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Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / ursula. tipp@williamfry. Auslandsgesellschaften - Ein rotes Tuch für den deutschen Fiskus? Ursula Tipp / ursula. tipp@williamfry. ie 3/17/2018

Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland Verlagerung nach Industriezweigen Traditionell eher Unternehmen aus lohnintensiven Zweigen Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland Verlagerung nach Industriezweigen Traditionell eher Unternehmen aus lohnintensiven Zweigen Nunmehr auch kapital- und wissensintensive Unternehmen/ Dienstleistungsunternehmen Hauptzielregionen Alte und neue EU-Mitgliedstaaten

Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland Hauptmotive Kostenersparnis Hohe Steuerbelastung in Deutschland Komplexität des deutschen Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland Hauptmotive Kostenersparnis Hohe Steuerbelastung in Deutschland Komplexität des deutschen Steuerrechts Unflexibilität des deutschen Arbeitsrechts Hohe Lohnnebenkosten

Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland Markterschließung Nähe zu neuen Absatzmärkten Konkurrenzfähigkeit Vertrieb Kundendienst “vor Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland Markterschließung Nähe zu neuen Absatzmärkten Konkurrenzfähigkeit Vertrieb Kundendienst “vor Ort” Produkt- / Dienstleistungssourcing

Standorte im Ausland am Beispiel Irland Vorteile ausländischer Standorte Grundlegende Steuerreformen anderer EUMitgliedstaaten in Standorte im Ausland am Beispiel Irland Vorteile ausländischer Standorte Grundlegende Steuerreformen anderer EUMitgliedstaaten in den letzten Jahren Unternehmenssteuersenkung und Senkung/Abschaffung anderer Steuerarten Internationaler Trend zur Steuersenkung

Standorte im Ausland am Beispiel Irland Standort Irland Politische Bedingungen Stabiler politischer und wirtschaftlicher Standorte im Ausland am Beispiel Irland Standort Irland Politische Bedingungen Stabiler politischer und wirtschaftlicher Hintergrund EU-Mitgliedstaat Arbeitsmarkt Englischsprachiges Land Junge Bevölkerung mit hohem Bildungsstandard Niedrige Lohn-und Sozialversicherungsabgaben Intensive Zusammenarbeit zwischen Industrie und Universitäten

Standorte im Ausland am Beispiel Irland Steuerliche Anreize Körperschaftssteuer 12, 5%; keine Gewerbesteuer Möglichkeit Standorte im Ausland am Beispiel Irland Steuerliche Anreize Körperschaftssteuer 12, 5%; keine Gewerbesteuer Möglichkeit von Vorabbescheiden der Finanzbehörden und hohe Kooperationsbereitschaft Höhere Steuerbelastungen in den nächsten Jahren nicht zu erwarten

Standorte im Ausland am Beispiel Irland Umfassende Förderungsmöglichkeiten und Steuererleichterungen im Bereich F&E (R&D) Standorte im Ausland am Beispiel Irland Umfassende Förderungsmöglichkeiten und Steuererleichterungen im Bereich F&E (R&D) und Geistigen Eigentums (IP) Staatliche Förderung für Ansiedlung in bestimmten Entwicklungsgebieten und -bereichen (z. B. BMW) Capital Gains Tax (Veräußerungsgewinnsteuer) und Withholding Tax (Quellensteuer) 20% Keine thin capitalisation rules (Gesellschafterfremdfinanzierung)

Unternehmensgründung im Ausland Vorgaben des Eu. GH Segers-Urteil (Rs 79/85) und Centros-Urteil (Rs C Unternehmensgründung im Ausland Vorgaben des Eu. GH Segers-Urteil (Rs 79/85) und Centros-Urteil (Rs C 212/97) Überseering-Urteil (Rs C-208/00): Rechts-und Parteifähigkeit der Gesellschaft nicht nur im Gründungsstaat, sondern auch im EU-Ausland Inspire Art-Urteil (Rs C-167/01) : Für Zweigniederlassungen im EU-Ausland gelten die Rechtsvorschriften des Gründungsstaats, insbesondere für das Mindestkapital

Unternehmensgründung im Ausland Unternehmensgründung in Irland Gründung einer private limited company by shares Vorteile Unternehmensgründung im Ausland Unternehmensgründung in Irland Gründung einer private limited company by shares Vorteile schnell kostengünstig ohne Mindestkapital Voraussetzungen Direktoren zwei natürliche Personen mind. einer in Irland ansässig (Irish resident) ansonsten “bond”

Unternehmensgründung im Ausland Company secretary Geschäftsführung in verwaltungsmäßiger Hinsicht kann von natürlicher oder juristischer Unternehmensgründung im Ausland Company secretary Geschäftsführung in verwaltungsmäßiger Hinsicht kann von natürlicher oder juristischer Person übernommen werden Sitz der Gesellschaft registered office in Irland trading address in Irland CRO Memorandum und Articles of Association Möglichkeit der Verwendung von Standarddokumenten

