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HOCHSCHULKURS 2003 Leistungsbezogene Kostenrechnung als Instrument des Hochschulcontrolling Wesentliche Teilaspekte einer Hochschulkostenrechnung Dr. Rainer Ambrosy Kanzler 3/16/2018
Dr. Rainer Ambrosy Kanzler Themen des Workshops Wesentliche Teilaspekte einer Hochschulkostenrechnung • Wahl des Kostenrechnungssystems • Personalkostenerfassung • Kostenträgerproblematik: „Kuppelproduktion“ von lehre und Forschung (? ) 2
Dr. Rainer Ambrosy Kanzler Kostenrechnungssysteme Ist-Kostenrechnung Normalkostenrechnung Plankostenrechnung starr flexibel starre Plan kostenrechnung Vollkosten Teilkosten IKR auf Vollkostenbasis DBRechnung Teilkosten flex. Plan. KR Prozesskosten. Relative auf Vollkostenrechnung Einzelkosten basis Grenzplankostenrecnung 3
Dr. Rainer Ambrosy Kanzler Teilkostenrechnung: Einstufiges Direct-Costing Einstufige Deckungsbeitragsrechnung nach dem Teilkostenprinzip • Die gesamten Kosten werden in fixe und variable Bestandteile aufgespalten. Produktgruppe 1 A Umsatzerlöse. /. variable Kosten = Deckungsbeitrag I . /. fixe Kosten = Deckungsbeitrag II Betriebsergebnis B Produktgruppe 2 C D ä • Die Produkterlöse werden um die variablen Kosten vermindert. • Die Differenz nennt man Deckungsbeitrag. • Die Fixkosten werden in einer Position zusammengefaßt und der Summe der einzelnen Deckungsbeiträge gegenübergestellt. • Die Differenz ist der Periodenerfolg 4
Dr. Rainer Ambrosy Kanzler Teilkostenrechnung: Fixkostendeckungsrechnung Korrekte Fixkostendeckungsrechnung nach dem Teilkostenprinzip Produktgruppe 1 A Umsatzerlöse. /. variable Kosten = Deckungsbeitrag I. /. erzeugnisfixe Kosten = Deckungsbeitrag II. /. erzeugnisgruppenfixe Kosten B Produktgruppe 2 C D ä • Das mehrstufige Direct Costing bzw. die Fixkostendeckungsrechnung unter-scheidet sich vom einstufigen Direct Costing in der Behandlung der Fixkosten in der Ergebnisrechnung. • Die Fixkosten werden zusätzlich im Hinblick auf ihre Zurechenbarkeit auf einzelne Kostenträger (Produkte bzw. Produktgruppen) analysiert. = Deckungsbeitrag III. /. unternehmensfixe Kosten = Deckungsbeitrag IV 5
Theorie II Einzelaktivitäten Dr. Rainer Ambrosy Kanzler kostenstellenspezifische Teilprozesse Kostenstelle 1 Teilprozeß 12 Teilprozeß 13 Kostenstelle 2 Teilprozeß 21 Teilprozeß 22 Teilprozeß 23 Teilprozeß 24 Teilprozeß 25 Teilprozeß 26 kostenstellenübergreifende Hauptprozesse Hauptprozeß III Kostenstelle 3 Teilprozeß 31 Teilprozeß 32 Teilprozeß 33 Teilprozeß 34 Hauptprozeß IV
Theorie II Dr. Rainer Ambrosy Kanzler ‘Kostenspaltung’ Aktivitäten einzelne LFE Kostenentflechtung Teilprozessbündel Hauptprozesse der Lehre Management FG-Management Prüf. komm. -Vorsitz Mitglied HS-Senat Lehre LV 1 LV 2 LV 3 LV 4 LV 5 Prüfungen Forschung Forsch. proj. 1 Forsch. proj. 2 Doktoranden Habilitanden Studiengang A Studiengang B Studiengang C Studiengang N
Theorie II Dr. Rainer Ambrosy Kanzler dezentrale Lehr- und Forschungseinheiten Kostenstellen kostenstellenspezifische Teilprozesse LFE 1 FB-Managem. Hochsch. -Man. LV 11 LFE 2 LV 21 LV 22 LV 23 Prüfungen 2 Doktoranden 2 Forsch. proj. 21 kostenstellenübergreifende Hauptprozesse Studiengang III LFE N Hochsch. -Man. LV 31 LV 32 Forsch. proj. 31 Forschungsproj. I
