Glaubens - und Gewissensfreiheit.ppt
- Количество слайдов: 10
Glaubens –und Gewissenfreiheit Anna Teplyakova Lehrstuhl für Staats-und rechtstheorie
Bedeutung Art 4 I, II GG Glaubens- und Gewissensfreiheit p Art 4 III das Recht der Kriegsdienstverweigerung p Art 140 GG i. Vm Art. 136, 137, 138, 139 und 141 WRV zu beachten als „vollgültiges Verfassungsrecht“ p
Schutzbereich: p a) Persönlicher Schutzbereich p Jedermann Beachte: auch Vereinigungen Religionsgemeinschaften, (z. B. katholische Kirche), sind (ausnahmsweise) grundrechtsberechtigt, soweit ihr Zweck die Förderung oder Verkündung eines Glaubens (Art. 19 III GG). p
Schutzbereich: b) Sachlicher Schutzbereich aa) Glaubensfreiheit (Individuelle Religions- und Weltanschauungsfreiheit) Glaube/Weltanschauung - religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen aller Art zu Herkunft, Ziel und Beziehung des Menschen zu höheren Mächten oder tieferen Seinsschichten zu verstehen. Geschütztes Verhalten: p Glauben zu bilden, haben ( «forum internum» ) p Glauben zu äußern und danach handeln ( «forum externum» )
Schutzbereich: p p Positive Teil: Ungestörten Religionsausübung - Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln Negative Teil n n Freiheit, nicht zu glauben, Freiheit, nicht zu bekennen (d. h. z. B. religiöses Bekenntnis zu verschweigen) Freiheit, nicht an religiösen Handlungen teilzunehmen die Freiheit einen fremden Glauben und dessen Symbole abzulehnen
Schutzbereich: Gewissensfreiheit Gewissensentscheidung = jede ernste sittliche, d. h. nach den Kategorien von „gut“ und „böse“ bzw Gerecht oder Ungerecht orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend unbedingt verpflichtend ansieht. Geschütztes Verhalten: p Gewissensentscheidungzu bilden, haben ( «forum internum» ) p Gewissensentscheidung zu zu äußern und danach handeln ( «forum externum» )
Eingriff Beispiele: a)Mittelbar (Verhaltensbeeinflussende Maßnahmen) z. B. durch Anbringung von Symbolen („Kruzifix im Gerichtssaal oder im Klassenraum“) b) Faktisch (Verhaltensmäßige Eingriffe) : Warnungen vor Jugendsekte c) Pflicht zur Angabe des religiösen Bekenntnisses
Rechtsfertigung des Eingriffs p Schranken n verfassungsimmanenten Schranken n Der Eingriff muss aber auch bei verfassungsimmanenten Schranken durch oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen.
Rechtsfertigung des Eingriffs p Schranken-schranken n Verhältnismäßigkeitsprüfung - die Abwägung zwischen Grundrechten Dritter oder anderen Gütern von Verfassungsrang einerseits mit Art. 4 I, II GG andererseits. Positive Religionsfreiheit und Schulhoheit (Art. 7 GG) („Bekleidungsvorschriften im Sportunterricht) Möglichst schonender Ausgleich zwischen den gegenläufigen Interessen im Sinne praktischer Konkordanz
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Glaubens - und Gewissensfreiheit.ppt