Unternehmensgründung im Ausland Betriebsstätte in Irland Voraussetzungen in Irland unternehmerisch tätig dauerhafter Charakter Entscheidungskompetenzen Unternehmensgründung im Ausland Betriebsstätte in Irland Voraussetzungen in Irland unternehmerisch tätig dauerhafter Charakter Entscheidungskompetenzen für Vertragsschlüsse gewisser Grad an finanzieller Eigenständigkeit Irisches Betriebsstätteneinkommen unterliegt der irischen Körperschaftssteuer

Auslandsgesellschaften in Deutschland Überblick über rechtliche und steuerliche Konsequenzen in Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen Art. 3 Auslandsgesellschaften in Deutschland Überblick über rechtliche und steuerliche Konsequenzen in Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen Art. 3 Absatz 1 Deutsch-Irisches DBA Art. 6 Absatz 1 Deutsch-Irisches DBA Halbeinkünfteverfahren

Auslandsgesellschaften in Deutschland Hinzurechnungssteuer §§ 7 ff. ASt. G Europarechtswidrigkeit? Wegzugssteuer § 6 ASt. Auslandsgesellschaften in Deutschland Hinzurechnungssteuer §§ 7 ff. ASt. G Europarechtswidrigkeit? Wegzugssteuer § 6 ASt. G Vertragsverletzungsverfahren BMF-Schreiben vom 8. 6. 2005

Auslandsgesellschaften in Deutschland Gesellschafterfremdfinanzierung § 8 a KSt. G a. F. Europarechtswidrigkeit Lankhorst-Hohorst-Urteil (Rs Auslandsgesellschaften in Deutschland Gesellschafterfremdfinanzierung § 8 a KSt. G a. F. Europarechtswidrigkeit Lankhorst-Hohorst-Urteil (Rs C-324/00) § 8 a KSt. G n. F. Äußerst kompliziert und investitionsfeindlich Europarechtskonformität?

Auslandsgesellschaften in Deutschland Mutter-Tochter-Richtlinie ursprüngliche Richtlinie (90/435/EWG) neue Richtlinie (2003/123/EG) Gestaltungsmissbrauch nach § 42 Auslandsgesellschaften in Deutschland Mutter-Tochter-Richtlinie ursprüngliche Richtlinie (90/435/EWG) neue Richtlinie (2003/123/EG) Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO Dublin Docks BMF-Schreiben vom 19. 3. 2001 und vom 28. 12. 2004

Auslandsgesellschaften in Deutschland Lösungsansätze für Auslandsgesellschaften keine Betriebsstätte in Deutschland Ausgeschüttete Aktiveinkünfte beim deutschen Auslandsgesellschaften in Deutschland Lösungsansätze für Auslandsgesellschaften keine Betriebsstätte in Deutschland Ausgeschüttete Aktiveinkünfte beim deutschen Anteilseigner Nicht ausgeschüttete Aktiveinkünfte Passiveinkünfte Betriebsstätte in Deutschland Besteuerung des Betriebsstätteneinkommens in Deutschland

Wirtschaftliche Auswirkungen für Deutschland Auslandsinvestitionen: Nachteil für Deutschland? Reinvestitionen in Deutschland bessere Auftragslage bei Wirtschaftliche Auswirkungen für Deutschland Auslandsinvestitionen: Nachteil für Deutschland? Reinvestitionen in Deutschland bessere Auftragslage bei Muttergesellschaften in Deutschland und Sicherung der Beschäftigung steuerliche Anreize für Reinvestitionen nötig keine Abschreckung durch faktische Doppelbesteuerung

Wirtschaftliche Auswirkungen für Deutschland Reformansätze Vereinfachung des deutsches Steuerrechtssystems und die Verringerung von compliance Wirtschaftliche Auswirkungen für Deutschland Reformansätze Vereinfachung des deutsches Steuerrechtssystems und die Verringerung von compliance costs Schaffung von Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen und Möglichkeit von verbindlichen Vorabbescheiden der Finanzbehörden Beseitigung der faktischen Doppelbesteuerung / Reform des Außensteuergesetzes

Wirtschaftliche Auswirkungen für Deutschland Ausrichtung des Steuerrechts an ökonomischen, nicht fiskalischen Gesichtspunkten Änderung der Wirtschaftliche Auswirkungen für Deutschland Ausrichtung des Steuerrechts an ökonomischen, nicht fiskalischen Gesichtspunkten Änderung der Regeln zur Mindestbesteuerung Senkung des Körperschaftssteuersatzes und Anpassung der Bemessungsgrundlage Abschaffung der Gewerbesteuer Reform der Regeln zur Gesellschafterfremdfinanzierung

Kontaktadresse Vielen Dank! Ursula Tipp Rechtsanwältin William Fry Tax Advisers Fitzwilton House Wilton Place Kontaktadresse Vielen Dank! Ursula Tipp Rechtsanwältin William Fry Tax Advisers Fitzwilton House Wilton Place Dublin 2, Ireland Tel: 00353 1 6395273 Fax: 00353 1 6395333 Email: ursula. tipp@williamfry. ie www. williamfry. ie