Theorie II Dr. Rainer Ambrosy Kanzler 1 2 Fachhochschule Bochum Lehre Forschung 3 Verwaltungstätigkeiten 4 Organisation 5 Leitungs- und Koordinationsaufgaben 6 Management Finanzmanagement Personalplanung Professoren Hochschulleitung FBGremien sonstige Dienste Beauftragten- Personaltätigkeiten vertretung Personalmanagement Studierendenservive Einstellungen Tarifpersonal Personalbetreuung Studentische Hilfskräfte Akademische Angelegenheiten Personalcontrolling Erteilung von Lehraufträgen
Dr. Rainer Ambrosy Kanzler Beispiel Prozeßkostenrechnung: Bibliothek FH Bochum Hauptprozesse (insgesamt 15) Tätigkeiten (ca. 80) Monographien beschaffen Literaturauswahl Vorakzession Bestellung Akzession Mahnungen techn. Buchbearbeitung Stastik elektron. Medien beschaffen . . . . . Summe lmi-Kosten Prozessmenge Prozesskosten lmi Zuschlag für lmn-Kosten Prozesskostensatz 10
Dr. Rainer Ambrosy Kanzler Erfassung der Personalkosten • größter Kostenblock, ca. 75% der Gesamtkosten an FH BO • Mit fortschreitender Autonomie der Hochschulen nimmt die Relevanz von Ist-Kosten zu. • Für Preiskalkulationen (z. B. Make-or-Buy Entscheidungen) sind Zeitaufschreibungen notwendig. Personalrat? • Das gilt im besonderen Maße bei Einsatz einer Prozesskostenrechnung • Wissenschaftler müssen ihre Personalkosten auf Kostenträger aufteilen. 11
Theorie II Dr. Rainer Ambrosy Kanzler Abfrage von Kosteninformationen "vor Ort" und ableitbare Informationen 12
Dr. Rainer Ambrosy Kanzler Personalkostenverteilung auf Kostenträger • Forschung und Lehre werden häufig als Kuppelprodukt angesehen. Zumindest besteht eine enge Beziehung. • Die realistische Aufteilung Kosten auf Forschung und Lehre kann nur empirisch erfolgen: Gefahr von „strategischem“ Verhalten • Bleibt die Aufteilung koeffizientenorientiert, sinkt der Nutzen als hochschulinternes Steuerungsinstrument 13
Dr. Rainer Ambrosy Kanzler Erfassung der Forschungsanteile an den Personalkapazitäten • Modell I: Forschungsanteile als Fixum (FH Osnabrück) • Modell II: Forschungsanteile als Rest (UGH-Wuppertal, KMK-Berechnung) • Modell III: Forschungsanteile nach Projekten (KFA Jülich) • Modell IV: Forschungsanteile individuell abgefragt • Pragmatisches Modell der FH Bochum 14
Dr. Rainer Ambrosy Kanzler Modell I: Forschungsanteile als Fixum (FH Osnabrück) Auf der Basis der Differenz zwischen dem Lehrdeputat eines Professors (18 Wo. St. ) und eines ausschließlich lehrenden Studienrates (20 Wo. St. ) werden jedem Professor 2 Wo. St. bzw. ca. 10 % seiner Personalkapazität als Forschungsarbeit angerechnet. ñ Sehr leichte Berechnung ñ Mißbrauch zur Senkung der Lehrkosten ausgeschlossen ñ Bewertung der Forschungsleistung nicht nötig ò ò realitätsfern leistungsunabhängig keine Zuordnung zu einzelnen Projekten möglich kontraproduktiver "Forschungsanreiz" (gleichmachend) 15
