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GHS – Neue Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Information für Kontraktoren der BASF SE am Standort Ludwigshafen BASF SE 2014 Stand: Mai 2014
Bisherige Kennzeichnung von Gefahrstoffen n Bislang werden 10 Gefahrensymbole zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen verwendet n Informationen zu besonderen Gefahren sind in den R-Sätzen beschrieben, z. B. R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut R 35 Verursacht schwere Verätzungen n Sicherheitsratschläge werden in den S-Sätzen gegeben, z. B. S 15 Vor Hitze schützen S 22 Staub nicht einatmen 07. 05. 2014 2
Weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien UN-GHS (Globally Harmonized System) http: //visibleearth. nasa. gov Umsetzung in der EU durch CLP-Verordnung Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures seit 20. Januar 2009 in Kraft, es gibt Übergangsfristen Anpassung des nationalen Gefahrstoffrechts bis 2015 (Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln für Gefahrstoffe und weitere Regelwerke) 07. 05. 2014 3
Übergangsfristen der CLP-Verordnung n Einstufung und Kennzeichnung beim Inverkehrbringen Ø Stoffe (z. B. Aceton, Toluol) werden bereits seit dem 01. 12. 2010 nach den neuen Regelungen eingestuft und gekennzeichnet Ø Gemische (z. B. Farben, Lacke, Klebstoffe, Reinigungsmittel) müssen spätestens ab dem 01. 06. 2015 nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden Gemische, die zu diesem Zeitpunkt schon im Handel sind und noch mit dem bisherigen System gekennzeichnet sind, dürfen noch bis zum 01. 06. 2017 abgegeben werden n Innerbetriebliche Kennzeichnung (z. B. Rohrleitungen) Ø Termin der Umstellung legt der jeweilige Betrieb fest 07. 05. 2014 4
Auswirkung der Übergangsfristen n Als Folge der Übergangsfristen können am Arbeitsplatz Produkte mit alter oder neuer Kennzeichnung vorhanden sein Vorsicht Verwechslungsgefahr! Schau hin! n Weitere Informationen in der Bekanntmachung zu Gefahrstoffen Bek. GS 408 Anwendung der Gef. Stoff. V und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung 07. 05. 2014 5
Was ändert sich? 15 Gefährlichkeitsmerkmale CLP 10 Gefahrensymbole 28 Gefahrenklassen unterteilt in Gefahrenkategorien 9 Gefahrenpiktogramme Neu CLP Neu Ergänzt mit einem Signalwort: Gefahr oder Achtung Bezeichnung der besonderen Gefahren R-Sätze CLP Gefahrenhinweise H-Sätze (Hazard Statements) Sicherheitsratschläge S-Sätze CLP Sicherheitshinweise P-Sätze (Precautionary Statements) 07. 05. 2014 6
Bezeichnungen der neuen Gefahrenpiktogramme GHS 01 Explodierende Bombe GHS 02 Flamme GHS 03 Flamme über einem Kreis GHS 04 Gasflasche GHS 05 Ätzwirkung GHS 06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen GHS 07 Ausrufezeichen GHS 08 Gesundheitsgefahr GHS 09 Umwelt 07. 05. 2014 Neu Neu Je nach Schwere der Gefahr wird ein Signalwort zugeordnet: Gefahr (bei schwerwiegender Gefahrenkategorie) Achtung (bei weniger schwerwiegender Gefahrenkategorie) 7
Einfaches Beispiel Im neuen System: keine Kennbuchstaben! (E, F+, F, O, T+, T, C, Xn, Xi, N) Im neuen System: Keine Gefahrenbezeichnung CLP Gefahr R 34 Verursacht Verätzungen Neue Einstufung 07. 05. 2014 Piktogramm Signalwort H 314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden H-Satz Kein einfacher Austausch Symbol gegen Piktogramm 8
Inhalt des Kennzeichnungsetiketts Beispiel Methanol EG-Nr. 200 -659 -6 EG-Kennzeichnung Leichtentzündlich Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. Behälter dicht geschlossen halten. Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen. Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). Produktname Methanol Index-Nr. Muster-Firma – 98765 Musterstadt – Tel. 49(0)5555/30 -2222 603 -001 -00 -X Gefahrenpiktogramme Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers 07. 05. 2014 Gefahr Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Giftig bei Verschlucken. Giftig bei Hautkontakt. Giftig bei Einatmen. Schädigt die Organe (Zentrales Nervensystem, Sehnerv). Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. Behälter dicht verschlossen halten. Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit reichlich Wasser und Seife waschen. BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen: Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort GIFTINFORAMTIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Unter Verschluss lagern. Gefahrenund Sicherheitshinweise Muster-Firma – 98765 Musterstadt – Tel. 49(0)5555/30 -2222 Signalwort 9
Was ist noch wichtig? n Sicherheitsdatenblätter für Stoffe und Gemische (sofern bereits nach neuem System eingestuft) enthalten bis zum 01. 06. 2015 alle Informationen zu alter und neuer Einstufung n Die neuen Regeln für die Einstufung können zu veränderten Einstufungen und Kennzeichnung führen (z. B. Anzahl der Piktogramme) n Die Kennzeichnung nach Transportrecht (Gefahrgut) wird wie bisher verwendet z. B: 07. 05. 2014 10
Was ist im eigenen Betrieb zu tun? n Unterweisung der Mitarbeiter über Grundlagen des neuen Systems n Wenn neu gekennzeichnete Produkte geliefert werden: n Überprüfung: Handelt es sich noch um dasselbe Produkt? n Anpassung der Betriebsanweisungen auf Grundlage des neuen Sicherheitsdatenblatts n Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung – Änderung als Folge von GHS: bisherige Schutzmaßnahmen in der Regel weiterhin ausreichend – bei Erkenntnissen über neue Gefährdungen: ggf. Anpassung der Schutzmaßnahmen Mach mit! 07. 05. 2014 11
Auswirkungen in BASF SE n Umstellung der Einstufung und Kennzeichnung von BASF Produkten auf das neue System entsprechend den Übergangsfristen n Umstellung der innerbetrieblichen Kennzeichnung erfolgt nach und nach n Erlaubnisscheine Rubrik C „Abzusichernde Gefährdungen“ n Weitere Dokumente wurden und werden an das neue System angepasst 07. 05. 2014 12
Weitere Informationen n Berufsgenossenschaften, z. B. n BG RCI http: //www. bgrci. de/fachwissen-portal/start/gefahrstoffe/ghs/ n BG Bau http: //www. bgbau. de/gisbau/fachthemen/ghs n BG ETEM https: //www. bgetem. de/medien-service/interaktiv-lernmodule-sicherheit-und -gesundheit-am-arbeitsplatz/gefaehrliche-stoffe/globales-harmonisiertes-system-ghs n Napo-Filme http: //www. napofilm. net/de n BAu. A Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 408 http: //www. baua. de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/Bekanntmachung-408. html n REACH-CLP Helpdesk der Bundesbehörden http: //www. reach-clp-helpdesk. de/reach/de/Startseite. html 07. 05. 2014 13