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Der Energieausweis für Gebäude „Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes“ „Der Gesundheitspass für Ihr Gebäude“ Grundlagen - Umsetzung - Nutzung Energieinstitut Pinkafeld Gesb. R. 7423 Pinkafeld, Königsbergerstraße 20 Tel: 03357 -4 27 91; Fax: 03357 – 4 27 91 -40 Email: office@solar-zentrum. at
Der Energieausweis für Gebäude Die Grundlagen dafür sind; Ø Reduktion des CO 2 Anteiles in der Erdatmosphäre → Rückgang der Treibhauseffektes = Erderwärmung Ø Einhaltung des Kyoto – Zieles aus dem Jahr 1997 d. h. Senkung der Treibhausgase bis 2010 um 8% - Österreich um 13% Ø Sicherheit der Energieversorgung (ausländische Abhängigkeit könnte 2030 schon bei 70% liegen)
Darum Energieausweis für Gebäude So entsteht der Treibhauseffekt! Wohnen - Leben - Verkehr Passivhaus 0, 65 t CO 2/a Energiesparhaus 2, 6 t CO 2/a Heizung 4, 5 t CO 2/a Warmwasser 0, 9 t CO 2/a 23°C Raumtemp. 2, 5 t CO 2/a 22°C Raumtemp. 2, 4 t CO 2/a Erdbeeren Österr. 0, 2 kg CO 2 Erdbeeren Südafrika 12 kg CO 2 Wien – NY – Wien 4, 5 t CO 2/P Auto 2 l Diesel /100 km 17 kg CO 2 Bahn /100 km 0, 43 kg CO 2 94% der CO 2 Emissionen durch Energieproduktion und Energieeinsatz
Der Energieausweis für Gebäude Die Grundlagen dafür sind; Ø großes Einsparungspotential im Gebäudebereich (größter Endverbraucher mit ca. 40%) • Heizungsanlagen • Warmwasserbereitung • Klimaanlagen • Lüftungsanlagen • Beleuchtung geschätzt in der EU bis zu 22% bis 2020
Der Energieausweis für Gebäude Energieverbrauch im Haushalt
Der Energieausweis für Gebäude Die Rechtliche Grundlagen ergeben sich durch; Ø EU – Richtlinie 2002/91 EG vom 16. 12. 2002 Ø Umsetzung der EU – Richtlinie bis 04. 01. 2006 bis dato noch keine Österreichweite Regelung (Harmonisierung BO) Ø Beschluss des EAVG – Energieausweisvorlagegesetzes geplante Umsetzung für Neubauten bis 01. 2008 bzw. für bestehende Gebäude 01. 2009 für
Der Energieausweis für Gebäude Die Rechtliche Grundlagen ergeben sich durch; Ø EAVG – Energieausweisvorlagegesetzes vom 24. 05. 2006 Der Energieausweises ist zu erstellen bzw. vorzulegen – • bei Allen Neubauten • bei Großen Sanierungen (lt. Landesgesetzen / BO) • beim Verkauf und bei In- Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten - spätestens bei Abgabe der Vertragserklärung • nicht älter als 10 Jahre
Der Energieausweis für Gebäude hat das Ziel; Ø die Gesamtenergieeffizienz steigern, d. h. Ø Senkung des Energieverbrauches = ENERGIEKOSTEN! Ø dient als Grundlage im Förderungswesen Ø die Betriebskosten abschätzen zu können Ø erhöhten Konsumentenschutz durch Vergleichbarkeit darzustellen z. B. Bewertung des Gebäudes und der bestehenden Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen
Der Energieausweis für Gebäude ist auch Vorgabe für; Ø einheitliche Standards der Berechnungen! • Gebäudehülle (Wärmedämmung, Luftdichtheit) • Lage und Ausrichtung des Gebäudes (Außenklima) • Heizungsanlage und Warmwasserversorgung • Klimaanlage und Belüftungssysteme (mechanisch oder natürlich) • Beleuchtung • Sonnenschutz und Innenraumklimabedingungen
Der Energieausweis für Gebäude als Teil zur Gesamtenergieeffizienzsteigerung, dazu ist notwendig; Ø Regelmäßige Inspektion von Heizkesselanlagen Ø Regelmäßige Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen Ø verstärkter Einsatz alternativer Energiesysteme • Dezentrale Energieversorgungssysteme • mit erneuerbarer Energieträger • Fern- / Blockheizung oder Fern- / Blockkühlung • Wärmepumpenanlagen
Den Energieausweis für Gebäude er- / ausstellen dürfen; Ø Qualifizierte und/oder Akkreditierte Experten • Behörden und deren Vertreter, z. B. Energieberatungsvereine • Sachverständige der entsprechenden Fachgebiete • befugten Unternehmen, z. B. Technische Büros • Ziviltechniker der entsprechenden Fachgebiete mit aufrechter Befugnis • je nach Bundesland verschieden Ø noch keine einheitliche Regelung!