Dr. Rainer Ambrosy Kanzler Modell II: Forschungsanteile als Rest (KMK) Orientiert an den Curricularen Normwerten verschiedener Fächergruppen werden Lehranteile und Selbstverwaltungsanteile geschätzt und die Differenz zur Gesamtkapazität als Forschungsanteil gerechnet. ñ Relativ leichte Berechnung ñ Mißbrauch zur Senkung der Lehrkosten ausgeschlossen ñ Bewertung der Forschungsleistung nicht nötig ò ò Realitätsbezug fraglich leistungsunabhängig keine Zuordnung zu einzelnen Projekten möglich kontraproduktiver "Forschungsanreiz" (gleichmachend) 16
Dr. Rainer Ambrosy Kanzler Modell III: Forschungsanteile nach Projekten (KFA Jülich) Die Personalkapazität wird projektweise erfaßt. Mit der Genehmigung von finanziell geförderten Forschungsprojekten wird der Arbeitsanteil des HLs bzw. der beteiligten HL als prozentuale Angabe erfaßt und geht entsprechend in die Kostenrechnung ein. Der mögliche Anteil wird pro Hochschullehrer aufgrund des derzeitigen Charakters der Hochschule z. B. auf 20 % begrenzt. ñ relativ hohe Realitätsnähe ñ Zuordnung zu Forschungsprojekten möglich ñ Bewertung der Forschungsleistung nicht nötig ñ Leistungsabhängigkeit durch Mittelgeber ñ eher positiver Forschungsanreiz ñ Mißbrauch zur Senkung der Lehrkosten weitgehend ausgeschlossen ò Relativ hoher Erfassungsaufwand ò Nur finanziell geförderte Projekt gelten als Forschung ò kein Bezug zum Projektergebnis 17
Dr. Rainer Ambrosy Kanzler Modell IV: Forschungsanteile individuell abgefragt Empirisch werden die Forschungsanteile aller HL an der Gesamtkapazität erfragt. Mindestbedingung sind die Angabe eines "Projektnamens" und der Projektdauer. Nach Abschluß des Projektes werden die Ergebnisse von Experten begutachtet und gegebenenfalls daraus Konsequenzen abgeleitet. ñ Höchste potentielle Realitätsnähe ñ relativ freizügige Definition von "Forschungsprojekt” ñ Zuordnung Kosten zu Forschungsprojekten möglich ò höchster Erfassungsaufwand ò hoher Evaluationsaufwand ò provoziert Mißbrauch zur Senkung der Lehrkosten 18
Dr. Rainer Ambrosy Kanzler Verteilung der Personalkosten auf Kostenträger an der FH Bochum • • • “Individuelle” Informationen aus sog. Lehrerhebungsbögen am Ende des Semesters (in NRW gesetzlich vorgeschrieben) Abfrage gehaltener Lehrveranstaltungen ergänzt um die Anfrage, für welchen Studiengang ggf. Zusammensetzung des Auditoriums für Verteilung auf verschiedene Studiengänge Forschungskosten vorerst nur bei Förderung als (Drittmittel-) Projekt entsprechend Deputatsermäßigung (Selbst-) Verwaltungskosten vorerst nach Deputsermäßigung 19
Dr. Rainer Ambrosy Kanzler 20
Dr. Rainer Ambrosy Kanzler Exkurs zur „Kuppelproduktion“ von Lehre und Forschung 21
Dr. Rainer Ambrosy Kanzler Thesen 1. Die Subsumtion der Einheit von Lehre und Forschung unter den Begriff Kuppelproduktion entspricht nicht der betriebswirtschaftlichen Definition und ist in diesem Sinne „falsch“. 2. Dieses Mißverständnis dient einer „Glaubenshaltung“, die für die deutschen Universitäten existenziell ist und die politische Gefahren abwehren hilft. 22
