Die Rechtsverhältnisse Erfüllen : : Studentinnen des

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Die Rechtsverhältnisse Erfüllen : :  Studentinnen des  5. Studienjahres Artem Samohvalov und Kira TatsiyDie Rechtsverhältnisse Erfüllen : : Studentinnen des 5. Studienjahres Artem Samohvalov und Kira Tatsiy

Der Begriff und die Merkmale der Rechtsverhältnisse Dem Rechtsverhältnis sind die folgenden Merkmale eigen: - DieDer Begriff und die Merkmale der Rechtsverhältnisse Dem Rechtsverhältnis sind die folgenden Merkmale eigen: — Die Rechtsverhältnisse ist die Verbindung, die ausschließlich zwischen den Menschen entsteht, ihren Kollektiven. — Die Rechtsverhältnisse ist solche Verbindung zwischen den Menschen, für deren Entstehen der Wille seiner Teilnehmer notwendig ist. — Die Rechtsverhältnisse wird dieser nur falls auf ihn die Rechtsnorm bezeichnet. — Die Rechtsverhältnisse ist die Verbindung zwischen den Menschen mittels der Nutzung von ihnen der subjektiven Rechte und der Erfüllung der juristischen Pflichten von von sie. — Die Rechtsverhältnisse solch ein Public Relations deren Ergebnisse von den Maßen der staatlichen Nötigung erreicht sein können.

Die Arten der Rechtsverhältnisse   Nach der Fachzugehörigkeit: verfassungsrechtlich, zivilrechtlich,  verwaltungsrechtlich und andere. NachDie Arten der Rechtsverhältnisse Nach der Fachzugehörigkeit: verfassungsrechtlich, zivilrechtlich, verwaltungsrechtlich und andere. Nach der genetischen und funktionalen Verbindung teilen sich alle Rechtsverhältnisse auf materiell und prozessual. Nach dem Charakter des Inhalts des Rechtsverhältnisses werden auf regulierend, регулятивные und schutz- unterteilt.

 Nach der Stufe der Bestimmtheit der Seiten des Rechtsverhältnisses können absolut und relativ sein. Nach der Stufe der Bestimmtheit der Seiten des Rechtsverhältnisses können absolut und relativ sein. Nach dem Charakter der Pflicht des Rechtsverhältnisses teilen sich auf aktiv und passiv. Nach der Struktur der Wechselbeziehungen unterscheiden einfach und kompliziert.

Die Subjekte des Rechtsverhältnisses sind nicht alle Subjekte des Rechtes, und nur, die die konkreten RechtsverhältnisseDie Subjekte des Rechtsverhältnisses sind nicht alle Subjekte des Rechtes, und nur, die die konkreten Rechtsverhältnisse mit anderen Subjekten zwecks der Nutzung der subjektiven Rechte und der Erfüllung der juristischen Pflichten betreten haben. In der Theorie des Rechtes wählen die individuellen und kollektiven Subjekte des Rechtes. Zu den individuellen Subjekten verhalten sich — die Bürger, das heißt die natürlichen Personen. Die kollektiven Subjekte verfügen über die Qualitäten der Rechtspersonen.

Правоспособность und die Aktionsfähigkeit.  Um ein Subjekt des Rechtsverhältnisses zu sein, sollen die Personen undПравоспособность und die Aktionsfähigkeit. Um ein Subjekt des Rechtsverhältnisses zu sein, sollen die Personen und die Organisation правоспособностью und der Aktionsfähigkeit verfügen. Правоспособность bedeutet bestimmt gesetzlich die Fähigkeit der Person oder der Organisation, ein Träger der subjektiven Rechte und der Pflichten zu sein. Die Aktionsfähigkeit stellt die vom Gesetz bestimmte Fähigkeit des Subjektes von den unmittelbaren Handlungen zu erwerben dar und, die subjektiven Rechte und die juristischen Pflichten zu verwirklichen.