Der Energieausweis für Gebäude Ø ist Grundlage zur Erlangung von Förderungen • bei Neubauten und Sanierungen • bei Alternativen Energiesystemen Ø zeigt Einsparungspotentiale beim Energieeinsatz • von Öl, Gas, Strom, . . . • durch mehr Wärmedämmung, neue Fenster, . . . Ø ist Qualitätssicherung- und Nachweis • durch Dokumentation und Erstellung von Experten
Der Energieausweis für Gebäude Förderungsmatrix I - Burgenland Frage Baurecht Wohnbauförderung In welchem Gesetz/welcher Verordnung ist der Energieausweis geregelt? Bauverordnung Bau. VO 1998 id. F. LGBl. Nr. 68/2003 Keine zusätzliche Regelung In welchen Fällen ist der Energieausweis zu erstellen? Lt. EU-Gebäuderichtlinie: Für jedes Gebäude, ausgenommen Gebäude, die für religiöse Zwecke genutzt werden, Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftlich Nutzgebäude mit niedrigem Energiebedarf sowie frei stehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 m² Anwendung des Energieausweises bei Neubau/Sanierungen? Bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben Ökoförderung: Zusatzförderung für Neubau und Sanierung Wer ist verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen? Bauherr Wer darf den Energieausweis ausstellen? Welche Qualifikationen müssen nachgewiesen werden? „von einer dazu befugten Person oder Stelle“ (Planer lt. Gewerberecht und Ziviltechnikergesetz) Bei welcher Behörde muss der Energieausweis vorgelegt werden? Baubehörde Nach welchem Muster muss/kann der Energieausweis vorgelegt werden? OIB Leitfaden
Der Energieausweis für Gebäude Förderungsmatrix II - Burgenland Förderwerber Definition Private physische Personen, Vereine, nicht auf Gewinn ausgerichtete Organisationen (z. B. gemeinnützige Wohnbauvereinigungen) Unternehmen gewerbliche und industrielle Unternehmen, landwirtschaftliche Vereinigungen, Betreiber von Anlagen (zur Energieumwandlung, bzw. "-gewinnung"), öffentliche Einrichtungen, sofern sie eigenständige Betriebe darstellen Gemeinden ausschließlich die inländische Gebietskörperschaft "Gemeinde" Für die Errichtung von Alternativenergieanlagen, wie z. B. Wärmepumpe, Solaranlage, Klimakammerheizung, Hackschnitzel-, Stückholzvergaser- oder Pelletsheizung, sowie Photovoltaikanlagen und Anlagen zur Einsparung von anderen elementaren Ressourcen wie z. B. Trinkwasser kann ein nichtrückzahlbarer Beitrag gewährt werden. Anlagen mit fossilen Energieträgern können bei Eigenheimen mit 15 % und Anlagen mit erneuerbaren Energieträgern sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Regenwasserwiederaufbereitung mit 30 % der mit bezahlten Rechnungen nachgewiesenen Kosten höchstens bis zu den nachstehenden Höchstbeträgen pro Wohneinheit gefördert werden.
Der Energieausweis für Gebäude Förderungsmatrix III - Burgenland Fördergegenstand Definition Energiesparmaßnahmen Wärmedämmung, Fensteraustausch, Heizungserneuerung, Beratung, kombinierter Verkehr Bahn-Schiff. Straße, Elektrofahrzeuge Wärmepumpenanlagen für Warmwasserbereitung und teilweise Raumheizung, sonstige Zwecke Solaranlagen thermische Sonnenkollektoren zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und andere Zwecke, Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung, Solarfahrzeuge Biomasse-Heizanlagen (Einzelanlagen) Fernwärme Anschluss an Fernwärme, Errichtung von Fernwärmeanlagen (auch Biomasse-Nahwärmeanlagen), Fernwärmestudien (zur Wirtschaftlichkeit), Errichtung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen Andere Energiealternativen Kleinwasserkraft-, Biogas-, Deponiegas-, Windkraft- und Geothermienutzung Forschung, Konzepte Forschung, Demonstrations- und Pilotanlagen, Entwicklung, Innovationen, Energiekonzepte für Gemeinden Fremdenverkehr Energiesparmaßnahmen und Anwendung erneuerbarer Energieträger speziell in Fremdenverkehrsbetrieben Energieberatungsstellen
