Belange einschließlich Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung berücksichtigen nachrangig § 6 Luft. VG (Genehmigung) l § 9 II Luft. VG (Auflage: Errichtung u Unterhaltung von Anlagen zum öffentlichen Wohl l § 74 II 2 Vw. Vf. G (ggf. Planfeststellungsauflagen: Vorkehrungen oder Errichtung und oder zur Sicherung der Benutzung benachbarter Grundstücke gegen Gefahren/Nachteile) Unterhaltung von Anlagen zum Wohl der Allgemeinheit und zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen) Beispiele: Betriebsbeschränkungen (Nachtflugverbot), An- und Abflugrouten, Lärmkontingente passiver Lärmschutz > Fluglärmgesetz 64 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Fluglärm - Bsp. Schönefeld Planfeststellungsbeschluss: Verminderung Bodenlärm durch Mittelage (RSK) Schließung der nördlichen Landebahn (keine Überfliegung von Berlin-Bohnsdorf) Vorgriff auf geplante Novelle zum Fluglärmgesetz 65 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Fluglärm - Bsp. Schönefeld Planfeststellungsbeschluss: 42. 000 Anwohner: Lärmschutz in Tag- und Nachtschutzgebieten l Anspruch auf Lärmschutzvorrichtungen bei 60 Dezibel Dauerschallpegel außen im Tagschutzgebiet l Anspruch auf Lärmschutzvorrichtungen bei 50 Dezibel Dauerschallpegel außen im Nachtschutzgebiet bzw. bei sechs Lärmereignissen pro Nacht mit einem Maximalpegel von 70 Dezibel außen. l Flughafengesellschaft muss auf Antrag Betroffener ohne weiteren Nachweis für Lärmschutz sorgen. Außerhalb dieser Gebiete muss Nachweis durch die Betroffenen geliefert werden. Von 22 bis 6 Uhr nur 10 Dezibel leisere Flugzeuge als die heute in Schönefeld zugelassenen (max. 100 Starts und Landungen; 1 Maschine mit 100 Dezibel gleichen Anteil am Dauerschallpegel (Mittelwert) wie 100 Maschinen mit 80 Dezibel) 66 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Passiver Lärmschutz Flughafen Lärmschutzbereich alt gem. § 4 Fluglärm. G von 1971 (vgl. Luftverkehrsgesetz von 1922) = Gebiet außerhalb Flugplatzgelände mit > 67 d. B (A) Bauverbot: Krankenhaus, Altenheim, Erholungsheim, Schule; Ausnahmen nach Landesrecht bei dringendem öffentlichen Bedarf Festsetzung: BMU per RVO im Einvernehmen mit BMVBW ggf. BMVg mit Zustimmung Bundesrat (Bsp. Flughafen Berlin. Schönefeld) Schutzzone 1 > 75 d. B (A): zusätzliches Bauverbot: Wohnungen Ausnahmen: vorher festgesetzter B-Plan (Entschädigungsrelevanz), § 34 er-Gebiet, Baugenehmigung, privilegiertes Vorhaben im Außenbereich Erstattung von Schallschutzaufwendungen für vorhandene oder bereits genehmigte Krankenhäuser, Altenheime, Erholungsheime, Schulen und Wohnungen Schutzzone 2 > 67 -75 d. B (A) Neubau im Lärmschutzbereich muss Schallschutzanforderungen genügen (Wohnungen, Krankenhaus, Schulen, Altenheim, Erholungsheim) Erstattung von Schallschutzaufwendungen für vorhandene Bebauung in Schutzzone 1 weitergehende planungsrechtliche Vorschriften/ Ent -schädigungen möglich (§ 16 Flug. Lärm. G; Bsp. LEP FS) 67 Lärmschutzbereich neu (6/2007): Bauverbot: Krankenhaus, Altenheim, Erholungsheim o. ä. Tag-Schutzzonen: Schule, Kita o. ä. ; Ausnahmen nach Landesrecht bei dringendem öffentlichen Bedarf Tag-Schutzzone 1 und Nachtschutzzone: Wohnungen Festsetzung: durch RVO der Landesregierung neue, bzw. erweiterte Flugplätze bestehende Flugplätze Zivil Tag-Schutzzone 1 > 60 d. B (A) 65 d. B(A) Tag-Schutzzone 2 > 58 d. B (A) 60 d. B(A) Nachschutzzone > 50 d. B (A) 55 d. B(A) max. : 6 x 53 d. B(A) 6 x 57 d. B(A) Militärisch: Tag-Schutzzone 1 > 63 d. B (A) 68 d. B(A) Tag-Schutzzone 2 > 58 d. B (A) 63 d. B(A) Nachschutzzone > 53 d. B (A) 55 d. B(A) max. : 6 x 57 d. B(A) Ausnahmen: vorherige Baugenehmigung. Bei Wohnungen: vorher festgesetzter B-Plan, § 34 er-Gebiet oder B-Plan im 34 er-Gebiet, privilegiertes Vorhaben im Außenbereich, Garnison Neubau im Lärmschutzbereich muss Schallschutzanforderungen genügen (Wohnungen, Krankenhaus, Schulen, Alten/Erholungsheim) vorhandene Bebauung: Erstattung von Schallschutzaufwendungen in Tag-Schutzzone 1 und Nachtschutzzone (auch bestehende Flughäfen) Außenwohnbereich: Entschädigung in Geld für Beeinträchtigung in Tag-Schutzzone 1 bei neuen/erweiterten Flughäfen Weitergeh. planungsrechtliche Vorschriften/Entschädigungen möglich „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Lärmschutzbereich alt Schutzzone 2, 67 d. B (A) : Bauverbot für Krankenhaus, Altenheim, Erholungsheim, Schule Schutzzone 1, > 75 d. B (A): Bauverbot wie Schutzzone 2 und Wohnungen > 67 d. B (A) 2006 > 67 d. B (A) 1997 68 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Passiver Lärmschutz Flughafen Fachplanerischer Schutzbereich lt. Flug. Lärm. G: Lärmschutzbereich alt: > 67 d. B (A) l Schutzzone 1 > 75 d. B (A) l Schutzzone 2 > 67 und < 75 d. B (A) http: //bundesrecht. juris. de/bundesrecht/flul_rmg/ Diskussion über Änderung Lärmschutzbereiche durch BMU 2004: von 75/67 auf 65/60 (Verkehrsflughäfen) bzw. 60/55 bei Neubau und wesentlicher Änderung und 68/63 (Militärflugplätze) Raumordnerischer Schutzbereich lt. LEP FS geht weiter: Planungszone Siedlungsbeschränkung: > 60 d. B/A l 69 Planungsverbot für sensible Nutzungen gem. Fluglärm. G: Wohnung, Krankenhaus, Altenheim, Erholungsheim, Schule (ggf. Ausnahme) „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007
Passiver Lärmschutz Flughafen Lärmschutzbereich Berlin-Schönefeld (Bestand) gem. Flug. Lärm. G: Schwarze Linie: > 67 d. B (A) 1997; rote Linie > 67 d. B (A) 2006 Planungszone Siedlungsbeschränkung: > 60 d. B/A: keine Planung für Wohnflächen bzw. lärmschutzbedürftige Einrichtungen, Ausnahme bei Fehlen anderweitiger Entwicklungsmöglichkeiten. Auswirkungen auf die Gemeinden Ludwigsfelde, Großbeeren, Blankenfelde-Mahlow, Schönefeld, Schulzendorf und Eichwalde sowie den Bezirk Treptow. Köpenick von Berlin. 70 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - So. Se 2007