Dr. Rainer Ambrosy Kanzler • • Gaugler 1977: „Viele Inputausgaben der Hochschulen, . . . , fallen gemeinsam für die Erfüllung von Ausgaben in der Forschung, in der Lehre und in der Selbstverwaltung in einer so eng verbundenen Weise an, daß sie nicht einmal nach diesen drei globalen Bereichen der Kostenverursachung in wissenschaftlichen Hochschulen getrennt werden können. Die von der Betriebswirtschaftslehre für die Kalkulation wirtschaftlicher Kuppelprodukte entwickelten Methoden (. . . ) versagen hier weitgehend. “ Unikanzler „Greifswalder Erklärung“ 1999: „Die Kosten für Forschung und Lehre sind untrennbar miteinander verbunden („Kuppelproduktion“) und können für Auswertungsrechnungen allenfalls durch willkürliche Schätzungen aufgeteilt werden. “ Beschluß des Plenums 23
Dr. Rainer Ambrosy Kanzler Definition Kuppelproduktion (Hummel/Männel 1990): „Aus einem Kuppelproduktionsprozess gehen technisch zwangsläufig mehrere Produkte bzw. Produktarten in einem meist starren Mengenverhältnis hervor. Hieraus resultieren spezifische Probleme der Kostenzurechnung. “ (Klassische Beispiele: Chemische oder physische Spaltprozesse: z. B. Raffinerien und Schlachtereien) 24
Dr. Rainer Ambrosy Kanzler Forschung und Lehre keine Kuppelprodukte! Konsentierte Einheit von Forschung und Lehre, aber: • Individualisierung dieser Einheit ist eine Interpretation, die • weder durch „starre Mengenverhältnisse“ • noch „natürliche“ Gesetzmäßigkeiten • noch „technische“ Gesetze gekennzeichnet ist! 25
Dr. Rainer Ambrosy Kanzler Forschung und Lehre keine Kuppelprodukte! • Wissenschaft unterliegt keinem „Materieerhaltungssatz“. • Idee der Einheit hat gerade das Ziel, daß die „Einzeltätigkeiten“ konstitutiv füreinander sind. • Wissenschaft konstituiert den eigenen Gegenstand wesentlich, bildet ihn nicht nur nach bzw. ab. • Die Evaluation von Forschung und Lehre erfolgt getrennt - bisher konsentiv. • Systemtheorie: Lehre und Forschung gehören zwei unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilsystemen (Erziehung bzw. Wissenschaft) an. 26
Dr. Rainer Ambrosy Kanzler Also: Im Gegensatz zu einem exzellenten Schlachter, vermehrt ein exzellenter Wissenschaftler mit seiner Arbeit die Filetstücke! 27
Wahres im ‚Falschen‘ Dr. Rainer Ambrosy Kanzler oder: Wem oder wozu dient der Mythos „Das Rechenwerk stößt allerdings in einer wichtigen ‚Glaubensfrage‘ an Grenzen, die sich für die Universität aus der Einheit von Lehre und Forschung ergeben: In einem relativ breiten Bereich lassen sich die Kosten für Lehre und für Forschung deshalb nicht objektiv trennen, weil gerade die Einheit dieser Aufgaben dem entgegensteht (Kuppelproduktion). Die universitäre Lehre findet auf der Grundlage der Forschung statt, und umgekehrt beeinflußt die Lehre die Forschung. Anders als bei Fachhochschulen (dort grundsätzlich nur Lehre) und Forschungseinrichtungen wie die Max-Planck-Gesellschaft (dort grundsätzlich nur Forschung) steht das Wesen der Universität einer objektiven Trennung der Kosten von Lehre und Forschung im Kernbereich entgegen. “ (Schlußbericht des Arbeitskreises ‘Hochschulrechnungswesen’ der deutschen Universitätskanzler. München 1999: 7) 28
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