Der Energieausweis für Gebäude Förderungsmatrix IV - Burgenland Anlage Ausmaß in % max. Förderung Warmwasserbereitung mit Wärmepumpe 15 € 750, -- Warmwasserbereitung mit Solarenergie 30 € 1. 500, -- Hauszentralheizung über eine Kraft-Wärme-Kopplung mit fossiler Energie 15 € 1. 500, -- Photovoltaikanlage, Kapazität zwischen 300 und 1000 Watt 30 € 1. 500, -- Hauszentralheizung über Erd-, Luft- oder Wasserwärmepumpe 15 € 1. 800, -- Regenwasserwiederaufbereitungsanlagen 30 € 1. 800, -- Hauszentralheizung über Solareinbindung, Wärmerückgewinnungsanlagen 30 € 2. 200, -- Photovoltaikanlagen mit mehr als 1000 Watt 30 € 2. 200, -- Hauszentralheizung über Biomasse (Stückholz, Pellets, Hackgut, …) 30 € 2. 500, -- Anschluss an ein biomassebetriebenes Fernheizwerk oder eine 30 € 3. 700, -- Hauszentralheizung über eine Kraft-Wärme-Kopplung mit erneuerbarer Energie 30 € 3. 700, --
Der Energieausweis für Gebäude Ablauf, Berechnung und Ausstellung Ø Vorbesprechung mit den Bauherren (ca. 1 - 1, 5 h) • Durchsicht der Unterlagen: Pläne, Bauteile, Lageplan • Abklärung der Bauherrenwünsche, Beratung Ø Bestandsaufnahme – Besichtigung ( 1, 5 bis zu 3 h) Ø Berechnung und Konzeptausarbeitung ( 2, 5 – 3, 5 h) Ø Nachbesprechung und Übergabe (0, 5 - 1 h)
Der Energieausweis für Gebäude kostet für neue und bestehende; Ø Ein- u. Zweifamilienhäuser bis ca. 140 m² Wohnfläche in normale Lage • lt. vorher aufgelisteter Aufstellung Richtpreis (Pauschal) Ø € 300, -- inkl. USt. alle andere Gebäudetypen (Bürogeb. , Schulen, Hotels, Mehrfamilienhäuser, . . . ) nach tatsächlichem Aufwand pro Stunde € 78, -- inkl. USt.
Der Energieausweis für Gebäude Ø Jährliche Einsparungen, durch • Berechnung des Energieausweises und • erkennen und Auswertung Einsparungspotentiale • exklusive Abstimmung der Anlagentechnik auf das Gebäude • OHNE Investitionen und FÖRDERUNGEN ! bei Neubauten 2. 000 bis 4. 000 k. Wh/a (1/5) € 100, -- / Jahr bei Sanierungen im Altbau bis 10. 000 k. Wh/a (1/3) € 500, -- / Jahr 1. 000 k. Wh entspricht ca. 100 l HEL oder 100 m³ Gas
Der Energieausweis für Gebäude zum Vergleich Ø Mittelklasse Auto 2. 0 Liter Diesel - ca. 20. 000 km / Jahr • Jahresservice lt. Servicebuch Material ca. € 96, -- inkl. USt. Lohn ca. 3, 5 h € 193, -- inkl. USt. __________________ Gesamt ca. € 289, -- inkl. USt. ============= Ø mind. 1 x Jahr - kein Einsparungspotential !!!
Der Energieausweis für Gebäude Rechtliche Grundlagen im Burgenland Ø Landesgesetzblatt Nr. 1/2005 Gesetz über die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohnraum. . . Ø Landesgesetzblatt Nr. 20/2005 Verordnung der Burgenländischen Landesreg. Über die Förderungen aus Mitteln der Burgenländischen Wohnbauförderung. . .
Der Energieausweis für Gebäude Weitere Regelwerke: Ø OIB-Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz • Anforderungen • Energieausweis – Gestaltung und Inhalt Ø ÖNORMEN • B 1800 Ermittlung von Flächen und Rauminhalten von Bauwerken • H 5055 Energieausweis für Gebäude – Raumheizung und Wassererwärmung • H 5056 Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Heiztechnik-Energiebedarf • H 5057 Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Raumlufttechnik - Energiebedarf • H 5058 Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Kühlenergiebedarf • H 5059 Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Beleuchtungsenergiebedarf • B 8110 – 1 Wärmeschutz im Hochbau - Anforderungen an den Wärmeschutz • B 8110 – 5 Wärmeschutz im Hochbau - Klimamodell und Nutzungsprofile • B 8110 – 6 Wärmeschutz im Hochbau - Grund- und Nachweisverfahren
Der Energieausweis für Gebäude Ø spart Energie Ø spart Kosten Ø reduziert CO 2 Ø gibt Sicherheit Ø steigert den Wert
Der Energieausweis für Gebäude Danke für Ihre Aufmerksamkeit Energieinstitut Pinkafeld Gesb. R. 7423 Pinkafeld, Königsbergerstraße 20 Tel: 03357 -4 27 91; Fax: 03357 – 4 27 91 -40 Email: office@solar-zentrum. at
Der Energieausweis für Gebäude Adressen und Kontakte www. e-goverment. bgld. gv. at Landesamtsdirektion www. eav. gv. at Stabstelle Raumordnung und Wohnbauförderung www. ris. bka. gv. at 7000 Eisenstadt, Europlatz 1 www. imburgenland. at www. burgenland. at Energieinstitut Pinkafeld Gesb. R. 7423 Pinkafeld, Königsbergerstraße 20 www. solar-zentrum. at www. oib. at www. energyagency. at www. energytech. at www. klimaaktiv. at www. arbeiterkammer. at Tel: 03357 -4 27 91; Fax: 03357 – 4 27 91 -40 Email: office@solar-zentrum. at
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